Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GG Art. 87 f Abs. 2; TKG a. F. § 50 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, §§ 52 bis 56; StVO § 45 Abs. 6 Satz 1; StVG § 6 a Abs. 1 Nr. 1 a; VwGO § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 3, § 124 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 4; Wettbewerbsrichtlinie (90/388/EWG) Art. 4 d Satz 1
    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an Zulassungsentscheidung; Berufungsantrag; Benutzung des öffentlichen Straßenraums für Telekommunikationslinien; Unentgeltlichkeit der Benutzung; Gebühr für straßenverkehrsrechtliche Anordnung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Gebührenerhebung für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen bei Inanspruchnahme des Straßenkörpers durch Telekommunikationsunternehmen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an Zulassungsentscheidung; Berufungsantrag; Benutzung des öffentlichen Straßenraums für Telekommunikationslinien; Unentgeltlichkeit der Benutzung; Gebühr für straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Das Verlegen von Kabeln für Telekommunikationsanlagen ist keine entgeltfreie Nutzung der Verkehrswege

Verfahrensgang

  • VG Ansbach, 06.05.2003 - AN 10 K 02.936
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 8 BV 03.1703
  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2005, 1220 (Ls.)
  • DÖV 2005, 967
  • NVwZ 2005, 821



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 C 19.07  

    Betriebliche Altersversorgung; unmittelbare Versorgungszusage; Pensionsfonds;

    Die zulässige (vgl. Urteile vom 28. September 2004 - BVerwG 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 = Buchholz 402.240 § 35 AuslG Nr. 3 S. 2 und vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 8.04 - Buchholz 442.066 § 50 TKG Nr. 2 S. 4.) Sprungrevision ist begründet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2007 - 7 A 10255/07  

    Verwaltungsgebührenrecht

    Nach der Recht­sprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. März 2006 - 6 C 8.04) sei die Unentgeltlichkeit der Nutzung nach § 68 Abs. 1 TKG auf die reine Nutzung des Straßenkörpers beschränkt; die Bestimmung hindere nicht, für die Inanspruch­nahme der Verwaltung darüber hinaus Gebühren zu erheben.

    Dieses Nutzungsverhältnis entzieht die Benutzung des Verkehrsweges durch die Tele­kommunikationsunternehmen dem Regime des Straßenrechts mit der Folge, dass es insoweit keiner weiteren Nutzungserlaubnis bedarf (BVerwG, Urteil vom 9. März 2005, 6 C 8.04, NVwZ 2005, 821).

    Fehlt es damit bereits an der erforderlichen wirksamen Ermächtigungsgrundlage für die Gebührenerhebung, kommt es für die Entscheidung des Senats nicht mehr darauf an, ob der Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Wegebenutzung in § 68 Abs. 1 TKG als solcher nicht nur die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr, sondern auch die in Rede stehende Baustellenkontrollgebühr sperren würde, und ob gegebenenfalls im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. März 2005, a.a.O.) ein anderer Gegenstand der Gebühr als die bloße Straßenbenutzung vorliegen würde.

  • BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11  

    Teleologische Reduzierbarkeit des § 124a Abs. 3 S. 1 VwGO auf die

    § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO (ggf. i.V.m. § 124a Abs. 6 Satz 3 VwGO) verlangt mit dem Erfordernis eines "bestimmten Antrags" nicht, dass ein ausdrücklicher Berufungsantrag gestellt wird; dem Antragserfordernis wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will; es genügt, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen im Wege der Auslegung erkennbar ist (vgl. Urteil vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 8.04 - juris Rn. 16 m.w.N. ).

    Der angegriffene Beschluss weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 8.04 - und vom 19. Oktober 2009 - BVerwG 2 B 51.09 - ab.

    Dort hat das Bundesverwaltungsgericht - wie dargelegt und vom Beklagten zutreffend zitiert - entschieden, dass dem Erfordernis eines Berufungsantrags regelmäßig entsprochen werde, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck komme, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten wolle; es genüge, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar sei (Urteil vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 8.04 - juris Rn. 16 m.w.N. ).

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2007 - 7 A 10255/07/07  

    Telekommunikationsunternehmen, Telekommunikationslinie, Baustellenkontrolle,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. März 2006 - 6 C 8.04) sei die Unentgeltlichkeit der Nutzung nach § 68 Abs. 1 TKG auf die reine Nutzung des Straßenkörpers beschränkt; die Bestimmung hindere nicht, für die Inanspruchnahme der Verwaltung darüber hinaus Gebühren zu erheben.

    Dieses Nutzungsverhältnis entzieht die Benutzung des Verkehrsweges durch die Telekommunikationsunternehmen dem Regime des Straßenrechts mit der Folge, dass es insoweit keiner weiteren Nutzungserlaubnis bedarf (BVerwG, Urteil vom 9. März 2005, 6 C 8.04, NVwZ 2005, 821).

    Fehlt es damit bereits an der erforderlichen wirksamen Ermächtigungsgrundlage für die Gebührenerhebung, kommt es für die Entscheidung des Senats nicht mehr darauf an, ob der Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Wegebenutzung in § 68 Abs. 1 TKG als solcher nicht nur die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr, sondern auch die in Rede stehende Baustellenkontrollgebühr sperren würde, und ob gegebenenfalls im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. März 2005, a.a.O.) ein anderer Gegenstand der Gebühr als die bloße Straßenbenutzung vorliegen würde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - 10 A 2350/07  

    Bauvorbescheid für Discounter

    BVerwG, Beschluss vom 14.4.1961 - 7 B 7.61 -, BVerwGE 12, 189; Beschluss vom 9.11.1976 - 5 B 80.76 -, NJW 1977, 1465; Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8.04 - NVwZ 2005, 821; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 124a Rdnr. 93.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07  

    Planungsrechtliche Auswirkungen der Baulast

    Der vom 7. Senat des erkennenden Gerichtshofs vertretenen Auffassung, in einem solchen Fall der Befugnisüberschreitung sei der Einzelrichter nicht "Verwaltungsgericht" i.S.v. § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO und die von ihm zugelassene Berufung binde das Berufungsgericht nicht (Beschluss vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 -, VBlBW 2004, 108 ff.), ist das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht gefolgt (Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821 ff.): Die Bindung an die Zulassung durch Einzelrichter als "Verwaltungsgericht" (vgl. dazu Urteil vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 -, VBlBW 2005, 60 f.) entfalle nicht deswegen, weil die Übertragung des Rechtsstreits auf ihn voraussetze, dass die Sache keine grundsätzliche Bedeutung habe (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO), die Berufungszulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hingegen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache erfordere.
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 LC 386/06  

    Kostenerstattung für Sondierungsmaßnahmen; Auftragsverwaltung; Berufungsantrag;

    Insoweit genügt es, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06  

    Zu den Voraussetzung für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des

    Die gegenläufigen Voraussetzungen rechtfertigen nicht die Annahme, der Gesetzgeber habe die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter ausschließen wollen (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8/04 -, NVwZ 2005, 821).
  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894  

    Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"

    Dem Antragserfordernis wird regelmäßig auch entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (BVerwG vom 9.3.2005 NVwZ 2005, 821 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10  

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten (vormals) türkischen Staatsangehörigen

    Die - auch nach Zulassung der Berufung durch die Einzelrichterin wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.3.2005 - 6 C 8/04 -, juris, Rn. 13 f.) - statthafte und im Übrigen zulässige, insbesondere fristgerecht begründete Berufung ist unbegründet.
  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10  

    Anerkennung eines Auffahrunfalls als Dienstunfall durch die Unfallkasse Post und

  • BVerwG, 21.02.2012 - 9 B 72.11  

    Überraschungsentscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über einer freie Wahl

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05  

    Ausschluss oder Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs zwischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2006 - 15 A 2831/04  
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08  

    Kalkulation von Feuerwehrgebühren: Vorhaltekosten nicht vollständig auf

  • VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10  

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 6 Abs 4 AufenthG, § 31 Abs 3

  • VG Berlin, 07.12.2011 - 35 K 416.10  

    § 6 Abs 3 AufenthG, § 32 Abs 3 AufenthG, § 159 FamFG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 3 B 17.10  

    Iran; Berufung; Visum; Härte; außergewöhnlich (verneint); Krankheit; Erkrankung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 362/05  

    Begriff der öffentlichen Einrichtung; Definitionspflicht des Ortsgesetzgebers

  • VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 BV 11.174  

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken, einschließlich

  • VGH Bayern, 01.09.2010 - 11 BV 09.2445  

    Genehmigung eines Linienverkehrs mit Kraftomnibussen

  • VG Berlin, 31.10.2011 - 14 K 19.11  

    § 30 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst d AufenthG, § 29 Abs 3 S 1 AufenthG, Art 3

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