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   BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
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    Zulässigkeit der Schwärzung von Personen in Akten des Verfassungsschutzes auf Grund des Geheimhaltungsinteresses; Anspruch gegen eine Verfassungsbehörde auf vollständige und ungeschwärzte Vorlagen von Akten

Verfahrensgang

  • OVG Hamburg, 29.11.2011 - 9 AS 8/11
  • BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12  
    Das gilt in besonderer Weise für so genannte Deckblattberichte, für die darüber hinaus der Gesichtspunkt des Quellenschutzes greift, und die aus diesem Grund grundsätzlich in ihrer Gesamtheit einschließlich Anlagen geheimhaltungsbedürftig sind (Beschluss vom 5. April 2012 - BVerwG 20 F 1.12 - juris Rn. 4).

    Zu einigen wenigen Aktenseiten, die der Beklagte dem Hauptsachegericht im Original vorgelegt und mit Schwärzungen versehen hat, fehlen zwar die für einen Abgleich erforderlichen ungeschwärzten Blattseiten in den Beiakten C und D (vgl. dazu auch Beschluss vom 5. April 2012 a.a.O. Rn. 7).

    Eine Behörde darf die Vertraulichkeit von Angaben Dritter auch dann wahren, wenn sich Hinweise eines Informanten nachträglich als unzutreffend erweisen sollten (Beschluss vom 5. April 2012 a.a.O. Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 19 A 2703/10  

    Reduzierung des Ermessens auf Null für einen Anspruch auf Verpflichtung zur

    BVerwG, Beschluss vom 5. April 2012 20 F 1.12 , juris, Rdn. 9; Urteil vom 21. Juni 2001 7 C 4.00 , juris, Rdn. 16; Beschluss vom 15. Januar 1988 7 B 182.87 , NVwZ 1988, 525, juris, Rdn. 6.
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