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   BVerwG, 09.07.1999 - 2 A 2.99   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerwG, 26.05.2010 - 6 A 5.09  

    Rechtsweg; Bundesnachrichtendienst; Vertrauensperson; Informant; Vertrag; Quelle.

    Sie eröffnet nicht den Verwaltungsrechtsweg (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1999 - BVerwG 2 A 2.99 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2006 - 4 B 42.02  
    Eine Anfechtungsklage im Sinne von § 42 Abs. 1 VwGO kommt nicht in Betracht, da die - mit der Entziehung der Verschlusssachenermächtigung verbundene - Feststellung des Sicherheitsrisikos kein Verwaltungsakt ist, sondern lediglich eine innerdienstliche Organisationsmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O., S. 259 ff.; Beschluss vom 24. November 1994 - BVerwG 2 A 5.93 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 122; Beschluss vom 9. Juli 1999 - BVerwG 2 A 2.99 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 19).
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