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   BVerwG, 09.06.1971 - V C 104.69   

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https://dejure.org/1971,908
BVerwG, 09.06.1971 - V C 104.69 (https://dejure.org/1971,908)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1971 - V C 104.69 (https://dejure.org/1971,908)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1971 - V C 104.69 (https://dejure.org/1971,908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stellung des Jugendamtes als Pfleger - Beschränkung des Umfangs der elterlichen Gewalt im Umfang des Wirkungskreises eines bestellten Pflegers - Abhängigkeit der Gewährung einer freiwilligen Erziehungshilfe vom Einverständnis der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JWG §§ 62, 63

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 164
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1971 - V C 104.69
    Das Berufungsgericht hat zwar lediglich ein Bescheidungsurteil gefällt, obwohl die Gewährung Freiwilliger Erziehungshilfe nicht im Ermessen der Verwaltungsbehörde steht; auf sie besteht ein Rechtsanspruch, wenn die dafür im Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) - jetzt in der Fassung vom 6. August 1970 (BGBl. I S. 1197) - aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind, und im Falle einer an zwingendes Recht gebundenen Verwaltungsentscheidung muß das Gericht die Sache unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Gründe selbst klären und, abschließend entscheiden (vgl. BVerwGE 10, 202 [204]).
  • VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 3 E 15.251

    Fehlendes Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen

    Das Jugendamt besitzt jedoch in den Fällen des § 55 Abs. 1 SGB VIII eine Art Quasi-Rechtspersönlichkeit (siehe zum Ganzen: BSG, U.v. 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R - juris; BayVGH, B.v. 27.5.2011 - 12 CE 11.893 - juris Rn. 30; BayLSG, U.v. 13.2.2007 - L 15 VG 1/06 - juris Rn. 22-24; Mollik/Opitz in: Kunkel, LPK-SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 55 Rn. 5; Wiesner in: Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 55 Rn. 77; Hoffmann/Proksch in: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 55 Rn. 2; a.A. wohl noch BVerwG, U.v. 9.6.1971 - V C 104.69 - BVerwGE 38, 164 - juris Rn. 15, wo im Falle einer Personensorgeberechtigung des Jugendamts nach § 1793 BGB a.F. eine Aktivlegitimation des Rechtsträgers des Jugendamts bei Klagen auf Gewährung freiwilliger Erziehungshilfe bejaht wird).
  • BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie

    Für den Bereich der hier in Rede stehenden Hilfe zur Erziehung (für die Freiwillige Erziehungshilfe s. BVerwGE 38, 164 ) enthält das Jugendwohlfahrtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1977 (BGBl. I S. 633, ber. S. 795) - JWG - in seinen §§ 5 f. nicht nur Kompetenz- und Aufgabenzuweisungen für das Jugendamt, wie das Berufungsgericht meint, sondern auch gegen den Jugendhilfeträger gerichtete individuelle Ansprüche auf Gewährung der dem jeweiligen erzieherischen Bedarf entsprechenden erzieherischen Hilfe.

    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 9. Juni 1971 (BVerwGE 38, 164 ; vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 5 C 127.83 - ) unter Hinweis auf § 1631 Abs. 1 BGB festgestellt hat, ist die Beantragung von Freiwilliger Erziehungshilfe im Sinne des § 62 JWG als Maßnahme der Erziehung Ausübung des Personensorgerechts und damit eine eigene Angelegenheit desjenigen, dem das Recht und die Pflicht zustehen, für die Person des Kindes zu sorgen.

    Hieraus folgt die Befugnis des Personensorgeberechtigten, im eigenen Namen auf Gewährung Freiwilliger Erziehungshilfe zu klagen (BVerwGE 38, 164 ).

  • BVerwG, 12.02.1987 - 5 C 127.83

    Freiwillige Erziehungshilfe - Öffentliche Jugendhilfe - Abgrenzung

    Die Beteiligten stimmen mit Recht darin überein, daß es für die von der Vorinstanz angenommene Erstattungspflicht der Beklagten sowohl nach allgemeinen erstattungsrechtlichen Grundsätzen als auch nach den durch Art. 1 des Sozialgesetzbuchs - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten - vom 4. November 1982 (BGBl. I S. 1450) eingefügten, nach Art. 11 § 25 Abs. 1 dieses Gesetzes am 1. Juli 1983 in Kraft getretenen Vorschriften der §§ 102 ff. des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch ausschlaggebend darauf ankommt, ob K. oder der Kläger als sein Personensorgeberechtigter (s. BVerwGE 38, 164) die Gewährung Freiwilliger Erziehungshilfe verlangen konnte und ob K. diese Hilfe auch tatsächlich erhalten hat.
  • BVerwG, 26.11.1975 - 5 B 44.75

    Rechtsmittel

    Entgegen der Ansicht der Klägerin weicht die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. Juni 1971 - BVerwG V C 104.69 - (Buchholz 436.51 § 63 JWG Nr. 1) ab.
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