Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BBauG § 12 Satz 2; BauGB § 1 Abs. 6, § 10 Abs. 3, § 215 a Abs. 2; NGO § 40 Abs. 1 Nr. 5
    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; Gemeindeorgan; Rat; Abwägungsentscheidung; Rückwirkung; rückwirkendes Inkraftsetzen; Abwägung; Straßenbreite; Rechtsschutzbedürfnis

  • Alpmann Schmidt

    § 12 BauGB, § 215 BauGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; Gemeindeorgan; Rat; Abwägungsentscheidung; Rückwirkung; rückwirkendes Inkraftsetzen; Abwägung; Straßenbreite; Rechtsschutzbedürfnis.

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Bekanntmachung eines Bebauungsplans

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; Gemeindeorgan; Rat; Abwägungsentscheidung; Rückwirkung; rückwirkendes Inkraftsetzen; Abwägung; Straßenbreite; Rechtsschutzbedürfnis.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2000, 1861
  • DÖV 2001, 130
  • BauR 2001, 71
  • NVwZ 2001, 203
  • ZfBR 2001, 61



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Wird zitiert von ... (57)  

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02  

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Das landesrechtliche Kommunalverfassungsrecht kann und muss diese bundesrechtlichen Vorgaben indes konkretisieren und dabei die Zuständigkeit des jeweiligen Entscheidungsorgans bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 12.98 - BVerwGE 110, 118 ); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - Buchholz 406.11 § 215 a BauGB Nr. 7 = NVwZ 2001, 203).
  • VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636  

    Fehlerhafte Bekanntmachung einer Veränderungssperre

    Die (nur deklaratorische) Inkrafttretensregelung in einer zunächst fehlerhaft vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekannt gemachten Veränderungssperre, der zufolge die Veränderungssperre mit der Bekanntmachung in Kraft tritt, muss nicht geändert werden, um eine erneute Bekanntmachung der Veränderungssperre mit einem auf den Tag nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses rückwirkenden Inkrafttreten zu ermöglichen (im Anschluss an BVerwG vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 203 = BRS 63 Nr. 42 und BayVGH vom 28.9.2000 VGH n.F. 2001, 3 = NVwZ-RR 2001, 117 = BayVBl 2001, 210).*).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.8.2000 - BVerwG 4 CN 2.99) sei es - entgegen der Auffassung des Antragstellers und des Verwaltungsgerichts - unschädlich, wenn ein Bebauungsplan gemäß seinem Satzungstext mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt, während in der Bekanntmachung ein rückwirkendes Inkrafttreten angeordnet wird.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 203 = BRS 63 Nr. 42), der der Senat folgt, muss ein Bebauungsplan den Zeitpunkt seines Inkrafttretens nicht regeln, weil sich dieser unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.

    Bei solchen Fehlern müssen die Betroffenen jederzeit mit einer - auch rückwirkenden - Fehlerbehebung rechnen (BVerwG vom 10.8.2000 a. a. O.).

    Ein rückwirkendes Inkraftsetzen wird hierdurch nicht ausgeschlossen (BVerwG vom 10.8.2000 a. a. O.).

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00  

    Naturschutz

    In diesem Zeitraum haben sich die für die planerische Abwägung maßgeblichen Umstände dergestalt verändert, dass die Stadt R. gehindert war, den Bebauungsplan durch dessen (nochmalige) Bekanntmachung in Kraft zu setzen (vgl. Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - DÖV 2001, 130).
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