Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 19.06   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 1, § 65 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 137 Abs. 1
    Revisionszulassung; Grundsatzrüge; revisibles Recht; technische Regelwerke; Verwaltungsvorschriften; Artenschutz; Verbotstatbestand; Brutstätte; Wohnstätte; Zufluchtstätte; Lebensstätte; Lebensraum; Habitat; Verbreitungsgebiet; Amphibien; Amphibienwanderung; Wanderkorridor; Laichgewässer; Sommerlebensraum; Straßenbauvorhaben; Trennwirkung der Trasse.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START

    BNat SchG § 42 Abs. 1 Nr. 1, § 65 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 137 Abs. 1

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Revisibilität technischer Regelwerke - kein besonderer Schutz von Wanderkorridoren der Amphibien

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    BVerwGE nein | Fachpresse ja

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2007, 639
  • NVwZ 2007, 708



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07  

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Zum Schutzobjekt gehört daher nicht das gesamte Jagd- oder Nahrungsrevier einer Art (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 C 6.00 - BVerwGE 112, 321 ; Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 9 B 19.06 - NVwZ 2007, 708 Rn. 8).
  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07  

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Zum Schutzobjekt gehört daher nicht das gesamte Jagdhabitat einer Art. Nahrungs- und Jagdreviere sind nicht geschützt (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 C 6.00 - BVerwGE 112, 321 ; Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 9 B 19.06 - NVwZ 2007, 708 Rn. 8).
  • BVerwG, 08.04.2008 - 9 B 13.08  

    Bezirksschornsteinfegermeister; Feuersicherheit; Feuerstättenschau; Abgasanlagen;

    Mangels Rechtssatzqualität der technischen Regelwerke sind diese Fragen nicht revisibel, auch wenn hiervon im Einzelfall das Ergebnis der Rechtsanwendung abhängig sein mag (im Anschluss an den Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 9 B 19.06 - NVwZ 2007, 708 m.w.N.).

    Mangels Rechtssatzqualität der technischen Regelwerke sind diese Fragen nicht revisibel, auch wenn hiervon im Einzelfall das Ergebnis der Rechtsanwendung abhängig sein mag (vgl. Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 9 B 19.06 - NVwZ 2007, 708 m.w.N.).

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  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 KS 1/05  

    Zur Anwendung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots; Auslegung;

    2.7.1.4 Die Wanderkorridore der Wildkatzen gehören, wie bei anderen Tieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.3.2007 - 9 B 19.06 -, NVwZ 2007, 708 f; Nds. OVG, Urt. v. 27.7.2006 - 7 KS 66/03 -, Vnb), nicht zu den nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG geschützten Wohn- und Zufluchtstätten.

    Wanderkorridore von Amphibien, darunter auch der nach Anhang II der FFH-RL geschützten Kammolche, die durch die neue Trassenführung zerschnitten werden, sind keine Wohn- und Zufluchtstätten im Sinne von § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2007 - 9 B 19.06 -, NVwZ 2007, 708 f; NdsOVG, Urt. v. 27.7.2006 - 7 KS 66/03 -, Vnb).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 5 S 2243/05  

    Verfahrensrecht - Hinzuziehung eines Bevollmächtigen

    Dazu gehören nicht die sonstigen Lebensstätten und Lebensräume, insbesondere nicht die Nahrungsreviere und Jagdhabitate der Tiere (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 C 6.00 - BVerwGE 112, 321 = NVwZ 2001, 1040 und Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05 - NVwZ 2006, 1161, ferner Beschl. v. 08.03.2007 - 9 B 19.06 - NuR 2007, 269).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 11 B 19.10  

    Keine Befugnis eines Waldbesitzers zur Beseitigung bzw. Reduzierung von

    Die Tiere müssten sich jedoch "an einem Ort niederlassen, der ihnen - nach dem Muster einer "Wohnung" - nicht nur vorübergehend einen ihren artspezifischen Ansprüchen genügenden störungsfreien Aufenthalt ermöglichen soll (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2007 - 9 B 19.06 -, NVwZ 2007, 708, 709; vgl. hierzu auch Kolodziejcok, a.a.O., Rz. 9 m.w.N.).

    Als solche sind, wie bereits im Zusammenhang mit dem Begriff der "Zufluchtstätte" dargelegt, allerdings nur räumlich eng begrenzte Bereiche anzusehen, in denen sich das Tier niederlässt, d.h. für eine gewisse Zeit ohne größere Fortbewegung - nach dem Muster einer "Wohnung" - aufhält und Ruhe sowie Geborgenheit sucht; zwar müssen derartige Lebensstätten nicht dauerhaft und ständig genutzt werden, nicht erfasst sind allerdings nur einmalig genutzte und sodann verlassene Lebensstätten (BVerwG, Urteil vom 8. März 2007, a.a.O., S. 709, und Urteil vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, NVwZ 2006, 1161, 1162; Kolodziejcok, a.a.O., § 42 Rz. 9; Lorz, a.a.O., § 42 Rz. 6).

  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 09.1106  

    Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener

    Nach den von der Antragsgegnerin auch nicht substantiell bezweifelten Ausführungen des von den Antragstellern zur Verhandlung mitgebrachten sachkundigen Dr. Steinhauser ist es nicht vornherein auszuschließen, dass das Vorhabengelände zumindest teilweise der Erdkröte als Ruhestätte dient (zum Begriff vgl. BT-Drs. 16/5100 S. 11; auch BVerwG vom 8.3.2007 NVwZ 2007, 708).
  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 10.358  

    Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener

    Nach den von der Antragsgegnerin auch nicht substantiell bezweifelten Ausführungen des von den Antragstellern im Verfahren Az. 15 N 09.1106 zur Verhandlung mitgebrachten sachkundigen Dr. Steinhauser ist es nicht vornherein auszuschließen, dass das Vorhabengelände zumindest teilweise der Erdkröte als Ruhestätte dient (zum Begriff vgl. BT-Drs. 16/5100 S. 11; auch BVerwG vom 8.3.2007 NVwZ 2007, 708).
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