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   BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 99 Abs. 1; VSG NW § 2 Abs. 1; VSG NW § 3
    Verfahrensrecht, Aktenvorlage, Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbehörde, Geheimhaltung, Verweigerung der Aktenvorlage, Sperrerklärung, Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit eines Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren förmlichen Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits; Geheimhaltung des Inhalts zurückgehaltener Dokumente als ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls; Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf

Verfahrensgang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2008 - F 29/08
  • BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09  

    Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine förmliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit in Fallkonstellationen wie der vorliegenden entbehrlich, weil es offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe der Unterlagen, deren Vorlage verweigert wird, gerichtlich geklärt werden kann, ob die Erkenntnisse der zuständigen Verfassungsschutzbehörde des Landes die darauf gestützte Ablehnung der Einbürgerung rechtfertigen (Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 3.05 - und vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 6).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4, vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - juris Rn. 8 ).

    Dieses Ziel kann die Geheimhaltung gewonnener verfassungsschutzdienstlicher Informationen und Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung rechtfertigen (vgl. nur Beschlüsse vom 18. Juni 2008 - BVerwG 20 F 44.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 49 Rn. 9 , vom 5. November 2008 - BVerwG 20 F 6.08 - juris Rn. 5, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 5 und vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 8).

  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09  

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine förmliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit in Streitigkeiten um eine Einbürgerung entbehrlich, weil es offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe der zurückgehaltenen Unterlagen geklärt werden kann, ob die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde die darauf gestützte Ablehnung der Einbürgerung rechtfertigen (Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 3.05 - und vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 6).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4, vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10  

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
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  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10  

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 a.a.O., vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8; s. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 5.09  

    Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 - und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12  
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 5. November 2008 - BVerwG 20 F 6.08 - juris Rn. 4, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 16.09  

    Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente unter Berücksichtigung von

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 11.06.2010 - 20 F 12.09  

    Rechtmäßigkeit der Bewerberauswahl im Sinne einer Konkurrentenklage; Befreiung

    Eine förmliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit ist jedoch ausnahmsweise auch dann entbehrlich, wenn offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe der Unterlagen, deren Vorlage verweigert wird, gerichtlich geklärt werden kann, ob der vor dem Hauptsachegericht geltend gemachte Anspruch besteht (Beschluss vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09  

    Anspruch eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen das Bundesamt für

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 27.08  

    Geheimhaltung des Inhalts zurückgehaltener Dokumente durch das Bundesamt für

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 7.09  

    Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten

  • BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 10.09  

    Anspruch eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber dem Bundesamt für

  • BVerwG, 23.07.2010 - 20 F 8.10  

    Schutzbedürftigkeit des Austauschs zwischen den Verfassungsschutzbehörden bzgl.

  • BVerwG, 19.01.2012 - 20 F 3.11  

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Aktenvorlage an das Gericht durch eine

  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 9.09  

    Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten

  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 8.09  

    Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten

  • BVerwG, 14.09.2010 - 20 F 15.09  

    Quellenschutz und Schutz von Drittinteressen durch eine Sperrerklärung entgegen

  • BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10  

    Verweigerung der Vorlage von Akten nach § 99 Abs. 1

  • VG München, 12.04.2010 - M 25 K 09.1533  

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für die .../...;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2010 - 13a F 46/10  

    Zulässigkeit einer Akteneinsicht ohne Anonymisierung (ungeschwärzte

  • BVerwG, 08.10.2010 - 20 F 17.09  

    Anspruch eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf umfassende Auskunft

  • BVerwG, 28.01.2011 - 20 F 16.10  

    Berücksichtigung des Interesses an einer lückenlosen Sachverhaltsaufklärung und

  • BVerwG, 26.01.2012 - 20 F 11.11  

    Umfang der Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu

  • BVerwG, 14.04.2011 - 20 F 19.10  

    Der obersten Aufsichtsbehörde steht trotz Nichtbestehens eines Ermessen der

  • BVerwG, 17.01.2012 - 20 F 4.11  

    Anspruch des Klägers auf Verpflichtung des Thüringer Innenministeriums zur

  • VG München, 04.10.2010 - M 25 K 08.4208  

    Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen; Fehlen von Ausschlussgründen

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