Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.2010 - 7 B 3.10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Erforderliche Zustimmung durch die zur Flussgebietseinheit gehörenden Wasserbehörden der übrigen Bundesländer hinsichtlich Maßnahmen und Einzelentscheidungen i.S.d. Wasserhaushaltsgesetzes aufgrund des Koordinierungsgebotes; Abhängigkeit der Anforderungen an die Durchgängigkeit der Gewässer von naturschutzfachlichen Beurteilungen oder darüber hinaus erforderliche Einbeziehung des Standes der Wasserbautechnik aufgrund des Verschlechterungsverbotes i.S.d. Wasserhaushaltsgesetzes
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Öffentliches Baurecht - Neubau eines Wasserkraftwerks
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung: Nur bei schifffahrtsfunktionalem Zusammenhang! (IBR 2010, 421)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
- OVG Bremen, 03.06.2009 - 1 A 9/09
- OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 9/09
- BVerwG, 09.03.2010 - 7 B 3.10
Zeitschriftenfundstellen
- IBR 2010, 421
Wird zitiert von ... (2)
- VG Bremen, 09.05.2011 - 5 V 1522/10
Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer …
Die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 09. März 2010 zurück (Az. 7 B 3.10). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2010 - 1 L 36.09
Beiladung; keine notwendige Beiladung; einfache Beiladung (abgelehnt); Ermessen; …
Daran fehlt es hier bereits deshalb, weil die Aufhebung oder Bestätigung des klagebefangenen Planfeststellungsbeschlusses auch ohne Beiladung der Beiladungsantragstellerin erfolgen kann (vgl. für eine wasserstraßenrechtliche Planfeststellung: BVerwG, Beschluss vom 9. März 2010 - 7 B 3.10 -, juris Rn. 22).
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