Rechtsprechung
| BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.08.2000 - 1 B 96.855
- BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05 Verfahrensfehler können im jeweiligen Rechtszug mit den zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden, wie dies auch die Klägerin im Vorprozess zuletzt mit der Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht getan hat; sie sind im Beschluss des 4. Senats vom 5. November 2001 BVerwG 4 B 75.01 im Einzelnen beschieden worden (BA S. 7 ff.).
Im Übrigen ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in diesem Punkt auf die dreifache, jeweils selbstständig tragende und nicht mit einer erfolgreichen Revisionszulassungsrüge angegriffene Begründung gestützt, (1.) dass damit kein zulässiger Restitutionsgrund schlüssig dargelegt sei, (2.) dass dies kein erst nach der Frist des § 586 Abs. 1 ZPO eingetretener Umstand sei und (3.) dass dies außerdem bereits im Vorprozess im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht hätte geltend gemacht werden können, dort auch tatsächlich vorgebracht wurde und vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. den Beschluss des 4. Senats vom 5. November 1991 BVerwG 4 B 75.01 BA S. 9) abschlägig beschieden worden ist.
Für Blogger: