Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1, § 113 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3; KAG RhPf a. F. § 10 Abs. 4
    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung; Sachverhaltsaufklärung; Verfahrensmangel; Geldleistungsverwaltungsakt; Ausbaubeitrag; Aufrechterhaltung; Teilbetrag; Beitragshöhe; Neuberechnung; Korrektur; mehrere Rechtsfehler; Beitragsminderung; Beitragserhöhung; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Beurteilungsspielraum; Satzungsgeber.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START

    VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1, § 113 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3; KAG RhPf a.F. § 10 Abs. 4

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht - Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung; Sachverhaltsaufklärung; Verfahrensmangel; Geldleistungsverwaltungsakt; Ausbaubeitrag; Aufrechterhaltung; Teilbetrag; Beitragshöhe; Neuberechnung; Korrektur; mehrere Rechtsfehler; Beitragsminderung; Beitragserhöhung; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Beurteilungsspielraum; Satzungsgeber

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung des Gerichts zur Spruchreifmachung eines Geldleistungsverwaltungsaktes hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe; Ausbaubeitragsbescheid aufgrund fehlerhafter Satzungsbestimmung über den Gemeindeanteil; Verfahrensmangel bei Verletzung der Verpflichtung zur Spruchreifmachung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung; Sachverhaltsaufklärung; Verfahrensmangel; Geldleistungsverwaltungsakt; Ausbaubeitrag; Aufrechterhaltung; Teilbetrag; Beitragshöhe; Neuberechnung; Korrektur; mehrere Rechtsfehler; Beitragsminderung; Beitragserhöhung; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Beurteilungsspielraum; Satzungsgeber

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2008, 1521 (Ls.)
  • NVwZ 2009, 253



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08  

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Danach sind die Verwaltungsgerichte verpflichtet, grundsätzlich selbst ggf. mit Hilfestellung der beklagten Behörde zu ermitteln und zu prüfen, ob ein Geldleistungsverwaltungsakt zumindest hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe ("soweit") aufrechterhalten bleiben kann (stRspr, vgl. das Urteil vom 18. November 2002 BVerwG 9 C 2.02 BVerwGE 117, 200 ; Beschluss vom 4. September 2008 BVerwG 9 B 2.08 NVwZ 2009, 253 Rn. 3 und 8, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R  

    Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für

    2008 - 9 B 2/08 - juris RdNr 5 ff).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09  

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren;

    Für Straßenausbaubeiträge gilt im Grundsatz nichts anderes (siehe auch Beschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 9 B 2.08 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 32 Rn. 6 ff. zur Spruchreifmachung trotz Beurteilungsspielraums des Satzungsgebers bei der Bestimmung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht).
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  • OVG Hamburg, 02.02.2012 - 4 Bf 75/09  

    Berücksichtigungsfähigkeit von auf Sanierungsmaßnahmen beruhenden

    Zwar haben die Verwaltungsgerichte aufgrund ihrer Verpflichtung, eine Sache spruchreif zu machen (§§ 86 Abs. 1, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), zu prüfen und zu ermitteln, ob und ggf. in welcher Höhe ein angefochtener Bescheid, der auf Geldzahlung gerichtet ist, zumindest hinsichtlich eines Teilbetrages ("soweit") aufrecht erhalten bleiben kann (BVerwG, Urt. v. 3.6.2010, BVerwGE 137, 105, juris Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 10.6.2009, BVerwGE 134, 139, juris Rn. 40; BVerwG, Beschl. v. 4.9.2008, NVwZ 2009, 253, juris Rn. 8; BVerwG, Urt. v. 18.11.2002, BVerwGE 117, 200, juris Rn. 30).

    Es kann offen bleiben, ob die Kläger der Beklagten einen Teilbetrag "in jedem Fall" unabhängig von der Wahrnehmung des Wertermittlungsspielraums durch die Behörde schulden, m.a.W. ob sich die Bewertungsfehler der Beklagten auf den von den Klägern geschuldeten Ausgleichsbetrag in seiner vollen Höhe auswirken (hierzu BVerwG, Beschl. v. 4.9.2008, NVwZ 2009, 253, juris Rn. 8).

  • OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07  

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsvertrag; Sammelstraße;

    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zuletzt Beschluss vom 4.9.2008 - 9 B 2.08 -, NVwZ 2009, 253 m.w.N., sind nämlich aufgrund der §§ 86 Abs. 1 Satz 1, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Verwaltungsgerichte grundsätzlich bis zur Grenze der Wesensänderung des angefochtenen Bescheides von Amts wegen zu der Prüfung verpflichtet, ob ein - ganz oder teilweise - fehlerhaft begründeter Beitragsbescheid - gemessen am materiellen Recht - mit fehlerfreier Begründung insgesamt oder jedenfalls in Höhe eines vom Gericht - erforderlichenfalls unter Hilfestellung der beklagten Behörde - zu ermittelnden Teilbetrages aufrechterhalten werden kann.
  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08  

    Kalkulation von Abwassergebühren

    Das gilt sowohl, wenn man die prozentuale Überschreitung der ansatzfähigen Gesamtkosten betrachtet (so OVG Münster, Teilurteil vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 -, KStZ 2009, 12; Urteil vom 5.8.1994 - 9 A 1248/92 -, KStZ 1994, 213; OVG Bautzen, Urteil vom 11.12.2002 - 5 D 13/02 -, NVwZ-RR 2003, 890; OVG Schleswig, Urteil vom 24.6.1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102) , als auch, wenn man die (wegen der bei der Neuberechnung konstant bleibenden Verbrauchsmenge bzw. versiegelten Fläche abweichende) prozentuale Überschreitung der Gebührensätze in den Blick nimmt und damit entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 9 B 2.08 -, NVwZ 2009, 253) die Auswirkung des Kalkulationsfehlers auf die konkrete Gebührenhöhe prüft.
  • VG Köln, 22.10.2008 - 21 K 405/07  
    Für das Verfahren über Anfechtungsklagen ist anerkannt, dass das Verwaltungsgericht bei der Prüfung, ob der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt, alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen hat, gleichgültig, ob die Normen von der erlassenden Behörde zur Begründung des Verwaltungsaktes angeführt worden sind oder nicht, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 -, BVerwGE 64, 356, 358, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, NVwZ 1990, 673; vgl. auch die Nachweise in BVerwG, Beschluss vom 04. September 2008 - 9 B 2.08 -.
  • VG Köln, 22.10.2008 - 21 K 418/07  
    Für das Verfahren über Anfechtungsklagen ist anerkannt, dass das Verwaltungsgericht bei der Prüfung, ob der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt, alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen hat, gleichgültig, ob die Normen von der erlassenden Behörde zur Begründung des Verwaltungsaktes angeführt worden sind oder nicht, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 -, BVerwGE 64, 356, 358, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, NVwZ 1990, 673; vgl. auch die Nachweise in BVerwG, Beschluss vom 04. September 2008 - 9 B 2.08 -.
  • OVG Sachsen, 11.11.2010 - 5 A 254/08  

    Straßenbaubeitrag, Spruchreifmachung, ernstliche Zweifel, Außenbereich,

    Diese Voraussetzungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen regelmäßig nicht erfüllt (BVerwG, Urt. v. 18.1.1991 - 8 C 14.89 -, Beschl. v. 4.9.2008 - 9 B 2.08 -, Urt. v. 3.6.2010 - 9 C 4/09 -, jeweils juris).
  • VG Köln, 01.03.2011 - 21 L 157/11  
    Für Anfechtungsklagen ist anerkannt, dass das Verwaltungsgericht bei der Prüfung, ob der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt, alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen hat, gleichgültig, ob die Normen von der erlassenden Behörde zur Begründung des Verwaltungsaktes angeführt worden sind oder nicht, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 -, BVerwGE 64, 356, 358, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, NVwZ 1990, 673; vgl. auch die Nachweise in BVerwG, Beschluss vom 04. September 2008 - 9 B 2.08 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 32.
  • VG Köln, 28.03.2011 - 21 L 285/11  
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2009 - 1 L 222/08  

    Straßenbaubeitragsrecht: Wirksamkeit eines Kostenspaltungsbeschlusses bei

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 12 BV 10.1312  

    Aufstiegsfortbildungsförderung; unzulässige Berufung; Streitgegenstand des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 9 N 61.07  

    Teilaufrechterhaltung rechtswidriger Abgabenbescheide; Teilaufrechterhaltung

  • VG Greifswald, 10.11.2009 - 3 B 1405/09  

    Entstehung der sachlichen Beitragspflicht und Versäumung der Anpassungsfrist

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