Rechtsprechung
| BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
AufenthG § 25 Abs. 3, § 60 Abs. 7; AsylVfG § 31 Abs. 3
Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten; Prüfungspflicht des Bundesamts; Anspruch des Ausländers auf Prüfung von Abschiebungsverboten; Grundsatz der Subsidiarität; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. - Bundesverwaltungsgericht
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 31 Abs. 3; AsylVfG § 24 Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 3
Nordkorea, Südkorea (A), Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, Prüfungskompetenz, freiwillige Ausreise, Rechtsschutzinteresse, Mehrstaatigkeit
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht; Asylrecht - Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten; Prüfungspflicht des Bundesamts; Anspruch des Ausländers auf Prüfung von Abschiebungsverboten; Grundsatz der Subsidiarität; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten; Prüfungspflicht des Bundesamts; Anspruch des Ausländers auf Prüfung von Abschiebungsverboten; Grundsatz der Subsidiarität; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 13.06.2005 - A 2 K 12479/02
- VGH Baden-Württemberg, 09.01.2006 - A 8 S 854/05
- BVerwG, 28.07.2006 - 1 B 38.06
- BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 129, 155
- DVBl 2007, 1568
Wird zitiert von ... (27)
- VG Oldenburg, 28.07.2010 - 11 A 2779/09
Zur Flüchtlingsanerkennung und Feststellung von Abschiebungshindernissen bei …
Wenn ein Ausländer sowohl die serbische als auch die kosovarische Staatsangehörigkeit besitzt, ihm in Serbien keine Gefahren drohen und ihm die Niederlassung dort aufgrund des Umstandes, dass er gültige serbische Ausweispapiere besitzt, auch faktisch möglich ist, so scheidet ein Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG von vornherein aus (im Anschluss an BVerwGE 129, 155 ff.).Über die Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich des Kosovo muss aber dennoch entschieden werden, wenn das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebung dorthin angedroht hat (Abgrenzung zu BVerwGE 129, 155 ff.).
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt die Möglichkeit, Schutz im Staat der zweiten Staatsangehörigkeit zu finden, bei einer Person, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, einen Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG aus (Urteil vom 2. August 2007 - 10 C 13/07 -, BVerwGE 129, 155 [juris Rdnr. 9]).
Zwar kann der Kläger hier anders als im Rahmen des § 60 Abs. 1 AufenthG nicht darauf verwiesen werden, dass er im Land seiner zweiten Staatsangehörigkeit - hier: Serbien - Zuflucht finden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. August 2007 - 10 C 13/07 - BVerwGE 129, 155 [juris Rdnr. 10]).
- VG Hannover, 11.01.2011 - 7 A 3869/10
Asylfolgeantrag eines Fatah-Kämpfers aus dem Gazastreifen
Nur wenn diese Staaten keinen Schutz gewähren, kommt nach dem Prinzip der Subsidiarität des internationalen Schutzes eine Flüchtlingsanerkennung in Betracht (BVerwG, Urteil vom 2.8.2007 - 10 C 13/07 u.a. - BVerwGE 129, S. 155 = DVBl. 2007, S. 1568;… s. auch Urteil vom 6.8.1996 - 9 C 172/95 - BVerwGE 101, S. 328, 336 = NVwZ 1997, S. 194, 196 mwN und Beschluss vom 10.8.2006 - 1 B 41/06 u.a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 340).Der Asylsuchende hat Anspruch auf die Feststellung eines derartigen Abschiebungsverbotes jedenfalls hinsichtlich der Staaten, für die das Bundesamt verpflichtet ist, eine solche Feststellung zu treffen, für die es eine ihm nachteilige Feststellung bereits getroffen hat oder in die abgeschoben er aus berechtigtem Anlass sonst befürchten muss (BVerwG, Urteil vom 2.8.2007, aaO).
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses beim Vorliegen von zwei Staatsangehörigkeiten mit Ausweichmöglichkeit des Ausländers in den anderen Staat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, verneint (BVerwG, Urteil vom 2.8.2007, aaO).
- VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07
Abschiebungsverbot in den Kosovo für alleinstehende Frauen
Unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit haben Ausländer Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots hinsichtlich der Staaten, für die das Bundesamt verpflichtet ist, eine solche Feststellung zu treffen, für die es eine ihm nachteilige Feststellung bereits getroffen hat oder in die abgeschoben zu werden sie aus berechtigtem Anlass befürchten müssen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.12.2001, BVerwGE 115, 267;… Urt. v. 10.07.2003, BVerwGE 118, 308 und Urt. v. 02.08.2007, BVerwGE 129, 155).Da es sich beim Kosovo um den Herkunftsstaat der Kläger handelt, ist das Bundesamt und damit auch das Gericht zur Prüfung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich dieses Staates verpflichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.08.2007 a.a.O.).
- VG Stuttgart, 17.11.2008 - A 11 K 4571/07
Abschiebungsverbot in den Kosovo für traumatisierte Roma
Unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit haben Ausländer jedoch Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots hinsichtlich der Staaten, für die das Bundesamt verpflichtet ist, eine solche Feststellung zu treffen, für die es eine ihm nachteilige Feststellung bereits getroffen hat oder in die abgeschoben zu werden sie aus berechtigtem Anlass befürchten müssen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.12.2001, BVerwGE 115, 267;… Urt. v. 10.07.2003, BVerwGE 118, 308 und Urt. v. 02.08.2007, BVerwGE 129, 155).Da es sich beim Kosovo um den Herkunftsstaat der Kläger handelt, ist das Bundesamt und damit auch das Gericht zur Prüfung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich dieses Staates verpflichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.08.2007 a.a.O.).
- OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07 Bei der Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit oder den ständigen Aufenthalt eines Ausländers an, sondern darauf, ob das Bundesamt für den betreffenden Staat bereits eine Feststellung getroffen oder der Ausländer aus anderen Gründen berechtigten Anlass für die Befürchtung hat, in den jeweiligen Staat abgeschoben zu werden (s. BVerwG, Urt. v. 2.8.2007, BVerwGE 129, 155, 161 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2008 - A 8 S 136/05
Kein Ausschluss des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004 …
Unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung (u. a. im Urteil vom 03.06.2005 - A 8 S 199/04 -) schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 02.08.2007 - 10 C 13.07 - DVBl. 2007, 1568 = AuAS 2008, 6) an, wonach die Feststellung eines ausländerrechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich des Herkunftsstaates - anders als beim asylrechtlichen Abschiebungsschutz - nicht dadurch ausgeschlossen ist, dass der Asylbewerber Schutz in einem anderen Staat finden kann, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt, unter Umständen dem Kläger in einem derartigen Fall aber das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann.Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem - eine Entscheidung des erkennenden Senats vom 9.1.2006 - betreffenden Urteil vom 2.8.2007 (- 10 C 13.07 - DVBl. 2007, 1568 = AuAS 2008, 8), das im wesentlichen zu derselben Fallkonstellation wie die vorliegende ergangen war, zu diesem Schutzbegehren ausgeführt:.
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
Kein Wahlrecht des Ausländers zwischen asylrechtlichem Statusverfahren und …
Asylrechtlicher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG verlangt mit anderen Worten eine einheitliche Entscheidung durch das Bundesamt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2.8.2007 - 10 C 13.07 -, juris; zur Zuständigkeitsverlagerung von der Ausländerbehörde auf das Bundesamt im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG siehe BVerwG, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 -, juris). - OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
Gewährung subsidiären Schutzes für einen Palästinenser aus dem Gazastreifen
Einheitlicher Bezugspunkt für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit ist danach das Herkunftsland im Sinne des Art. 2 k Qualifikationsrichtlinie, d.h. das Land oder die Länder der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - des früheren gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris, Rn. 9: "Der Anspruch auf subsidiären Schutz nach Art. 15 ff. der Richtlinie 2004/83/EG setzt die Gefahr eines ernsthaften Schadens im Herkunftsland, d.h. im Staat oder in den Staaten der Staatsangehörigkeit des Betroffenen [vgl. Art. 2 Buchst. e und k der Richtlinie] voraus", …sowie Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 -, BVerwGE 131, 198 ff., juris, Rn. 11:" die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG bilden einen eigenständigen, vorrangig vor den sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfenden Streitgegenstand bzw. einen abtrennbaren Streitgegenstandsteil";… vgl. nunmehr aber auch Urt. v. 8.9.2011 - 10 C 18/10 -, juris, Rn. 16: "Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfen ist").Denn ein solches besteht im Hinblick auf die Folgen für den aufenthaltsrechtlichen Status des betroffenen Ausländers nach § 25 Abs. 3 oder 5 AufenthG grundsätzlich auch dann, wenn dem Ausländer - wie hier ggf. dem Kläger - eine Ausreise in den maßgeblichen Herkunfts- oder Zielstaat gegenwärtig und auf absehbare Zeit unmöglich ist, es sei denn, ihm steht eine zumutbare Ausreisemöglichkeit in einen Drittstaat zur Verfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 -, a. a. O, Rn. 13); die letztgenannte Möglichkeit besteht für den Kläger (etwa nach Israel oder in die Ukraine) gerade nicht.
- BVerwG, 23.01.2008 - 10 B 88.07 Bei dem Anspruch auf asylrechtlichen Abschiebungsschutz handelt es sich, auch wenn mehrere Staaten als Verfolgerstaaten in Betracht kommen, grundsätzlich um einen unteilbaren Streitgegenstand, über den nur einheitlich entschieden werden kann (Urteile vom 8. Februar 2005 BVerwG 1 C 29.03 BVerwGE 122, 376 , vom 12. April 2005 BVerwG 1 C 3.04 Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 2 sowie vom 2. August 2007 BVerwG 10 C 13.07 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE bestimmt).
- VG Chemnitz, 24.07.2008 - A 4 K 585/03
Guinea-Bissau, Mandingo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …
A 4 K 585/03 -, DVB1.2005, 983; Urt. v. 12.7.2005 - 1 C 22/04 -, AuAS 2005, 269; zum Ausnahmefall der mehrfachen Staatsangehörigkeit s. näher BVerwG, Urt. v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 -: Ausschluss von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 - anders als zu Abs. 7 - AufenthG bereits bei gegebenem Schutz in nur einem der Staaten), sind mit denen für die Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Abs. 1 GG deckungsgleich, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft.Für die Feststellung des Bestehens von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG kann allerdings ein schutzwürdiges Interesse fehlen, wenn sie keinerlei Vorteile brächte, insbesondere keine Abschiebung droht, weil etwa eine Ausreisemöglichkeit eines Mehrstaaters in einen weiteren Heimatstaat besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 -, AuAS 2008, 6;… VGH BW, Urt. v. 7.2.2008 - A 8 S 136/05 -) oder ein zum Ausschluss einer Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG geeigneter gleichwertiger Schutz (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2004 - 1 C 15/03 -, NVwZ 2005, 462;… SächsOVG, Beschl. v. 30.3.2005 - A 4 B 9/05 - Urt. v. 15.1.2008 - A 4 B 460/07 - ) durch Erlasse oder sonstige Umstände (vgl. etwa SächsOVG, Beschl. v. 6.12.2004, InfAuslR 2005, 85 zu Duldungen) gegeben ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2008 - 2 L 12/08
Rechtswidrigkeit der Abschiebung in einen anderen Staat als in den in der …
- VG Münster, 11.08.2010 - 8 K 1401/10
- OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07
Serbien; Kosovo; Roma; Gruppenverfolgung
- OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 629/07
Folgeantrag; Kosovo; Serbien; Roma
- OVG Sachsen, 21.09.2010 - A 4 B 615/07
Kosovo, Serbien, Folgeantrag, Roma, Gruppenverfolgung, medizinische Versorgung, …
- OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09
Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG; zur medizinischen …
- OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 221/09
Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG.
- OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 108/10
Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen …
- OVG Niedersachsen, 01.12.2010 - 11 LA 479/10
Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 ff. AufenthG
- VG Augsburg, 06.07.2012 - Au 6 K 10.30683
Palästinensische Asylbewerberin
- VGH Bayern, 03.01.2008 - 2 B 07.30082
Armenien; Dialysebehandlung; Abschiebungsverbot; Aufhebung der …
- VG Münster, 13.02.2008 - 5 L 690/07
- VG Aachen, 11.04.2008 - 9 K 1627/05
Sierra Leone, Glaubwürdigkeit, Menschenrechtslage, politische Entwicklung, …
- OVG Sachsen, 25.01.2011 - A 4 A 450/09
Serbien, Abschiebungsverbot, Folgeantragsverfahren, Ermessen
- OVG Sachsen, 17.01.2012 - A 5 A 283/09
Asylbewerber, doppelte Staatsangehörigkeit, ausländerrechtliche …
- VG Stuttgart, 25.01.2012 - A 12 K 804/11
Eritreischer Staatsangehöriger - Widerruf der Asylanerkennung - …
- VG Sigmaringen, 10.11.2009 - A 5 K 250/09
Abschiebung eines Kleinkindes in die Demokratische Republik Kongo
