Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93   

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    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift, Methaqualon

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 388



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01  

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Es kann daher dahinstehen, ob der Kläger auch im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO unwürdig ist (vgl. hierzu Beschluss vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28; vgl. zur Unwürdigkeit als Arzt: Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80, vom 2. November 1992 - BVerwG 3 B 87.92 - Buchholz 418.00 Nr. 83, vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Nr. 91 und vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Nr. 100).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95  

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Abzustellen ist für die somit anzustellende Prognose auf die jeweilige Situation des Arztes im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens (vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 28 S. 27, 29 und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - a.a.O.), sowie auf seinen vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordenen Charakter (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11  

    Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit.

    Dabei sind die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388).

    Auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich erfasster Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn, wie hier, die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993, a.a.O.).

    Die Bundesapothekerordnung ermöglicht das Zuwarten mit dem Widerruf der Approbation bis zum Abschluss des Strafverfahrens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993, a.a.O., S. 389), dessen Lauf hier zudem maßgeblich durch die mangelnde Mitwirkung der Klägerin an der Aufklärung ihrer Verfehlungen beeinflusst war.

mehr
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09  

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Vor allem aber sieht das materielle Recht ein eigenständiges Wiedererteilungsverfahren vor, in dem alle nachträglichen Umstände Berücksichtigung finden (vgl. nur Beschluss vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 28 S. 28 f.).
  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153  

    Widerruf der ärztlichen Approbation, Unzuverlässigkeit, Unwürdigkeit,

    Denn auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich erfasster, Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG vom 4.8.1993 NVwZ-RR 1994, 388).

    Es genügt nämlich, wenn dieser Vertrauensverlust spätestens zum maßgeblichen Zeitpunkt eingetreten wäre, wenn die Öffentlichkeit vom Verhalten des Klägers Kenntnis erlangt hätte; das kann nur dann ausnahmsweise widerlegt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass trotz Kenntnis der Verfehlungen dennoch kein Vertrauensverlust eingetreten wäre (vgl. BVerwG vom 4.8.1993 NVwZ-RR 1994, 388; vom 14.4.1998 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 - 9 S 1782/08  

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis; Veranlassung oder Stärkung des

    Selbst ein "einmaliges Fehlverhalten" kann grundsätzlich geeignet sein, den Schluss auf eine Berufsunwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.08.1993 - 3 B 5/93 -, NVwZ-RR 1994, 388).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05  

    Arzt darf Beruf nicht länger ausüben

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  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96  

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Da der Zeitablauf aber nicht allein ausschlaggebend ist, sondern nur ein Faktor unter anderen, können keine absoluten Zeitangaben gemacht werden, binnen der der Betroffene wieder zuverlässig wird (vgl. zur mangelnden Verallgemeinerbarkeit der Antworten auf derartige Fragestellungen: Beschluß vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28).
  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 BV 04.3153  

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

    Denn auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich erfasster, Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG vom 4.8.1993 NVwZ-RR 1994, 388).

    Es genügt nämlich, wenn dieser Vertrauensverlust spätestens zum maßgeblichen Zeitpunkt eingetreten wäre, wenn die Öffentlichkeit vom Verhalten des Klägers Kenntnis erlangt hätte; das kann nur dann ausnahmsweise widerlegt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass trotz Kenntnis der Verfehlungen dennoch kein Vertrauensverlust eingetreten wäre (vgl. BVerwG vom 4.8.1993 NVwZ-RR 1994, 388; vom 14.4.1998 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10  

    Zu den Anforderungen an den Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen

    Denn schon ein einmaliges Fehlverhalten kann den Schluss auf eine Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - 3 B 5/93 -, NVwZ-RR 1994, 388).
  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55  

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2012 - 8 LA 198/11  

    Architekten und Ingenieure - Fehler in Bauanträgen: Architekt unzuverlässig?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 13 B 193/99  
  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997  

    Widerruf der Apothekerapprobation; Verurteilung wegen Betrugs; Unwürdigkeit;

  • VG Schleswig, 08.02.2002 - 21 A 373/02  

    Löschung der Eintragung, Berufsverbot

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