Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 28.81   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BAföG § 20 Abs. 1, Abs. 2

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1984, 827
  • NVwZ 1984, 795



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88  

    D

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  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95  

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Eine Selbstbindung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei norminterpretierenden Vorschriften bereits der Natur der Sache nach nicht in Frage (NVwZ 1984, 795), dem ist für den Bereich des Notarzulassungsrechts jedenfalls dann zu folgen, wenn die Norm, wie bei dem Erfordernis des Erfolgs der Kursteilnahme, der Verwaltung keinen Beurteilungsspielraum überläßt.
  • BVerwG, 15.04.1987 - 5 B 141.86  
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  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 119.83  
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  • OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 60/00  

    BAföG § 9, § 20 Abs. 2, § 53 S. 1 Nr. 2

    Die Verwaltungsvorschrift enthält jedoch keinen Verzicht auf die Rückforderung von Ausbildungsförderung bei kürzeren Ausbildungsunterbrechungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.2.1984 - 5 C 28.81 -, NVwZ 1984, 795, mit ausführlicher Begründung).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 23.86  
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  • VG Karlsruhe, 15.11.2006 - 10 K 615/06  

    Zur Ausbildungsförderung für ein Studium ohne Inlandsbezug, hier: Madrid.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt der "Besuch einer Ausbildungsstätte" im Sinne des § 2 Abs. 1 BAföG aber nicht nur voraus, dass der Auszubildende ihr organisationsrechtlich angehört; erforderlich ist daneben, dass er an den Unterrichtsveranstaltungen der konkreten Ausbildungsstätte teilnimmt (BVerwG, Urt. v. 09.02.1984 - 5 C 28/81 -, juris, FamRZ 1984, 827; Urt. v. 30.03.1978, BVerwGE 55, 288).
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