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   BVerwG, 06.09.1979 - 5 CB 16.78   

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https://dejure.org/1979,3534
BVerwG, 06.09.1979 - 5 CB 16.78 (https://dejure.org/1979,3534)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1979 - 5 CB 16.78 (https://dejure.org/1979,3534)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1979 - 5 CB 16.78 (https://dejure.org/1979,3534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von Unterhaltshilfe wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.06.1958 - IV B 92.58

    Annahme der Erwerbsfähigkeit bei Weigerung zur entsprechenden Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 5 CB 16.78
    Wenn das Verwaltungsgericht unter diesen Umständen verfahrensfehlerhaft ein Gutachten nach Aktenlage als ausreichend angesehen habe, beruhe das angefochtene Urteil auch auf einer Abweichung vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1958 - BVerwG 4 C 112.58/4 B 92.58 -.

    Zu Unrecht beruft sich der Beteiligte auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1958 - BVerwG 4 C 112.58/4 B 92.58 - für seine Meinung, die Weigerung des Klägers, sich einer Untersuchung über den Fortbestand seiner Erwerbsunfähigkeit zu unterziehen, lasse nur den Schluß zu, daß der Kläger erwerbsfähig sei.

    Wie bereits dargelegt wurde, ist dem Beschluß vom 23. Juni 1958 - BVerwG 4 C 112.58/4 B 92.58 - nicht zu entnehmen, daß die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Unterhaltshilfeempfängers in jedem Falle die persönliche Untersuchung des Berechtigten durch den ärztlichen Gutachter voraussetzt.

  • BVerwG, 27.09.1957 - IV B 19.56

    Gerichtliche Feststellung der Erwerbsunfähigkeit bei Verweigerung der ärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 5 CB 16.78
    Zugleich ist in diesem Beschluß aber ausdrücklich auf das Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG 4 B 19.56 - (RLA 1957, 367) Bezug genommen worden, das eine wesentliche Einschränkung des genannten Grundsatzes enthält.

    Vielmehr ist nach dem in dem genannten Beschluß in Bezug genommenen Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG 4 B 19.56 - eine erneute Untersuchung entbehrlich, wenn die Erwerbsunfähigkeit anderweit festgestellt werden kann.

  • BVerwG, 07.03.1974 - III C 64.71

    Zuerkennung und Erfüllung von Hauptentschädigung - Vertrauensschutz bei Änderung

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 5 CB 16.78
    Außerdem weiche das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - und vom 7. März 1974 - BVerwG 3 C 64.71 - ab.

    Ebensowenig trifft die Ansicht des Beteiligten zu, das Verwaltungsgericht habe die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Institut der Verwirkung entwickelten Rechtsgrundsätze nicht beachtet und sei deshalb von den Urteilen vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - und vom 7. März 1974 - BVerwG 3 C 64.71 - abgewichen.

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 5 CB 16.78
    Außerdem weiche das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - und vom 7. März 1974 - BVerwG 3 C 64.71 - ab.

    Ebensowenig trifft die Ansicht des Beteiligten zu, das Verwaltungsgericht habe die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Institut der Verwirkung entwickelten Rechtsgrundsätze nicht beachtet und sei deshalb von den Urteilen vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - und vom 7. März 1974 - BVerwG 3 C 64.71 - abgewichen.

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 5 CB 16.78
    Ein nur hilfsweise gestellter Beweisantrag fällt nicht unter den Begriff des in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrages im Sinne von 86 Abs. 2 VwGO (Beschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG 7 B 44.61 - Buchholz 310 86 VwGO Nr. 16; vgl. auch BVerwGE 30, 57).
  • BVerwG, 11.01.1963 - VII B 44.61

    Voraussetzungen der Stellung eines Beweisantrags - Begriff des in der mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 5 CB 16.78
    Ein nur hilfsweise gestellter Beweisantrag fällt nicht unter den Begriff des in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrages im Sinne von 86 Abs. 2 VwGO (Beschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG 7 B 44.61 - Buchholz 310 86 VwGO Nr. 16; vgl. auch BVerwGE 30, 57).
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