Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.1999 - 1 A 2.97 |
Volltextveröffentlichungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Änderung bestehender Tarife; Anzeigepflichten; Beitragsberechnung; Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen; dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge; Deregulierungsgebot; Dritte Richtlinie Schadenversicherung; Einführung neuer Tarife; Fortsetzungsfeststellungsklage; Herleitungen und Nachweise; Kalkulationsverordnung; Kontrollbefugnisse; Kontrolltiefe; Krankenversicherung; mathematische Formeln; Mitteilungspflichten; Nachweise; Prämie eines Tarifs; Prämienänderungen; Prämienstabilität; Prämiensteigerung; Rechnungsgrundlagen; Rückstellungen; substitutive Krankenversicherung; technische Berechnungsgrundlagen; technische Grundlage für die Beitragsberechnung; Treuhänder; Verantwortlicher Aktuar; Versicherungsgeschäft; Versicherungsunternehmen; Vorabkontrolle; Vorlagepflicht; Wahrung der Belange der Versicherten; Zuständigkeit des BVerwG.
Kurzfassungen/Presse
- DVBl (Leitsatz)
Hat ein Versicherungsunternehmen eine Anfechtu...
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 109, 87
- VersR 1999, 1001
- DVBl 1999, 1379 (Ls.)
- NVwZ 1999, 991 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02
Sozialrecht - Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung
Dadurch soll zur Wahrung der Belange der Versicherten und im öffentlichen Interesse sichergestellt werden, daß die Versicherungsprämie in einer Weise kalkuliert wird, die zum einen die dauernde Erfüllbarkeit der vom Versicherungsunternehmen versprochenen Leistungen gewährleistet und zum anderen spätere Prämiensteigerungen ausschließt, soweit sie nicht auf vom Versicherungsunternehmen nicht beeinflußbaren Gründen beruhen wie etwa einer Erhöhung des Schadensbedarfs (vgl. BVerwGE 109, 87, 93 = VersR 1999, 1001, 1003).a) Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung, die regelmäßig nur mit Hilfe eines Sachverständigen erfolgen kann, sind nur die Unterlagen, die der Versicherer dem Treuhänder zur Prüfung gemäß § 12b VAG, § 15 KalV vorgelegt hat (vgl. zum Umfang der Vorlagepflicht BVerwGE 109, 87, 90 ff. = VersR 1999, 1001 unter 2).
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - 1 S 2428/99
Lohnstatistik: Pflicht zur Auskunft der "verarbeitende Industrie"
Der im Berufungsverfahren vorgenommene Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage stellt keine Klageänderung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - 1 A 2.97 -, BVerwGE 109, 97).
