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   BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74   

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Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 49, 61
  • NJW 1975, 2357



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75  

    GG Art. 4 Abs. 3; VwGO § 116 Abs. 1, § 117 Abs. 3, § 138

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  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78  

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 2, § 117 Abs. 4, § 14, § 133 Nr. 5,

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  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91  

    ArbGG § 60 Abs. 4 S. 3, S. 4 § 69 Abs. 1 S. 2; FGO § 105 Abs. 4 § 119

    Nach Auffassung des Großen Senats kommt der 7. Senat zu dieser Einschätzung deshalb, weil der dienstlichen Äußerung nicht entnommen werden kann, daß das erwähnte Senatsmitglied vor Abgabe der Erklärung die Notwendigkeit erkannt und sich sodann auch darum bemüht hat, vorhandene Erinnerungslücken - etwa unter Rückgriff auf die im Vorlagebeschluß (aaO., S. 23 f.) angeführten Unterlagen oder im Wege der Rücksprache mit anderen Mitgliedern des Richterkollegiums (zu beidem s. schon BVerwGE 49, 61 [63], 50, 278 [280], 60, 14 [16]) - zu schließen.

    Der absolute Revisionsgrund des nicht mit Gründen versehenen Urteils ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die Gründe, die ein Urteil äußerlich aufweist, nicht mehr die Funktion haben können, die ihnen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 VwGO zukommt (z.B. BVerwGE 49, 61 ; 50, 278, 60, 14; 80, 136).

    Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es also, den Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung zu gewährleisten und die Übereinstimmung der schriftlichen mit den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Gründen zu beurkunden (vgl. BVerwGE 49, 61 [62 f.]; 50, 278 [279]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94 S. 2], BVerwGE 85, 273 [276, 279]).

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