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   BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64   

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https://dejure.org/1967,263
BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64 (https://dejure.org/1967,263)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1967 - VII C 135.64 (https://dejure.org/1967,263)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1967 - VII C 135.64 (https://dejure.org/1967,263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zurückstellung vom Wehrdienst - Einberufung zum Ableisten des Grundwehrdienstes - Sinn und Zweck einer Zurückstellung vom Wehrdienst - Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtswirksames Praktikantenverhältnis durch Genehmigung der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 141
  • NJW 1967, 1292
  • MDR 1967, 699
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64
    Der Verwaltungsakt darf jedoch dadurch nicht in seinem Wesen geändert werden (BVerwGE 1, 12; 311 [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54]; Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG I C 43.59 -, DVBl. 1961, 37).
  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64
    Der Verwaltungsakt darf jedoch dadurch nicht in seinem Wesen geändert werden (BVerwGE 1, 12; 311 [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54]; Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG I C 43.59 -, DVBl. 1961, 37).
  • BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54
    Auszug aus BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64
    Der Verwaltungsakt darf jedoch dadurch nicht in seinem Wesen geändert werden (BVerwGE 1, 12; 311 [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54]; Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG I C 43.59 -, DVBl. 1961, 37).
  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64

    Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64
    Der Ablauf der im Einberufungsbescheid vom 15. April 1964 bestimmten Zeit zur Ableistung des Wehrdienstes ist, wie der Senat bereits in demUrteil vom 5. Februar 1965 - BVerwG VII C 154.64 - (BVerwGE 20, 240) ausgesprochen hat, auf den rechtlichen Fortbestand dieses Bescheides ohne Einfluß.
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

    Die wehrpflichtrechtlichen Sondervorschriften über die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen den Musterungsbescheid finden Anwendung auch, auf die nach der Musterung vom Kreiswehrersatzamt gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 WpflG zu treffenden Entscheidungen über die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen (Fortführung von BVerwGE 26, 141).

    Der gegenteiligen Ansicht im Urteil BVerwGE 26, 141 könne nicht gefolgt werden.

    Gegen sein Urteil IV E 304/69 hat das Verwaltungsgericht die Revision wegen Abweichung von der Entscheidung BVerwGE 26, 141 zugelassen.

    Der früher auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil BVerwGE 26, 141 entschieden, daß die Anfechtungsklage gegen einen Bescheid des Kreiswehrersatzamtes, mit dem eine im Musterungsbescheid eingeräumte Zurückstellung widerrufen worden ist, keine aufschiebende Wirkung entfaltet.

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf

    Zur Heilung von Verfahrensmängeln beim Erlaß des Einberufungsbescheids (Fortsetzung von BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - VII C 135/64] und 27, 295).

    In seinem Urteil BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - VII C 135/64] hat der seinerzeit auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß die mit dem Erlaß des Widerspruchsbescheids eintretende und nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpflG von der Erhebung der Anfechtungsklage unberührt bleibende Vollziehbarkeit des Musterungsbescheids zur Heilung des Verfahrens mangels führt, mit dem der vor Eintritt der Vollziehbarkeit ergangene Einberufungsbescheid zunächst behaftet war.

  • OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09

    Stellenzulage

    Dem Gesetzgeber steht es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.6.1969, BVerwGE 26, 141, 158, 159; Beschl. v. 4.4.2001, BVerwGE 103, 310, 318 ff; Beschl. v. 6.5.2004, BVerwGE 110, 353, 364, 365).
  • BVerwG, 09.09.1968 - VIII B 71.68

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Zulässigkeit und

    Das angefochtene Urteil beruht im Sinne dieser Vorschrift auf einer Abweichung von dem von der Beklagten bezeichneten Urteil BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - VII C 135/64].

    - Diese das angefochtene Urteil tragende Rechtsansicht steht im Widerspruch zu dem genannten Urteil BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - VII C 135/64], in dem das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen hat, daß die durch den Erlaß des Widerspruchbescheids eintretende Vollziehbarkeit des Musterungsbescheids (§§ 33 Abs. 2 Satz 1, 35 Abs. 1 Satz 1 WpflG) zur rückwirkenden Heilung des Mangels führe, mit dem der bereits vor Eintritt der Vollziehbarkeit des Musterungsbescheids ergangene Einberufungsbescheid zunächst behaftet gewesen sei.

  • OVG Sachsen, 01.06.2010 - 2 A 489/08

    Zulage, dauerhafte Übertragung eines Dienstpostens

    Dem Gesetzgeber steht es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.6.1969, BVerwGE 26, 141, 158, 159; Beschl. v. 4.4.2001, BVerwGE 103, 310, 318 ff; Beschl. v. 6.5.2004, BVerwGE 110, 353, 364, 365).
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67

    Zurückstellung von der Wehrpflicht - Begriffs des "selbstständigen Handwerkers" -

    Das ergibt sich aus Erwägungen, wie sie ähnlich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - VII C 135/64] zugrunde liegen.
  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 185.72

    Rechtsmittel

    In diesem Zeitpunkt entfiel die mit dem Widerspruch des Klägers gegen den Widerruf der Zurückstellung verbundene aufschiebende Wirkung (BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - VII C 135/64]).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 56.82

    Wehrpflichtrecht - Ausbildung zum Musiklehrer - Ausbildung zum Orchestermusiker -

    Dieser Bescheid war ebenso wie der die dem Kläger gewährte Zurückstellung widerrufende Bescheid, der die Feststellung einschließt, der Kläger stehe für den Wehrdienst zur Verfügung (vgl. Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.64 BVerwGE 26, 141 [143]), mit Erlaß des Widerspruchsbescheides im maßgebenden Gestellungszeitpunkt (vgl. Urteil vom 30. Mai 1978, a.a.O. S. 10) vollziehbar (vgl. §§ 33 Abs. 2 Satz 1, 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG).
  • BVerwG, 20.03.1970 - VIII C 86.69
    In seinem Urteil BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - VII C 135/64] hat der seinerzeit auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß die mit dem Erlaß des Widerspruchsbescheids eintretende und nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpflG von der Erhebung der Anfechtungsklage unberührt bleibende Vollziehbarkeit des Musterungsbescheids zur Heilung des Verfahrensmangels führt, mit dem der vor Eintritt der Vollziehbarkeit ergangene Einberufungsbescheid zunächst behaftet war.
  • BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 35.68

    Rechtlich geschütztes Interesse des Wehrpflichtigen an dem Fortbestand der

    Seine Klage gegen den Widerruf der gewährten Zurückstellung hatte keine aufschiebende Wirkung (BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - BVerwG VII C 135.64]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 186.67

    Einberufung zum vollen Grundwehrdienst - Widerruf einer früher gewährten

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - 7 Sa 310/10

    Gleichbehandlung - Erschwerniszulage - Gewährung bei Mehrbelastung -

  • BVerwG, 28.07.1970 - VIII B 24.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.02.1970 - VIII B 11.70

    Widerruf einer Zurückstellung vom Wehrdienst - Wiedereinsetzung in den vorigen

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