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   BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77   

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Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 55, 299
  • NJW 1978, 1988



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Wird zitiert von ... (153)  

  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78  

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1; VwGO § 58 Abs. 2, §

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  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98  

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Hieran wurde auch für die Fälle des § 80 Abs. 2 VwVfG ("isoliertes Vorverfahren") festgehalten (Urteil vom 10. April 1978 BVerwG 6 C 27.77 - BVerwGE 55, 299, 306 f.).

    Für die in Kriegsdienstverweigersachen ergangenen Entscheidungen war wesentlich, daß in Verfahren dieser Art angesichts der Schwierigkeiten der Gesetzesanwendung und der meist auf subjektivem Gebiet liegenden Sachaufklärung die Notwendigkeit der förmlichen Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren zwecks sachgerechter Wahrnehmung der Rechte des Wehrpflichtigen in aller Regel nicht verneint werden kann (Urteil vom 6. Dezember 1963 a.a.O. S. 246; Urteil vom 10. April 1978 a.a.O.; ebenso Urteil vom 18. April 1988 BVerwG 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 S. 21).

  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00  

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Nach den zu § 80 Abs. 2 LVwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306).
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