Rechtsprechung
BVerwG, 02.02.1970 - VIII B 80.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung der nochmaligen Vernehmung eines Sachverständigen nach Beseitigung seiner Befangenheit - Versagung rechtlichen Gehörs durch Nichteinholung eines Obergutachtens - Ärztliche Untersuchung von Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Verhaltensstörungen eines Soldaten - ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.05.1968 - V A 90/67
- BVerwG, 02.02.1970 - VIII B 80.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54
Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1970 - VIII B 80.68
Nach BVerwGE 2, 329 ist es eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung, wenn das Verwaltungsgericht eine Beweisfrage als rechtserheblich, jedoch nicht genügend geklärt ansieht, den Beweisantrag einer Partei hierzu aber ablehnt mit der Begründung, daß "die Aussagen der Zeugen seine Überzeugung nach Lage der Umstände nicht hätte ändern können"; nach dieser Entscheidung wäre die unzulässig vorwegnehmende Beweiswürdigung eine Verletzung der dem Berufungsgericht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegenden Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1967 - BVerwG VIII C 69.66 - [NJW/RZW 1967, 513]).Es kann in dieser Hinsicht Bezug genommen werden auf die Ausführungen in der vorgenannten Entscheidung BVerwGE 2, 329 (331 f.) [BVerwG 18.11.1955 - II C 180/54].
Die angeführte Entscheidung BVerwGE 2, 329 (331) [BVerwG 18.11.1955 - II C 180/54] befaßt sich auch mit der Frage, ob ein Mangel des Verfahrens darin liegt, daß das Berufungsgericht sich auf die Berücksichtigung der Äußerung des von der Gegenpartei benannten Sachverständigen beschränkt und nicht einen weiteren Sachverständigen gehört habe.
- BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 362.63
Auszug aus BVerwG, 02.02.1970 - VIII B 80.68
Damit wurde dem Erfordernis des rechtlichen Gehörs in ausreichendem Maße genügt (vgl. BVerwGE 18, 315). - BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1970 - VIII B 80.68
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil BVerwGE 31, 149 (156) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] ausgeführt: Die Einholung eines weiteren Gutachtens stehe im pflichtgemäßen Ermessen des Tatsachengerichts (§ 98 VwGO in Verbindung mit §§ 404, 412 ZPO). - BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 69.66
Auszug aus BVerwG, 02.02.1970 - VIII B 80.68
Nach BVerwGE 2, 329 ist es eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung, wenn das Verwaltungsgericht eine Beweisfrage als rechtserheblich, jedoch nicht genügend geklärt ansieht, den Beweisantrag einer Partei hierzu aber ablehnt mit der Begründung, daß "die Aussagen der Zeugen seine Überzeugung nach Lage der Umstände nicht hätte ändern können"; nach dieser Entscheidung wäre die unzulässig vorwegnehmende Beweiswürdigung eine Verletzung der dem Berufungsgericht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegenden Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1967 - BVerwG VIII C 69.66 - [NJW/RZW 1967, 513]).