Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
SG § 7, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO § 1 Abs. 3, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 2, § 62 Abs. 1, § 124; StGB § 277; WStG § 15 Abs. 1
Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige Abwesenheit von über 8 Wochen während einer ZAW-Maßnahme; Vorlage eines verfälschten Krankenmeldescheins; Strafurteil; zweites Berufungsverfahren (maßnahme-beschränkt) nach Zurückverweisung der Sache; Bemessungsentscheidung (keine durchgreifenden Entlastungsgründe im Hinblick auf Verfahrensdauer, jetzigen Reservistenstatus, sac; Berufungsverhandlung in Abwesenheit des früheren Soldaten; Degradierung zum Unteroffizier bestätigt; Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung - Bundesverwaltungsgericht
SG § 7, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1
Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige Abwesenheit von über 8 Wochen während einer ZAW-Maßnahme; Vorlage eines verfälschten Krankenmeldescheins; Strafurteil; zweites Berufungsverfahren (maßnahme-beschränkt) nach Zurückverweisung der Sache; Bemessungsentscheidung (keine durchgreifenden Entlastungsgründe im Hinblick auf Verfahrensdauer, jetzigen Reservistenstatus, sac; Berufungsverhandlung in Abwesenheit des früheren Soldaten; Degradierung zum Unteroffizier bestätigt; Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige Abwesenheit von über 8 Wochen während einer ZAW-Maßnahme; Vorlage eines verfälschten Krankenmeldescheins; Strafurteil; zweites Berufungsverfahren (maßnahmebeschränkt) nach Zurückverweisung der Sache; Bemessungsentscheidung (keine durchgreifenden Entlastungsgründe im Hinblick auf Verfahrensdauer, jetzigen Reservistenstatus, sachgleiches Strafurteil, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); Berufungsverhandlung in Abwesenheit des früheren Soldaten; Degradierung zum Unteroffizier bestätigt; Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eigenmächtige Abwesenheit vom Dienst während der zivilberuflichen Ausbildung
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 26.04.2012 - 2 WD 6.11
Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme wegen eigenmächtigen Fernbleibens …
Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Anwesenheit und gewissenhaften Dienstleistung (vgl. z.B. Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 WD 2.05 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 50 - und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris).Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - a.a.O.).
Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (…vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - a.a.O. und vom 4. Mai 2011 - a.a.O.).
Der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen wird aber dadurch verändert, dass das Dienstvergehen in Zusammenhang mit einer Maßnahme der Berufsförderung am Ende der Dienstzeit steht (vgl. Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 40 a.a.O., in Abgrenzung der Berufsförderungsmaßnahme am Dienstzeitende von der ZAW-Maßnahme).
- BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10
Disziplinarverfahren für einen Berufssoldaten wegen Steuerhinterziehung durch …
Eine solche Dienstpflichtverletzung und die daraus folgende Beschädigung seiner persönlichen Integrität haben damit erhebliche Bedeutung für die militärische Verwendungsfähigkeit des Soldaten (vgl. dazu Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 28 m.w.N.).Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris m.w.N - und vom 4. Mai 2011 - a.a.O. - Rn. 29).
Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (…vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - a.a.O. und vom 4. Mai 2011 - a.a.O. Rn. 30).
Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris, m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 51).
- BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 32.11 Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Anwesenheit und gewissenhaften Dienstleistung (vgl. z.B. Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 WD 2.05 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 50 - und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (…stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29 ).
Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (…vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N. , vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30 ).
- BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10
Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung; …
Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (…vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Rn. 37 m.w.N. , vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris ).Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (…vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 49 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 51 ).
- BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11
Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche …
Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (…vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N. , vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30 ).Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 51 ).
- BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
Entfernung eines Soldaten aus dem Dienst bei Abspeichern von mehr als 3 000 …
Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N.…, vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30). Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - jeweils juris und jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; …
Ebenso entspricht es ständiger Senatsrechtsprechung, dass Art oder Höhe einer Kriminalstrafe für die Gewichtung der Schwere des sachgleichen Dienstvergehens regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung sind und sie es auch nicht gebieten, eine mildere Disziplinarmaßnahme zu verhängen (Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - m.w.N.). - BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
Degradierung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen versuchter und …
Da kein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht, geht das Gesetz bei einer gebotenen Degradierung davon aus, dass der Soldat den durch die Disziplinarmaßnahme erlangten Status endgültig beibehält, d.h. sich die Dienst- und Versorgungsbezüge gemäß § 62 Abs. 2, § 135 Abs. 4 WDO auf Dauer nach dem niedrigeren Dienstgrad bestimmen (vgl. dazu insgesamt Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 m.w.N.). - BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11
Beförderungsverbot von 18 Monaten und Kürzung der Dienstbezüge als …
Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris, m.w.N., und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - ). - BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11 Da das Erschleichen der dienstfreien Arbeitstage mit der Begehung mehrerer Urkundenfälschungen einher ging, bedarf es ganz erheblicher Milderungsgründe auf der zweiten Prüfungsstufe, um von der Regelmaßnahme abzuweichen (Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 43 f.).
