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   BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90   

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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB I § 60; SGB X §§ 44 ff. 102 ff.
    Erstattungsanspruch bei mehrfacher Sozialleistung, Mitwirkungspflicht, Verletzung der - bei Verschweigen eines weiteren Sozialleistungsantrags; Schadensersatz bei Verstoß gegen - Schadensersatz bei Verstoß gegen Mitwirkungspflicht; Sozialhilfe, Rückerstattung rechtmäßig gewährter -

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93  

    SGB X § 44 Abs. 3, § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 3, S. 3, §§ 102 ff.

    Unbeschadet dieser und der in den §§ 92 ff. BSHG getroffenen - hier nicht einschlägigen - Regelungen ist deshalb rechtmäßig gewährte Sozialhilfe nach der Konzeption des Bundessozialhilfegesetzes grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 40.90 - [Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 8 S. 13] m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 24 A 2781/91  
    Es kann dahinstehen, ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die Vorschriften der §§ 44 ff. SGB X und des Bundessozialhilfegesetzes selbst enthielten ein geschlossenes System der Erstattung bzw. des Ersatzes erbrachter Sozialhilfeleistungen, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 5 C 40.90 -, DVBl 1993, 785, und Urteil vom 10. September 1992 - 5 C 71.88 -, DÖV 1993, 344, ein Rückgriff auf § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 945 ZPO - wie vom Verwaltungsgericht jedenfalls hinsichtlich einer analogen Anwendung angenommen - ausgeschlossen ist.
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