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   BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62   

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BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62 (https://dejure.org/1967,1596)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1967 - VII C 47.62 (https://dejure.org/1967,1596)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1967 - VII C 47.62 (https://dejure.org/1967,1596)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62
    Die Zustimmungsbedürftigkeit hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 8, 274 ff.) nur daraus hergeleitet, daß im Preisgesetz das Verwaltungsverfahren der Landesbehörden mitgeregelt sei.

    Doch können zur Klärung dieser Frage der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden (so BVerfGE 8, 274 f. [302 f.] mit weiteren Hinweisen; Wolff in AöR 78, 194 f. [199]).

    Da beide Ermächtigungen eine selbständige Bedeutung haben, kommt es darauf an, ob die Gebührenermächtigung mit der Bedingungsermächtigung so verflochten ist, daß beide eine unmittelbare Einheit bilden und nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden können (BVerfGE 8, 274 f. [301]).

  • VGH Hessen, 25.08.1966 - OS V 26/65
    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62
    Weder ändert er dieses, noch ergänzt er es (so auch Schmidt, DÖV 1964, 760; Konrad Hesse in Beiträge zum Rundfunkrecht, Heft 8: Die Regelung von Rundfunkleistungen der Zundespost durch Rechtsverordnung, C II, S. 24; Bettermann in Beiträge zum Rundfunkrecht, Heft 10: Legislative ohne Posttarifhoheit, B I 1 a, S. 14; HessVGH, DÖV 1966, 872).

    Es muß also dabei verbleiben, daß der Befehl des Grundgesetzes, daß die in Art. 80 Abs. 2 GG genannten Rechtsverordnungen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, auf Grund eben dieses Grundgesetzes durch zustimmungsfreies Bundesgesetz beseitigt werden kann (so auch OVG Berlin III B 34/65, Urteil vom 28. Juni 1966, ArchPostFern 1967, 77; Schmidt, DÖV 1964, 760; HessVGH OS V 26/65, Urteil vom 25. August 1966, DÖV 1966, 872 = BB 1966, 1082; Kämmerer, DVBl. 1965, 217 f.; OVG Hamburg Bf I 19/65, Urteil vom 16. Mai 1966, ArchPostFern 1967, 71; Hamann, Komm, zum GG Art. 80, Anm. B 11; daß Hamann das einfache Gesetz als Gegensatz zum Zustimmungsgesetz ansieht, ergibt Art. 77 Anm. B 2).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 3 des obengenannten Gesetzes schon deshalb nicht zur Anwendung kommen kann, weil Verordnungen im Rahmen des § 14 PostVerwG keine grundlegende Bedeutung für den gesamten Preisstand, insbesondere die Lebenshaltung haben (so HessVGH, BB 1966, 1082); denn § 14 PostVerwG wäre auch dann nicht zustimmungsbedürftig, wenn er zu preisrechtlichen Regelungen ermächtigen würde, die Bedeutung für den gesamten Preisstand hätten.

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62
    Was darunter zu verstehen ist, kann auf Grund der historischen Entwicklung und nach allgemeinem Sprachgebrauch, durch Auslegung ermittelt werden (vgl. BVerfGE 12, 205 f. [226 f.]).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62
    Zweck und Ausmaß der Ermächtigung ergeben sich schließlich insbesondere auch aus der Verordnungspraxis vor allem in den Zeiten der Weimarer Republik; denn die Verordnungspraxis ist als geeignetes Mittel anzusehen, um den Inhalt einer Ermächtigung zu bestimmen (vgl. BVerfGE 7, 282 f. [293, 295]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62
    Auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschlüsse vom 11. Oktober 1966 (BVerfGE 20, 257 [270]) führen für den vorliegenden Fall zu keiner anderen Entscheidung, da die Grenzen für die Gebührenregelung der Post, wie dargelegt, nicht ausschließlich durch das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip bestimmt werden.
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62
    Es erscheint durchaus nicht abwegig, daß diese Ermächtigung so lange nur mit Zustimmung des Bundesrats ausgeübt werden sollte, bis der demokratische Gesetzgeber eine erneute Ermächtigungsnorm nach sorgfältiger Prüfung schuf, falls er sie überhaupt für erforderlich hielt; denn die Zustimmung des Bundesrats war das einzige Zustimmungserfordernis, das beim Übergang der vorkonstitutionellen Ermächtigung nach Art. 129 Abs. 1 GG verlangt werden konnte (vgl. BVerfGE 4, 193 [203]).
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62
    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 1960 (BVerfGE 11, 6 ff. [17]).
  • BVerfG, 22.11.1951 - PBvV 1/51

    Steuerverwaltung

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62
    Die Fälle, in denen ein Bundesgesetz der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sind im Grundgesetz abschließend enumerativ aufgeführt (BVerfGE 1, 76 ff. [79]).
  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 91.86

    Postzeitungsordnung - Druckschrift - Zulassung - Geschäftliches Interesse

    Daß auch der Bezieherkreis zu den Gegebenheiten gehört, die Schlüsse auf den Herausgabezweck zulassen, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG 7 C 47.62 - (Altmannsperger, Postrecht-Entscheidungen 2.06.3 Nr. 4) ausgeführt.
  • BVerwG, 09.06.1971 - VII B 89.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das entspricht der Rechtsprechung dieses Senats (so BVerwGE 28, 36 [54]; 28, 55 [57, 58]; Urteile vom 6. Oktober 1967 - BVerwG VII C 47.62 - vom 18. April 1969 - BVerwG VII C 45.68 - in VerwRspr. 20, 787 = GewArch. 1969, 214 = ArchPostFern 1969, 611; und vom 18. April 1969 - BVerwG VII C 47.68 -).
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