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| BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 5.10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
AFBG § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 und 3, § 7 Abs. 4, § 11 Abs. 4; GG Art. 3 Abs. 1
Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer Fortbildungsmaßnahme; Bruttomethode; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme; Fortbildungsdichte; Fortbildungsmaßnahme; Maßnahme; Förderungsfähigkeit; Maßnahmeabschnitt Fortbildungsmaßnahme; Maßnahmeeinheit; Herstellung der -; Maßnahmedauer; Nettobetrachtung Maßnahmedauer Fortbildungsmaßnahme; Unterrichtsdichte; Zeiten, unterrichtsfreie -; Gleichbehandlungsgrundsatz - Bundesverwaltungsgericht
AFBG § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 und 3, § 7 Abs. 4,
Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer Fortbildungsmaßnahme; Bruttomethode; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme; Fortbildungsdichte; Fortbildungsmaßnahme; Maßnahme; Förderungsfähigkeit; Maßnahmeabschnitt Fortbildungsmaßnahme; Maßnahmeeinheit; Herstellung der -; Maßnahmedauer; Nettobetrachtung Maßnahmedauer Fortbildungsmaßnahme; Unterrichtsdichte; Zeiten, unterrichtsfreie -; Gleichbehandlungsgrundsatz. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer Fortbildungsmaßnahme; Bruttomethode; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme; Fortbildungsdichte; Fortbildungsmaßnahme; Maßnahme; Förderungsfähigkeit; Maßnahmeabschnitt Fortbildungsmaßnahme; Maßnahmeeinheit; Herstellung der -Maßnahmedauer; Nettobetrachtung Maßnahmedauer Fortbildungsmaßnahme; Unterrichtsdichte; Zeiten, unterrichtsfreie -; Gleichbehandlungsgrundsatz
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Förderungsvoraussetzungen nach dem AFBG in Form einer erforderlichen Mindestzahl an Unterrichtsstunden ist rechtmäßig
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 23.08.2006 - 1 K 1456/05
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 12 S 2553/06
- BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 5.10
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 139, 194
- NVwZ-RR 2011, 690
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 7.10
Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer …
(Parallelurteil zum Urteil des Senats vom 3. März 2011 im Verfahren BVerwG 5 C 5.10).Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom heutigen Tag (BVerwG 5 C 5.10) ausgeführt:.
2.1 In seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 5.10 hat der Senat zu der Verfassungskonformität der Bindung der Förderung an eine bestimmte Unterrichtsdichte und zur Berechnung der Unterrichtsdichte Folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 8.10
Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer …
(Parallelurteil zum Urteil des Senats vom 3. März 2011 im Verfahren BVerwG 5 C 5.10).Der Verwaltungsgerichtshof geht zwar - was von den Beteiligten nicht in Abrede gestellt wird - zu Recht davon aus, dass weder die Fortbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen noch die Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung als solche förderungsfähig sind, weil sie jeweils für sich betrachtet nicht die für Maßnahmen in Teilzeitform gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AFBG erforderliche Gesamtstundenzahl von 400 erreichen (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Anforderung wird verwiesen auf das Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 5.10).
Der Senat hat in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 5.10 zur Verfassungskonformität des in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AFBG normierten Erfordernisses der Unterrichtsdichte und zu ihrer Berechnung Folgendes ausgeführt:.
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 535/12 Der Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.2010 - 5 C 5.10 - an der Grenze dessen liege, was das Rechtsstaatsprinzip an Vorhersehbarkeit einem Gesetzesunterworfenen zumute, sei zu folgen.
Zu diesem Erfordernis hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 5.10 - (BVerwGE 139, 194) das Folgende ausgeführt:.
- BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 6.10
Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme; …
Der Verwaltungsgerichtshof geht auch zu Recht davon aus, dass hier weder die Fortbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen noch die Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung als solche förderungsfähig sind, weil sie jeweils für sich betrachtet nicht die für Maßnahmen in Teilzeitform gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AFBG erforderliche Gesamtstundenzahl von 400 erreichen (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Anforderung wird auf die Ausführungen in dem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 5.10 verwiesen).2.2 Das in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG als abstrakte Anforderung an die Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme ausgestaltete Vorqualifikationserfordernis ist - auch mit der vorbezeichneten Auslegung des Senats - mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar (zum Maßstab vgl. das Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 5.10).
- VG München, 26.04.2012 - M 15 K 11.4527
Überschreitung des maximalen Zeitrahmens der Gesamtmaßnahme
Es handelt sich dabei um eine "unmissverständliche" Klarstellung des schon vorher bestehenden gesetzgeberischen Willens, dass auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsabschnitten gelegenen unterrichtsfreien Zeiten einbezogen werden müssen (sog. Bruttomethode, vgl. BVerwG v. 3.03.2011, 5 C 5/10- juris).Dieses Vorbringen erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 Satz 2 AFBG, wonach die Maßnahme als unterbrochen gilt, solange die Fortsetzung einer Maßnahme durch von dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin nicht zu vertretende Wartezeiten, die die Ferienzeiten nach § 11 Abs. 4 überschreiten, nicht möglich ist (vgl. zur Anwendung des § 7 Abs. 4 Satz 2 AFBG im Rahmen des § 2 Abs. 3 AFBG BVerwG v. 3.03.2011, 5 C 5/10, BVerwGE 139, 194-209).
- BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11 Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 5 C 5.10 - (NVwZ-RR 2011, 690) festgehalten, dass sich die 48 Kalendermonate, innerhalb derer die Fortbildungsmaßnahme nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFGB abgeschlossen werden muss, auf den gesamten Zeitraum von Beginn der Maßnahme bis zu deren Abschluss bezieht.
- VG Sigmaringen, 24.10.2011 - 1 K 2144/11
Fachberater für Finanzdienstleistungen (Grundlagenteil); Fachwirt für …
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.2010 (- 5 C 5.10 - juris) gilt für die Berechnung der Fortbildungsdichte nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c AFBG auch bereits nach der bis zum 30.06.2009 geltenden Gesetzesfassung die sogenannte Brutto-Methode. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2011 - 12 A 1186/10
Anforderungen an die Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme nach Maßgabe …
vgl. hierzu und zu Folgendem: BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 5 C 5.10 - und 5 C 6.10 -, juris, vom 11. Dezember 2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, juris, und - 5 C 17.08 -, BVerwGE 132, 339, juris, sowie Beschluss vom 13. November 2009 - 5 B 57.09 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 A 3597/05 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - 12 A 1663/10
Ausschluss einer Fortbildungsmaßnahme von der Aufstiegsfortbildungsförderung bei …
vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 5.10 -, juris.
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