Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 124 Abs. 1 bis 3, §§ 127 ff.; BGB §§ 288, 291, 415, 812 ff.; GVG § 17a Abs. 5
    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft; Beitragserhebung; Übertragung; Selbstvornahme; städtebaulicher Vertrag

  • openjur.de

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft; Beitragserhebung; Übertragung; Selbstvornahme; städtebaulicher Vertrag.;

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 124 Abs. 1 bis 3, §§ 127 ff.
    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft; Beitragserhebung; Übertragung; Selbstvornahme; städtebaulicher Vertrag.

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  • ax-schneider-gruppe.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 124
    Spezialität der Regelung über den Erschließungsvertrag in § 124 BauGB gegenüber derjenigen über die Zulässigkeit und den Gegenstand städtebaulicher Verträge in § 11 BauGB; Gemeindlich beherrschte sog. Eigengesellschaft als Dritter i.S.d. § 124 Abs. 1 BauGB; Anforderungen an die Übertragung i.S.d. § 124 Abs. 1 BauGB bei vorbehaltenen Befugnissen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Dritter im Sinne des Erschließungsrechts

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erschließung eines Baugebiets durch eine gemeindliche Eigengesellschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kommunale Eigengesellschaft im Erschließungsrecht

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Gemeindetrick bei Erschließungsbeiträgen unzulässig

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  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kommunale Eigengesellschaft ist kein "Dritter" im Erschließungsrecht

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Erschließungsverträge der Kommune mit kommunaler Eigengesellschaft nichtig!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Flucht ins Zivilrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kommunale Eigengesellschaft ist kein "Dritter" im Erschließungsrecht - Eigentümer vor überhöhten Erschließungsbeiträgen vom Bundesverwaltungsgericht geschützt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eine kommunale Eigengesellschaft ist nicht "Dritte" im Sinne des Bauerschließungsrechts

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die kommunale Eigengesellschaft im Lichte des Erschließungsbeitragsrechts (IBR 2011, 1065)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erschließungsverträge mit kommunalen Eigengesellschaften sind nichtig! (IBR 2011, 298)

  • zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)

    Erschließungsverträge mit kommunalen Eigengesellschaften (RA Dr. Jan Knöbl; ZIS 2011, 279)

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Erschließungsvertrag ? er lebt noch! - Bewährtes Instrument zur Realisierung städtebaulicher Maßnahmen (RA Dr. Hans-Jörg Birk)

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 01.12.2010, Az.: 9 C 8.09, DVBl 2011, 630 ff. (Auf kommunale Eigengesellschaft übertragene Erschließung erlaubt keine vertragliche Refinanzierung)" von Prof. Dr. Gerd Schmidt-Eichstaedt, original erschienen in: DVBl 2011, 691 - 696.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Erschließungsverträge mit kommunalen Eigengesellschaften - Das (endgültige) Ende einer bewährten Praxis?" von Stadtrechtsdirektor Dr. Bernd Köster, original erschienen in: BauR 2011, 932 - 940.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Der Erschließungsvertrag für leistungsgebundene Anlagen - Gedanken zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1.12.2010 (9 C 8/09) und 10.8.2011 (9 C 6.10)" von Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, original erschienen in: KommJur 2012, 6 - 10.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 138, 244
  • NZBau 2011, 405
  • DVBl 2011, 630
  • BauR 2011, 945
  • IBR 2011, 1065
  • IBR 2011, 298
  • NVwZ 2011, 690
  • ZfBR 2011, 364



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Wird zitiert von ... (9)  

  • VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870  

    Nichtigkeit eines Erschließungsvertrags wegen Verstoß gegen Formvorschriften oder

    Die aus dieser Rechtsbeziehung folgenden Leistungs- und Erstattungsansprüche sind, anders als das OLG Rostock (Beschluss vom 08.09.2005, Az. 7 U 2/05, NJW 2006, 2563 f.) und ihm folgend das Amts- und das Landgericht Bamberg angenommen haben, zivilrechtlicher Natur (BVerwG, Urteil vom 01.12.2010, Az. 9 C 8.09, DVBl. 2011, 1630/1630 f., RdNr. 24).

    Anders als in der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Vertragskonstruktion, nach der die Grundstückserwerber in den Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag eintraten (vgl. dazu den Tatbestand des Urteils, juris, RdNrn. 6 und 7), so dass es sich dort um eine Schuldübernahme handelte (BVerwG, DVBl. 2011, 630/631, RdNr. 27) liegt hier ein Vertrag zugunsten Dritter vor: Die Grundstückserwerber, also die Beklagten, haben mit der Gemeinde zugunsten der Klägerin vereinbart, dass sie das Recht erwirbt, die Leistung der Erschließungskosten einschließlich sämtlicher sonstiger Kosten und Aufwendungen von den Beklagten zu fordern.

    Denn, wie im Übrigen auch bei der Vertragskonstruktion, über die das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (BVerwG, DVBl. 2011, 630/631, RdNr. 27), ist die Wirksamkeit des Erschließungs- und städtebaulichen Vertrages Voraussetzung für die Wirksamkeit des Kaufvertrages.

    Im Übrigen ging der Bayerische Gesetzgeber, als er im Jahr 2002 Art. 5 a KAG um einen Abs. 2 ergänzte, selbst davon aus, dass § 124 BauGB, der im Übrigen, was Erschließungsverträge angeht, als speziellere Norm § 11 BauGB vorgeht (BVerwG, DVBl. 2011, 630/632, RdNr. 34), in Bayern bei der Übertragung der Herstellung von Erschließungsanlagen anwendbar ist (LT-Drs. 14/9151, 11).

    Bei dieser Forderung, mit der die Rechtsbeziehung zwischen der Klägerin und den Beklagten teilweise rückabgewickelt werden soll, handelt es sich um einen Erstattungsanspruch zivilrechtlicher Natur (BVerwG, Urteil vom 01.12.2010, DVBl. 2011, 630, RdNr. 24).

  • BFH, 13.01.2011 - V R 12/08  

    Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung

    b) Umsatzsteuerrechtlich ohne Bedeutung ist auch der Hinweis der Klägerin auf ein Urteil des BVerwG vom 1. Dezember 2010 9 C 8.09 (juris), wonach eine sog. kommunale Eigengesellschaft, d.h. eine private Gesellschaft, die --wie im Streitfall die Klägerin-- ganz von der Gemeinde beherrscht wird, kein Dritter i.S. des § 124 BauGB ist und daher zwischen Gemeinde und Eigengesellschaft abgeschlossene Erschließungsverträge nichtig seien.
  • BVerwG, 10.08.2011 - 9 C 6.10  

    Erschließungsvertrag; Erschließungsunternehmer; Erschließungskosten;

    Die mit dem Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs-und Wohnbaulandgesetz) vom 22. April 1993 (BGBl I S. 466) eingeführte Neuregelung in § 124 Abs. 2 und 3 BauGB bedeutet eine Entgrenzung des Rechts der Erschließungsverträge vom Beitragsrecht, d.h. deren Freistellung von dessen Vorgaben (Urteil vom 1. Dezember 2010 -BVerwG 9 C 8.09 -NVwZ 2011, 690 Rn. 40 f. mit ausführlicher Darstellung der Gesetzesmaterialien).

    Diese Rechtsprechung war für den Gesetzgeber ausdrücklich Anlass für die Neufassung des § 124 BauGB (vgl. das Urteil vom 1. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 39 f.).

    Sie verkennt, dass die Neuregelung des § 124 Abs. 2 und 3 BauGB das Recht der Erschließungsverträge von den Vorgaben des Erschließungsbeitragsrechts gerade freistellen will (vgl. das Urteil vom 1. Dezember 2010 a.a.O.).

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  • LG Münster, 03.04.2012 - 15 O 273/11  
    Denn gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.12.2010 (9 C 8/09) seien Verträge zwischen einer Gemeinde und einer kommunalbeherrschten Erschließungsgesellschaft, die die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen beträfen, wegen Verstoßes gegen § 124 Abs. 1 BauGB nach § 134 BGB nichtig, und damit auch der Erschließungsvertrag zwischen der Beklagten und der Stadt M.

    Die Vorschrift des § 124 BauGB ist nach ihrem Sinn und Zweck aber eng auszulegen mit der Folge, dass eine kommunale Eigengesellschaft nicht "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.2010, 9 C 8/09, in: NZV 2011, 690, 692).

    Denn ihre Einschaltung würde praktisch und wirtschaftlich darauf hinauslaufen, dass die Gemeinde "im Mantel eines Privaten" vertraglich die Erschließungskosten auf die Grundstückserwerber abwälzen kann, ohne den Begrenzungen des Beitragsrechts zu unterliegen, was im Ergebnis zu einer Umgehung eben dieser Beschränkungen führen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.2010, 9 C 8/09, in: NZV 2011, 690, 692).

    Davon, dass die Kläger grob fahrlässig in diesem Sinne gehandelt haben, indem sie nicht schon bereits vor Kenntnis der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.12.2010 (9 C 8/09, s.o.) Klage gegen die Beklagte erhoben haben, ist vorliegend zur Überzeugung des erkennenden Gerichts nicht auszugehen.

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11  

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Die Erwägungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 2010 - BVerwG 9 C 8.09 - (BVerwGE 138, 244 Rn. 33 f.) zum Verhältnis von § 124 BauGB und § 11 BauGB zwingen nicht zu einem anderen systematischen Verständnis des § 54 BauZVO.
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11  

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen eines Spanplattenwerks bzgl.

    Die Erwägungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 2010 - BVerwG 9 C 8.09 - (BVerwGE 138, 244 Rn. 33 f.) zum Verhältnis von § 124 BauGB und § 11 BauGB zwingen nicht zu einem anderen systematischen Verständnis des § 54 BauZVO.
  • VG Potsdam, 07.09.2011 - 12 L 320/11  

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser modifizierte Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen könnte, wie es die Antragstellerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 2010(- 9 C 8/09 - NVwZ 2011, 690 (694) - Rn. 48) ausführt.
  • OLG Hamm, 19.07.2012 - 22 U 87/12  
    Die Kläger haben insoweit die Auffassung vertreten, ihnen stünde ein Erstattungsanspruch hinsichtlich des Anteils der Erschließungskosten gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB zu, da nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.12.2010 (9 C 8/09) Verträge zwischen einer Gemeinde und einer kommunalbeherrschten Erschließungsgesellschaft, welche die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen beträfen, wegen Verstoßes gegen § 124 Abs. 1 BauGB gem. § 134 BGB nicht seien.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 9 S 57.11  

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Vorfinanzierungsinteresse; echter unter

    Es bedarf dabei vorliegend keiner Entscheidung, ob der Umstand, dass mit dem Abschluss eines echten Erschließungsvertrages eine "Regimeentscheidung" verbunden ist (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. Dezember 2010 - BVerwG 9 C 8.09 -, Juris Rn. 48; OVG Münster, Urteil vom 24. November 1998 - 3 A 706/91 -, Juris Rn. 5; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 6 Rn. 10), bereits als solcher der nachträglichen Änderung eines solchen Vertrages durch eine Kostenvereinbarung entgegensteht.
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