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   BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82   

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BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82 (https://dejure.org/1984,1306)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 1 C 11.82 (https://dejure.org/1984,1306)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 1 C 11.82 (https://dejure.org/1984,1306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 2 Abs. 1 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
    a) Die Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG soll es der Ausländerbehörde ermöglichen, aufenthaltsrechtlich erhebliche öffentliche Interessen im Einzelfall auch dann zur Geltung zu bringen, wenn dem Aufenthalt des Ausländers ein zwingender Versagungsgrund (noch) nicht entgegensteht (BVerwGE 65, 188 (190)).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 (396 f.); Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 - NVwZ 1983, 667 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 188 (192 ff.)) gewährt Art. 6 Abs. 1 GG aber nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.

    Fehlt es am Willen zu einer familiären Gemeinschaft, so kommt dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG aufenthaltsrechtlich kein oder nur ein geringes Gewicht zu (BVerwGE 65, 188 (193)).

    Der erkennende Senat kann hierbei an die Erwägungen anknüpfen, die er in seinem Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (BVerwGE 65, 188 ) zum Nachzug volljähriger ausländischer Kinder zu ihren im Bundesgebiet lebenden ausländischen Eltern angestellt hat.

    Dies gilt, wie in dem erwähnten Urteil (BVerwGE 65, 188 (194)) ebenfalls zum Ausdruck kommt, unabhängig davon, ob die ausländischen Eltern und ihre erwachsenen Kinder ihren Willen zum Zusammenleben im Einzelfall wenigstens im gemeinsamen Heimatland verwirklichen können oder ob das, weil für die Eltern die Rückkehr ins Heimatland unzumutbar ist, ausscheidet.

    Allerdings genießen ausländische Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen einen weitergehenden aufenthaltsrechtlichen Schutz als rein ausländische Familien (BVerwGE 65, 188 (193)).

    Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder die ausländischen Adoptivkinder in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind (vgl. dazu BVerwGE 65, 188 (194); 66, 268 (273); BVerfG, Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730 und vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554).

    Hierzu wird auf das Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (BVerwGE 65, 188 (195 ff.)) verwiesen.

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
    Der Zeitpunkt des Erlasses der Abschiebungsandrohung und die Bemessung der Frist stehen im Ermessen der Behörde (vgl. Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
    Daß diese Rechtsauffassung unrichtig ist, ergibt sich aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413/80 - (BVerfGE 56, 216 ff.).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 (396 f.); Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 - NVwZ 1983, 667 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 188 (192 ff.)) gewährt Art. 6 Abs. 1 GG aber nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
    Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder die ausländischen Adoptivkinder in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind (vgl. dazu BVerwGE 65, 188 (194); 66, 268 (273); BVerfG, Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730 und vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554).
  • BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausweisung eines ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 (396 f.); Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 - NVwZ 1983, 667 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 188 (192 ff.)) gewährt Art. 6 Abs. 1 GG aber nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
    Hervorzuheben ist, daß der Kläger am 5. März 1979 nicht etwa eine Aufenthaltserlaubnis für die Zwecke und die Dauer des Asylverfahrens beantragt hat (vgl. dazu BVerwGE 62, 206 ; jetzt § 20 des Asylverfahrensgesetzes), sondern eine Aufenthaltserlaubnis für einen asylverfahrensunabhängigen Daueraufenthalt.
  • VGH Bayern, 26.02.1982 - 10 B 81 A.2690
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
    Andererseits hat der Wunsch nach einer solchen Gemeinschaft - entgegen manchen Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BayVGH, InfAuslR 1982, 130; OVG Berlin, InfAuslR 1982, 20; Renner, ZAR 1981, 128 (133)) - nicht von vornherein ein derartiges Gewicht, daß dem Ausländer das erstrebte Zusammenleben mit seinen Angehörigen im Bundesgebiet regelmäßig ermöglicht werden müßte.
  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
    Bei dem erheblichen Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland und den damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Problemen ist dieser Ausgangspunkt, der übrigens der in § 28 des Asylverfahrensgesetzes zum Ausdruck kommenden Wertung entspricht, rechtlich unbedenklich (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
    Dies beruht indessen darauf, daß zur Ehe die eheliche Lebensgemeinschaft gehört und daß einem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, seine Ehe gegen seinen und seines Partners Willen im Ausland zu führen (BVerwGE 56, 246 (250); 65, 174 (180)).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 3.83

    Ausreisefrist - Nachträgliche Duldungen - Dauer des Asylrechtsstreits -

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

  • BVerfG, 18.01.1984 - 2 BvR 1979/83

    Verfassungsmäßigkeit - Aufenthaltsbeendende Maßnahmen - Eheschließung als Zweck

  • BVerfG, 21.03.1984 - 2 BvR 347/84

    Volljähriger Ausländer - Adoption durch deutschen Staatsangehörigen -

  • BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

    Für die nach § 161 Abs. 2 VwGO noch zu treffende Kostenentscheidung ist zu berücksichtigen, daß der Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist neben der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt, so daß sich das jenen Teil des Rechtsstreits betreffende Verfahren gemäß § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO kostenmäßig nicht auswirkt (Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 69; Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 17.80 - Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 11.82 -).
  • BVerwG, 10.01.1985 - 1 B 158.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Der Kläger wirft die Frage auf, ob sich die Rechtsgrundsätze, von denen das angefochtene Berufungsurteil im Anschluß an die Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 11.82 und 1 C 52.81 - ausgeht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und zwar mit den Entscheidungen BVerfGE 57, 170 [BVerfG 05.02.1981 - 2 BvR 646/80] und FamRZ 1984, 554, vereinbaren läßt.

    Der Kläger meint, das bereits erwähnte Urteil des beschließenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 11.82 - und das ihm folgende Berufungsurteil wichen von dem Urteil des Senats vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (BVerwGE 65, 188) ab.

  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Durch alle diese zeitlich begrenzten Verlautbarungen blieb nämlich die Abschiebungsandrohung als solche unberührt, und es wurde allenfalls eine Änderung der mit ihr gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG verbundenen Ausreisefrist vorgenommen (vgl. hierzu BVerwG, 10.7.1984 - 1 C 11.82 - und - 1 C 23.82 -, sowie VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 - 1 S 1966/86 -, EZAR 100 Nr. 22; demgegenüber wird auch die Abschiebungsandrohung gegenstandslos, wenn die Ausländerbehörde über die ursprünglich gesetzte Ausreisefrist hinaus dem Ausländer für einen längeren Zeitraum von ungewisser Dauer durch die Erteilung von Duldungen einen gesicherten Aufenthalt ermöglicht, BVerwG, 29.4.1983 -1 C 3.83 -, Buchholz 402.241 Nr. 2 zum 2. AsylBeschlG, und - zu § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AsylVfG - 28.4.1988 - 9 C 1.87 -).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Der beschließende Senat mißt nämlich im Anschluß an den früher für Ausländersachen allein zuständigen 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. 12.11.1986 - 7 UE 1075/85 -) und an das Bundesverwaltungsgericht (z.B. 10.07.1984 - 1 C 11.82 -) einer mit einer Aufenthaltserlaubnisversagung und/oder Ausweisung verbundenen Abschiebungsandrohung weder in kosten- noch streitwertrechtlicher Hinsicht eine selbständige Bedeutung zu (Nachweise siehe oben am Ende des zweiten Abs. der Gründe).
  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87

    Aufenthaltserlaubnis eines zur Familienzusammenführung illegal Eingereisten -

    Der beschließende Senat geht nämlich im Anschluß an den früher für Ausländersachen allein zuständigen 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (11.11.1986 -- 7 TH 2520/86 --, 12.11.1986 -- 7 UE 1085/85 --, 01.12.1986 -- 7 TH 1510/85 --, 06.01.1987 -- 7 TH 2493/85 -- u. 16.07.1987 -- 7 TH 3244/86 --) und an das Bundesverwaltungsgericht (10.07.1984 -- 1 C 11.82 --; vgl. ferner die Nachweise bei Meyer, NVwZ 1986, 12, 21, Fußnote 143) davon aus, daß eine mit einer Aufenthaltserlaubnisversagung und/oder Ausweisung verbundene Abschiebungsandrohung weder in kosten- noch in streitwertrechtlicher Hinsicht selbständige Bedeutung hat.
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

    Dadurch blieb nämlich die Abschiebungsandrohung als solche unberührt, allenfalls könnte eine Änderung der mit ihr gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG verbundenen Ausreisefrist vorgenommen worden sein (Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/89 --, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14, unter Hinweis auf BVerwG, 10.07.1984 -- 1 C 11.82 -- u. -- 1 C 23.82 --, sowie VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 -- 1 S 1966/86 --, EZAR 100 Nr. 22).
  • VGH Hessen, 12.11.1986 - 7 UE 1085/85
    Der Senat geht nämlich in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß eine mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme verbundene Abschiebungsandrohung weder in kosten- noch streitwertrechtlicher Hinsicht selbständige Bedeutung hat (ebenso BVerwG, U. v. 10.07.1984 - 1 C 11.82 - und Meyer, NVwZ 1986, 12, 21).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 1 A 30.84

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteile vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 52.81; 1 C 11.82; 1 C 23.82 - inzwischen zu der Frage rechtsgrundsätzlich Stellung genommen, ob und unter welchen Voraussetzungen erwachsenen Ausländern der dauernde Aufenthalt bei ihren deutschen Adoptiveltern im Bundesgebiet zu gestatten ist.
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