Rechtsprechung
| BVerwG, 02.03.2010 - 6 B 72.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 67 Abs. 4, § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 2, § 130a
Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör.; - openjur.de
Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör.;
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 103 Abs. 1
Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Durchführung einer weiteren Anhörung durch ein Berufungsgericht nach Erfolgen einer ersten Anhörung i.R.e. erheblichen Vorbringens oder eines erheblichen Beweisantrags; Maßgeblichkeit der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit eines Beteiligtenvorbringens oder Beweisantrags
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Entscheidung über Berufung durch Beschluss erfordert nur bei aus Sicht des Berufungsgerichts erheblichem Vortrag eine zweite Anhörung
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 24.07.2007 - 7 E 1094/05
- VGH Hessen, 17.07.2009 - 8 A 1811/08
- BVerwG, 02.03.2010 - 6 B 72.09
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2010, 620
- NVwZ 2010, 845
Wird zitiert von ... (16)
- BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10
Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …
a) Eine das Recht auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa: Beschlüsse vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f., vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132 - insoweit in Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 nicht abgedruckt - und vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - juris Rn. 14) vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten. - BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11
Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung; …
Im Falle eines Vorgehens nach § 130a VwGO (zuvor Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes) gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, dass das Gericht die Verfahrensbeteiligten von der fortbestehenden Absicht des Gerichts, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, durch eine erneute Anhörung in Kenntnis setzt, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach der entsprechenden Ankündigung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert, insbesondere wenn erstmals ein substantiierter erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7 m.w.N.). - BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 51.11
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Verwerfung eines Antrags auf …
Im Falle eines Vorgehens nach § 130a VwGO (zuvor Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes) gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, dass das Gericht die Verfahrensbeteiligten von der fortbestehenden Absicht des Gerichts, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, durch eine erneute Anhörung in Kenntnis setzt, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach der entsprechenden Ankündigung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert, insbesondere wenn erstmals ein substantiierter erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7 m.w.N.).
- BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 49.11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Vorabbescheidung …
Im Falle eines Vorgehens nach § 130a VwGO (zuvor Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes) gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, dass das Gericht die Verfahrensbeteiligten von der fortbestehenden Absicht des Gerichts, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, durch eine erneute Anhörung in Kenntnis setzt, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach der entsprechenden Ankündigung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert, insbesondere wenn erstmals ein substantiierter erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 12 A 3328/08
Bei eindeutig nicht vorhandenen Sprachkenntnissen i.S.d. § 6 Abs. 2 BVFG …
- 6 B 72.09 u.a. -, juris. - BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 50.11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Vorabbescheidung …
Im Falle eines Vorgehens nach § 130a VwGO (zuvor Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes) gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, dass das Gericht die Verfahrensbeteiligten von der fortbestehenden Absicht des Gerichts, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, durch eine erneute Anhörung in Kenntnis setzt, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach der entsprechenden Ankündigung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert, insbesondere wenn erstmals ein substantiierter erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 15 A 647/07 4. Oktober 2010 - 9 B 17.10 - und vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 , NVwZ 2010, 845.
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 92.10
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 3 und Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7). - BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 90.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 3 und Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7). - BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 91.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 3 und Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7). - BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 93.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 96.10
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 63.11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 15 A 648/07
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