Rechtsprechung
| BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfordernis einer Berücksichtigung bemessungsrelevanter Umstände i.S.d. § 13 Abs. 1 Bundesdisziplinargsetz ( BDG ) mangels präjudizieller Bedeutung einer strafrechtlichen Einstufung aufgrund der Eigenständigkeit des Disziplinarrechts; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach einer ausgesprochenen Freiheitsstrafe von elf Monaten bei einem außerdienstlichen Dienstvergehen
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs kann nicht ohne Abwägung zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.05.2009 - 16b D 08.139
- BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09
Wird zitiert von ... (14)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - 3d A 3330/07 In den Fällen innerdienstlicher Untreue- und Betrugshandlungen lässt sich aus der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 -, juris, vom 1. April 2010 - 2 B 111.09 -, juris, und vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 -, NVwZ-RR 2008, 477; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3d B 908/10.O -.
- VGH Bayern, 27.09.2012 - 16a D 11.406
Polizeiverwaltungsbeamter; Beihilfe zum Betrug mit Schadenshöhe von 131.000 EUR; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. vom 10.09.2010 - Az. 2 B 97/09 ), der sich der Senat anschließt, ist bei einem außerdienstlich begangenen Betrug die Variationsbreite, in der gegen fremdes Vermögen gerichtete Verfehlungen denkbar sind, zu groß, als dass sie einheitlichen Regeln unterliegen und ihre Auswirkungen auf Achtung und Vertrauen gleichermaßen eingestuft werden können. - VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 10.1033
Beurlaubter Beamter des StMWIVT; Repräsentent des Freistaates Bayern in China; …
In schweren Fällen außerdienstlich begangener Veruntreuung erkennt die Rechtsprechung in der Regel auf die Höchstmaßnahme, während in minderschweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verwirkt ist (BVerwG, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 2 B 97/09 ; BVerwG, Urteil vom 08.03.2005, Az. 1 D 15/04 ).Bei einem Gesamtschaden von über 5.000 Euro kann die Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein (BVerwG, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 2 B 97/09 ).
- BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 64.11
Vorliegen eines Zugriffsdelikts bei Veruntreuung von dienstlich anvertrauten …
Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen, steht (Urteile vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23, vom 26. September 2001 - BVerwG 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 und vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 D 30.03 - juris; Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - und vom 10. September 2010 - BVerwG 2 B 97.09 - juris Rn. 8).Aus der Senatsrechtsprechung lässt sich der Grundsatz ableiten, dass bei einem Gesamtschaden von über 5 000 EUR die Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein kann (Beschluss vom 10. September 2010 a.a.O. Rn. 8 m.w.N.).
- BVerwG, 29.03.2012 - 2 B 96.11
Schuldhafte vollendete Dienstpflichtverletzung eines Beamten durch Begehung eines …
Nach Aufhebung dieses Urteils und Zurückverweisung an den Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 10. September 2010 - BVerwG 2 B 97.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 14) hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Beklagten erneut zurückgewiesen.Bereits der Senat hat in seinem Beschluss vom 10. September 2010 (a.a.O. juris Rn. 9) ausgeführt, dass in die Zumessungsentscheidung auch die Gründe einzubeziehen sind, die für die Einstellung der früheren Disziplinarverfahren maßgebend waren.
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
Sanierungssatzung: Bis wann sind Ziele umzusetzen?
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 10.09.2010 - 2 B 97.09 -, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 14, m. w. Nachw.). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2011 - 4 L 229/10
Bemessung der Schmutzwassergrundgebühr für Hotels nach der Zahl der vorhandenen …
Denn es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. September 2010 - 2 B 97/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. Januar 2008 - 4 L 357/05 - jeweils zit. nach [...] m.w.N.). - VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127
Disziplinarrecht
Würden die außerdienstlichen Verfehlungen einen Gesamtschaden von 5.000 Euro überschreiten, so würde sogar der Grundsatz gelten, dass allein wegen dieser Taten und ohne das Hinzutreten weiterer Erschwernisgründe die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt sein kann (vgl. zu den Fällen von außerdienstlich begangenem Betrug bzw. Untreue BVerwG, Beschluss vom 10.9.2010, Az. 2 B 97/09, IÖD 2010, 271, RdNr. 8 ). - OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/11
Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung und …
Bei einem betrügerisch verursachten Gesamtschaden von deutlich mehr als 5.000,00 EUR kann die Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein (…BVerwG, Urt. v. 30. November 2006 - 1 D 6.05 -, [...] Rn. 61; Beschl. v. 10. September 2010 - 2 B 97.09 -, [...] Rn. 8). - VGH Bayern, 23.03.2011 - 16b D 10.2447
Außerdienstlicher versuchter Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung zur …
Erschwernisgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischem Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen stehen (vgl. die in diesem Verfahren ergangene Entscheidung d. BVerwG vom 10.9.2010 Az. 2 B 97.09 mit den dort genannten Hinweisen in der Rechtsprechung). - OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/10
Disziplinarrecht, Beihilfebetrug, Maßnahmebemessung, Entfernung aus dem Dienst
- VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10
Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Probebeamten mehrere Jahre nach Ablauf …
- VGH Bayern, 06.04.2010 - 16a D 09.534
Außerdienstlicher Betrug in drei Fällen und weitere innerdienstliche Verfehlungen
- VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858
Polizeibeamter; außerdienstlicher Betrugsversuch; Schadenshöhe mehr als 8.500 …
