Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen Prüfung ohne verläßliche Entscheidungsgrundlage
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 01.09.1994 - 4 K 692/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1995 - 19 A 4947/94
- BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96
Zeitschriftenfundstellen
- DVBl 1996, 597
- DVBl 1996, 997
- NVwZ 1997, 502
Wird zitiert von ... (51)
- BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen; …
Kann ein fehlerhaft bewerteter Prüfungsteil nicht neu bewertet werden, wie das namentlich bei mündlichen Prüfungen nach gewisser Zeit und so auch hier der Fall ist, muss die Prüfungsleistung erneut erbracht werden (vgl. Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 363 = NVwZ 1997, 502).Es kann offen bleiben, in welchen Fällen es einem Prüfling zur Vermeidung von Rechtsnachteilen obliegen könnte, die vom erkennenden Senat mit Beschluss vom 11. April 1996 (a.a.O.) aufgezeigte Möglichkeit wahrzunehmen, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes unausweichliche Härten abzuwenden.
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Wiederholung einer Prüfung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung
Soweit es den Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit betrifft, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts jedoch bereits geklärt, dass für vergleichbare Prüflinge soweit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten; mit diesem Grundsatz wäre es unvereinbar, wenn einzelne Kandidaten, die zur Wahrung ihrer Rechte einen Verwaltungsprozess anstrengen, die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängige Bewertung erhielten (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34, 52; BVerwG, Beschl. v. 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, NVwZ 1997, 502 m. w. N.).Angesichts des Umstandes, dass seit der streitgegenständlichen mündlichen Prüfung im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts fast fünf Jahre vergangen sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich im erforderlichen Maß eine verlässliche Bewertungsgrundlage für eine Neubewertung des mündlichen Teils der Wiederholungsprüfung des Klägers wird rekonstruieren lassen (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 11.04.1996, a. a. O.).
Im Übrigen wäre es dem Kläger nicht verwehrt gewesen, rechtzeitig vor dem 30. April 2006 um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen, um sich so die Möglichkeit zu eröffnen, eine gerichtlich angeordnete Wiederholungsprüfung nach Maßgabe der Ärztlichen Approbationsordnung vom 14. Juli 1987 noch vor dem Ende der Übergangsfrist zu erreichen (vgl. zu dieser Möglichkeit: BVerwG, Beschl. v. 11.04.1996, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09
Zur (hier bejahten) Rechtmäßigkeit einer staatlichen Prüfung nach der …
Ist - so wie hier - eine Verpflichtungsklage, mit der ein Anspruch auf Neubewertung verfolgt werden könnte, nicht mehr zulässig, kann aber auch bei inhaltlichen Mängeln der Bewertung zumindest eine Aufhebung der Prüfungsentscheidung und erneute Ableistung der Prüfung im Interesse des Prüflings liegen (so auch bei mündlichen Prüfungen, wenn wegen Zeitablaufs ein Anspruch auf Neubewertung ausgeschlossen ist, vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 -, NVwZ 1997, 502 f.;… Niehues, a.a.O., Rn. 808 ff.).Dieses Wissen muss gerade bei Prüfungen im medizinischen Bereich im Hinblick auf die zu schützende körperliche Unversehrtheit der künftigen Patienten hinreichend vorhanden sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.4.1996, a.a.O.).
Einen allgemeinen Bewertungsgrundsatz, dass bei Prüfungen im medizinischen Bereich die Note "mangelhaft" nur bei Leistungen des Prüflings erteilt werden darf, die eine Patientengefährdung zur Folge haben, gibt es schon deshalb nicht, weil Fehler bei der medizinischen Behandlung von Patienten grundsätzlich nicht tolerierbar sind und dem Erfordernis einer hinreichenden Qualifikation für die Berufsausübung im medizinischen Bereich widersprechen (BVerwG, Beschl. v. 11.4.1996, a.a.O.).
- BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98
Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.
Aus der notwendigen Wiederholung der Prüfung anstelle einer Neubewertung der fehlerhaft bewerteten Leistung ergeben sich für den Prüfling unvermeidliche Nachteile (vgl. Beschluß vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 - ). - BFH, 28.11.2002 - VII R 27/02
Verfahren nach Einwendungen gegen Steuerberaterprüfung
Der Eintritt eines Mitgliedes des Prüfungsausschusses für die Steuerberaterprüfung in den Ruhestand gehört nicht zu den Situationen, in denen ein Überdenken der Bewertung einer Prüfungsleistung durch die Prüfer, die selbige vorgenommen haben, nicht möglich ist und deshalb Rechtsschutz nur in Gestalt einer eigenständigen Neubewertung der Prüfungsleistung durch andere Prüfer (…vgl. z.B. BVerwG-Urteil in Buchholz, a.a.O., Nr. 395 für den Fall eines jahrelang nicht mehr tätigen Prüfers, der sich möglicherweise der Vergleichsmaßstäbe nicht mehr sicher sei;… BVerwG-Urteil in Buchholz, a.a.O., Nr. 314) oder sogar --insbesondere bei mündlichen Leistungen-- durch eine Wiederholung des betreffenden Prüfungsabschnitts gewährt werden kann (vgl. BVerwG-Beschluss vom 11. April 1996 6 B 13.96, Buchholz, a.a.O., Nr. 363). - VG Augsburg, 03.08.2010 - Au 3 K 09.1477
Zulassung als Sachverständiger; Nachweis der erforderlichen Sachkunde; …
Die Neubewertung einer mündlichen Prüfung kommt demnach nur dann in Betracht, wenn sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der fehlerhaft durchgeführten oder fehlerhaft bewerteten Prüfung erfolgt (…vgl. Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, RdNr. 699; BVerwG vom 11.4.1996, Az.: 6 B 13/96; ; VGH Baden-Württemberg vom 21.9.2005, Az.: 9 S 473/05; ).Wann diese Unmöglichkeit eintritt, lässt sich nicht generell bestimmen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BVerwG vom 11.4.1996, Az.: 6 B 13/96; ).
Insoweit dürfen sowohl allgemeine Erfahrungssätze verwendet werden als auch der Umstand berücksichtigt werden, ob vorhandene Unterlagen die Erinnerung der Prüfer stützen können (BVerwG vom 11.4.1996, Az.: 6 B 13/96; ).
- VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05
Notenverbesserungsklage; Neubewertung einer Prüfungsleistung; Zeitablauf
Dies ist zutreffend und steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, DVBl. 1996, 997;… vgl. auch Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl., Rn. 589, m.w.N.).Soweit die Klägerin noch darauf abstellt, dass ein Prüfling selbst bei offenkundigen Bewertungsfehlern wegen des zu erwartenden Zeitablaufs bis zu einer endgültigen Entscheidung keine Chance auf eine Neubewertung habe, ist er auf entsprechenden vorläufigen Rechtsschutz zu verweisen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996, a.a.O.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
Berechtigung einer Ärztin zur Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung, …
Ist dies wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr der Fall, ist nach der überzeugenden Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 1997, 502) ein Anspruch auf Neubewertung des Prüfungsergebnisses ausgeschlossen.Der Prüfling kann einen Anspruch auf sofortige Neubewertung der Prüfung (oder ggf. zeitnah durchgeführte Wiederholung der Prüfung) im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verfolgen (vgl. § 86b Abs. 2 SGG in der ab 2. Januar 2002 geltenden Fassung und BVerfGE 46, 166.177ff für die Zeit davor; vgl. hierzu auch BVerwG NVwZ 1997, 502).
- BVerwG, 20.05.1998 - 6 B 50.97
Vereidigter Buchprüfer; mündliche Prüfung; Begründung der Bewertung; …
Diese Frage ist jedoch mit dem vom Berufungsgericht angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 363) bereits geklärt, mit dem das Bundesverwaltungsgericht erkannt hat, daß der das Prüfungsrecht beherrschende verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Chancengleichheit es nicht gestattet, im Wege der Neubewertung über eine Prüfungsleistung zu entscheiden, wenn eine verläßliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Frage, ob die an eine erfolgreiche Prüfung zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt sind, nicht oder nicht mehr vorhanden sind. - BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03 Vielmehr sind Bewertungsfehler grundsätzlich in der Weise zu korrigieren, dass die Prüfungsleistung von dem zuständigen Prüfer neu bewertet wird; sofern allerdings eine verlässliche Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob die an eine erfolgreiche Prüfung zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt sind, nicht oder nicht mehr vorhanden ist, entfällt der Anspruch des Prüflings auf Neubewertung mit der Folge, dass die Prüfung ohne Anrechnung auf die Zahl der allgemein zulässigen Wiederholungsprüfungen erneut abgelegt werden kann und muss (vgl. Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 363 = NVwZ 1997, 502; Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 6 B 50.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 389 = NJW 1998, 3657; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 30.98 - Buchholz 237.5 § 22 HeLBG Nr. 1 = NVwZ 2000, 921).
Zum einen kann ein Prüfling Nachteile der vorgetragenen Art vermeiden, indem er alsbald nach Bekanntwerden des Verlustes der Prüfungsarbeit diese vorsorglich wiederholt und sich diese Möglichkeit, wenn nötig, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erstreitet (vgl. Beschluss vom 11. April 1996 BVerwG 6 B 13.96 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08
Kompetenzüberschreitung der Prüfungsbehörde bei Hinweisen an den Prüfer zu …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer …
- VGH Hessen, 05.01.1998 - 8 UZ 2561/97
Unzulässige - bedingte - Beantragung von Prozeßkostenhilfe vor einer Entscheidung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - 19 A 1060/01
- VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
Justizausbildungsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2007 - 19 B 689/07
Grundschulempfehlung und Prognoseunterricht selbstständig gerichtlich überprüfbar
- VG Oldenburg, 13.11.2001 - 12 A 3808/99
Überdenken der Prüfungsentscheidung; Prüfung; Fürsorgepflicht; Überdenken; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2003 - 19 A 1065/03
- OVG Hamburg, 13.02.2007 - 3 Bs 270/06
Bestehen des ersten juristisches Staatsexamen; Neubewertung der Hausarbeit; …
- VG Arnsberg, 23.02.2011 - 10 K 610/10
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
Möglichkeiten der Korrektur von Verfahrensfehlern im Rahmen der zahnärztlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2006 - 19 A 3643/05
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2; SchulG NRW § 48 …
- VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
Auswahl der Prüfer in juristischen Prüfungen - ehemaliger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 19 A 3459/99
- VGH Bayern, 15.10.2009 - 22 ZB 08.834
Meisterprüfung im Friseurhandwerk; Aufhebung der Prüfungsentscheidung wegen …
- VGH Hessen, 15.10.1997 - 1 UE 1205/96
Gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen - Lehramtsprüfung
- BVerwG, 10.07.1998 - 6 B 63.98
- VG Düsseldorf, 10.06.2002 - 18 K 4927/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - 19 A 1881/10
Hinreichende Bestimmtheit der für Lehramtsprüfungen in Nordrhein-Westfalen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 19 A 3171/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - 19 A 2185/03
- VG Düsseldorf, 05.03.2010 - 26 K 1726/09
Feuerwehr Prüfung Ausbildung Brandmeisteranwärter Ausschlusskriterium Zeugen …
- VG Düsseldorf, 05.03.2010 - 26 K 1841/09
Feuerwehr Brandmeisteranwärter Prüfung Ausbildung Ausschlusskriterium Zeugen …
- VG Düsseldorf, 02.07.2010 - 15 K 1415/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 19 A 3459/99
- VG Düsseldorf, 13.06.2005 - 18 L 1111/05
- VG Münster, 03.08.2006 - 10 K 849/05
- VG Freiburg, 09.07.2007 - 1 K 1314/07
Vorläufiger Rechtsschutz - zum Erlöschen des Prüfungsanspruchs wegen endgültigen …
- VG Freiburg, 28.02.2008 - 2 K 1276/07
Besorgnis der Befangenheit gegenüber den Mitgliedern der Prüfungskommission für …
- VG Karlsruhe, 25.09.1996 - 7 K 1905/95
- VG Düsseldorf, 22.03.2006 - 20 K 1797/04
- VG Mainz, 10.07.2006 - 7 K 735/05
1. Die Neubewertung einer mündlichen Prüfung kommt regelmäßig nur dann in …
- VG Freiburg, 06.02.2007 - 1 K 2401/06
Anspruch auf Fristverkürzung bei Wiederholungsprüfung und drohendem endgültigen …
- VG Münster, 25.01.2008 - 10 K 282/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2010 - 10 M 13.09
Prozesskostenhilfebeschwerde; Abschlussprüfung als Fotomedienlaborant vor IHK; …
- VGH Bayern, 16.03.2012 - 7 CE 12.295
Vorläufiger Rechtsschutz im Prüfungsverfahren; staatliche Prüfung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2003 - 2 B 10684/03
- VG Würzburg, 14.04.2010 - W 6 K 09.1175
Fahrlehrerlaubnis; Prüfungsteil Lehrprobe im theoretischen Unterricht; fachliche …
- VG Gelsenkirchen, 23.08.2011 - 18 K 4655/10
Kontrollverfahren, ergänzende Stellungnahme, Prüfer, Begründung, Prüferbewertung …
- VG Düsseldorf, 24.11.2011 - 15 K 2365/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2001 - 2 A 10107/01
Für Blogger: