Rechtsprechung
| BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, §§ 124a, 127; GrStG § 3; WVG § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2, § 28 Abs. 3; WG LSA a. F. § 102 Abs. 1 und 2, § 104 Abs. 3, § 105 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3, § 106 Abs. 1; WG LSA n. F. § 105 Abs. 1a
Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; Befreiungstatbestand; korporativer Beitrag; Verbandslast; Solidarbeitrag; Grundsteuer; nichtsteuerliche Abgabe; Vorteilsbegriff; Nutznießer; Äquivalenzprinzip; Leistungsproportionalität; Flächenmaßstab; Unterhaltungsverband; kommunaler Zweckverband; Mitgliedsgemeinde; Finanzierungsverbund; interkommunaler Lastenausgleich; Demokratieprinzip; funktionale Selbstverwaltung; Daseinsvorsorge; selbständige Berufung; Anschlussberufung; Wahlrecht des Berufungsbeklagten; Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels; Aufklärungsrüge; gesetzliche Vermutung; Fiktion; Ablehnung eines Sachverständigenbeweises - Bundesverwaltungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Finanzierung der Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt; Umlage korporativer Beiträge auf Grundsteuerpflichtige; Anschlussberufung des Berufungsbeklagten nach Einlegung selbständiger Berufung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; Befreiungstatbestand; korporativer Beitrag; Verbandslast; Solidarbeitrag; Grundsteuer; nichtsteuerliche Abgabe; Vorteilsbegriff; Nutznießer; Äquivalenzprinzip; Leistungsproportionalität; Flächenmaßstab; Unterhaltungsverband; kommunaler Zweckverband; Mitgliedsgemeinde; Finanzierungsverbund; interkommunaler Lastenausgleich; Demokratieprinzip; funktionale Selbstverwaltung; Daseinsvorsorge; selbständige Berufung; Anschlussberufung; Wahlrecht des Berufungsbeklagten; Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels; Aufklärungsrüge; gesetzliche Vermutung; Fiktion; Ablehnung eines Sachverständigenbeweises
Verfahrensgang
- VG Dessau, 24.06.2004 - 2 A 612/00
- VG Dessau, 06.07.2004 - 2 A 612/00
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2005 - 1 L 314/04
- BVerwG, 17.10.2005 - 10 B 62.05
- BVerwG, 03.11.2005 - 10 C 11.05
- BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Zeitschriftenfundstellen
- NJ 2008, 136
- DVBl 2007, 1318 (Ls.)
- DÖV 2008, 299
- NVwZ 2008, 314
Wird zitiert von ... (41)
- VG Cottbus, 13.03.2008 - 6 L 458/07
Gewässerunterhaltungsumlage; Flächenmaßstab; Nutzungsart des Grundstücks; …
Dieser Einwand wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Mitgliedsgemeinde ihr gegenüber erlassene Beitragsbescheide hat unanfechtbar werden lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - zitiert nach juris; OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O.).Dieser Vorteil wird zulässiger Weise gesetzlich vermutet (vgl. zu § 80 BbgWG a.F. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O.; ferner BVerwG, U. v. 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - veröffentlicht in Juris; OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 15. April 2005 - 1 L 314/04 - veröffentlicht in Juris).
Als Nutznießer schulden die grundsteuerpflichtigen Eigentümer einen Solidarbeitrag zum Finanzierungssystem, das in Brandenburg für die Kosten der Gewässerunterhaltung eingeführt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508; Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3 S.2).
Verfassungsrechtliche Bedenken wegen des in der Belastung mit der Abgabe liegenden Eingriffs in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bestehen nicht; die Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer als Lastengemeinschaft ist nach Vorstehendem grundsätzlich sachgerecht, und die Umlegung der Kostenlast ist auch nicht sachunangemessen oder übermäßig belastend (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O. zu § 80 BbgWG a.F.; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005, a.a.O.).
Unter Berufung auf das Äquivalenzprinzip können die Antragsteller nicht verlangen, als Waldbesitzer von der Umlage ganz oder teilweise freigestellt zu werden (so im Ergebnis auch BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.).
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O. …und Beschluss vom 4. Juni 2002 a.a.O), der sich die Kammer anschließt, wonach es zur Rechtfertigung der Umlage nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils bedarf.
22 Auch der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens dem Gesetzgeber nicht, Verbandsbeiträge ungeachtet der jeweiligen Nutzungsart der Grundstücke ausschließlich nach dem Flächenanteil auf die Grundsteuerpflichtigen abzuwälzen (ebenso BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; Urteil vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.; S. 10 f. des E.A.).
Die Schonung der Waldbesitzer dürfte weder landes- noch bundesrechtlich geboten sein (wie hier BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; zu § 80 BbgWG a.F. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.).
- VG Cottbus, 19.03.2008 - 6 L 459/07 Dieser Einwand wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Mitgliedsgemeinde ihr gegenüber erlassene Beitragsbescheide hat unanfechtbar werden lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - zitiert nach juris; OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O.).
Dieser Vorteil wird zulässiger Weise gesetzlich vermutet (vgl. zu § 80 BbgWG a.F. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O.; ferner BVerwG, U. v. 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 - veröffentlicht in Juris; OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 15. April 2005 - 1 L 314/04 - veröffentlicht in Juris).
Als Nutznießer schulden die grundsteuerpflichtigen Eigentümer einen Solidarbeitrag zum Finanzierungssystem, das in Brandenburg für die Kosten der Gewässerunterhaltung eingeführt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508; Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3 S.2).
Verfassungsrechtliche Bedenken wegen des in der Belastung mit der Abgabe liegenden Eingriffs in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bestehen nicht; die Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer als Lastengemeinschaft ist nach Vorstehendem grundsätzlich sachgerecht, und die Umlegung der Kostenlast ist auch nicht sachunangemessen oder übermäßig belastend (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O. zu § 80 BbgWG a.F.; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005, a.a.O.).
Unter Berufung auf das Äquivalentprinzip können die Antragsteller nicht verlangen, als Waldbesitzer von der Umlage ganz oder teilweise freigestellt zu werden (so im Ergebnis auch BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.).
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O. …und Beschluss vom 4. Juni 2002 a.a.O), der sich die Kammer anschließt, wonach es zur Rechtfertigung der Umlage nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils bedarf.
Auch der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens dem Gesetzgeber nicht, Verbandsbeiträge ungeachtet der jeweiligen Nutzungsart der Grundstücke ausschließlich nach dem Flächenanteil auf die Grundsteuerpflichtigen abzuwälzen (ebenso BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; Urteil vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2006 a.a.O; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.; S. 10 f. des E.A.).
Die Schonung der Waldbesitzer dürfte weder landes- noch bundesrechtlich geboten sein (wie hier BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 a.a.O.; zu § 80 BbgWG a.F. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2005 a.a.O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05
Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (23.05.1973 - IV C 21.70, BVerwGE 42, 210, 217;… 21.10.1987 - 7 B 64/87 -, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 2; 04.06.2002 - 9 B 15/02 -, NVwZ 2002, 1508; 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, NVwZ 2008, 314, 317) - und entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. Urteilsabdruck S. 12) - hat jedoch das Äquivalenzprinzip für die Umlagen der Wasser- und Bodenverbände weder Geltung auf der ersten Stufe, auf der der Verband die Kosten auf die Gemeinden als Verbandsmitglieder umlegt (§ 3 Satz 1 GUVG) noch auf der zweiten Stufe, auf der die Gemeinde die auf sie entfallende Verbandsumlage auf die grundsteuerpflichtigen Eigentümer des zum Gemeindegebiet gehörenden Verbandsgebietes abwälzt (§ 3 Satz 3 GUVG).Sie sind als Solidarbeiträge zu dem Finanzierungssystem für die Kosten der Unterhaltungsverbände anzusehen (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317).
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für die in Sachsen-Anhalt geltende Finanzierungsregelung (§§ 105 und 106 Abs. 1 Satz 1 SachsAnhWassG) entschieden (vgl. BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 316), die mit dem nach § 3 GUVG M-V geltenden zweistufigen Finanzierungsmodell übereinstimmt (…zu der ähnlichen Regelung nach dem nordrhein-westfälischen Wassergesetz vgl. BVerwG, 03.07.1992, a.a.O.).
Für diese Umlegung der Verbandslasten auf die Nichtmitglieder (die grundsteuerpflichtigen Eigentümer) gelten keine anderen oder gar weitergehenden rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe als für die Umlegung auf Verbandsmitglieder (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317).
Dieser Regelungsmöglichkeit (§ 29 Abs. 1 Satz 2 WHG) liegt der Gedanke zugrunde, dass die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebietes gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, jedes Grundstück also schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet Zubringer von Wasser zu der zu unterhaltenden Gewässerstrecke ist und dadurch die Gewässerunterhaltung erschwert (…BVerwG, 23.05.1973, a.a.O., 214;… 03.07.1992, a.a.O., 612; 11.07.2007, a.a.O., 317;… s. dazu auch Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 10. Aufl., § 40, Rn. 24).
Verursacht danach grundsätzlich jedes Grundstück des Verbandsgebietes infolge seiner Lage im Einzugsgebiet (Niederschlagsgebiet) des Gewässers den Zulauf von Wasser in die Gewässer und erschwert damit grundsätzlich die Gewässerunterhaltung (vgl. BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317;… 03.07.1992, a.a.O., 611;… Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 40, Rn. 24;… Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, § 29, Rn. 33), obläge die Gewässerunterhaltungspflicht nach § 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WHG an sich, das heißt ohne landesgesetzliche Übertragung auf die Unterhaltungsverbände, auch den Eigentümern von Waldgrundstücken.
Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen (…BVerwG, 04.06.2002, a.a.O., 1508; 11.07.2007, a.a.O., 317/318) ausdrücklich bestätigt.
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 316) lässt sich aus dem Demokratieprinzip nicht die Forderung ableiten, dass grundsteuerpflichtigen Grundstückseigentümern ein Zugang zur Mitgliedschaft oder eine sonstige organisatorische Teilhabe in den Unterhaltungsverbänden eröffnet werden müsste, nur weil sie auf der zweiten Stufe des Finanzierungssystems den Gemeinden als Abgabenschuldner hafteten.
- VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10
Art 10 Verf BB, Art 2 Abs 1 Verf BB, Art 2 Abs 2 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, …
Aufgrund der Abhängigkeit der Umlageerhebung auf der zweiten Stufe von der Beitragserhebung auf der ersten Stufe dürfen Grundstückseigentümer gegen ihre Heranziehung einwenden, die auf der ersten Stufe erfolgte Veranlagung der Mitgliedsgemeinde sei rechtswidrig (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314, 317).Das Verwaltungsgericht hat ausführlich und im Übrigen im Einklang mit der einschlägigen fachgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, aaO; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 - 9 B 13.05 -, LKV 2007, 374) begründet, dass bei generalisierender Betrachtung jedes Grundstück zum Unterhaltungsbedarf der Gewässer II. Ordnung beitrage und daher die Anwendung des reinen Flächenmaßstabes unabhängig von den konkreten (Niederschlags-, Abfluss-, Lage-, Nutzungs- und Ertrags-)Verhältnissen der jeweiligen Grundstücke sowie den zu unterhaltenden Gewässern gerechtfertigt sei.
Bundesgerichtlich ist bereits entschieden, dass die Gleichbehandlung aller Verbandsflächen, die sich aus der Heranziehung der Grundstückseigentümer nach dem reinen Flächenmaßstab ergibt, auf einleuchtende, sachlich vertretbare sowie dem Regelungsgegenstand gerecht werdende Gesichtspunkte zurückzuführen und daher mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. grundlegend BVerwGE 42, 210ff; zuletzt BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, aaO).
Aus dem Demokratieprinzip ist nicht die Verpflichtung abzuleiten, denjenigen eine organisierte Beteiligung an den Verbänden einzuräumen, die auf der zweiten Stufe des Finanzierungssystem mit den Kosten der Gewässerunterhaltung belastet werden können (s. zur Lage in Sachsen-Anhalt BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314).
Ihr durch die Mitgliedschaft organisatorisch gesicherter Einfluss auf die Tätigkeit der Unterhaltungsverbände bedürfe deshalb keiner Kompensation nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht für die funktionale Selbstverwaltung entwickelten Regeln (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, aaO, S. 316).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - 9 N 125.08
Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage; …
Die Umlage des von den Gemeinden zu zahlenden Gewässerunterhaltungsbeitrages auf die einzelnen Grundstückseigentümer findet ihre Legitimation letztlich darin, dass den Grundstückseigentümern durch die Mitgliedschaft der Gemeinde in einem Gewässerunterhaltungsverband eine Unterhaltungspflicht abgenommen wird, die an sich ihnen aufzuerlegen ist, weil prinzipiell jedes Grundstück (Niederschlags-)Wasser in die zu unterhaltenden Gewässer abgibt und damit die Gewässerunterhaltung erschwert (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris, Rdnr. 33 f.).Zunächst dürften sich die Verhältnisse im Land Brandenburg insoweit nicht wesentlich anders darstellen als in der relativ nahen Dübener Heide (Sachsen-Anhalt), in der die Waldgrundstücke liegen, auf die sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - bezogen hat (…vgl. a. a. O., Rdnr. 2).
Dabei ist es nicht willkürlich gewesen, zwischen den Eigentümern grundsteuerpflichtiger und grundsteuerfreier Grundstücke zu unterscheiden, denn letztere nehmen typischerweise andere als private Interessen wahr (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris, Rdnr. 30).
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in dem zitierten Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - ausgeführt, dass insofern allenfalls sehr grobe und pauschalierende Abschätzungen denkbar wären, die möglicherweise ebenso als nicht in vollem Umfang sachgerecht kritisiert werden könnten wie der reine Flächenmaßstab, während dem reinen Flächenmaßstab der erhebungstechnische Vorteil innewohne, dass sich die Höhe der im Einzelfall geschuldeten Umlage von den Gemeinden ohne nennenswerten Aufwand ermitteln lasse (…vgl. a. a. O., Rdnr. 41).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2010 - 1 L 90/06
Organisation der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314, 316), der sich der Senat anschließt, lässt sich aus dem Demokratieprinzip nicht die Forderung ableiten, dass grundsteuerpflichtigen Grundstückseigentümern ein Zugang zur Mitgliedschaft oder eine sonstige organisatorische Teilhabe in den Unterhaltungsverbänden eröffnet werden müsse, nur weil sie auf der zweiten Stufe des Finanzierungssystems den Gemeinden als Abgabenschuldner hafteten.Eine Pflicht des Gesetzgebers, kommunale Zweckverbände in dieser Weise "demokratischer" auszugestalten, kennt das Grundgesetz nicht (BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 316).
Diese Vorteile sind für die Umlage der Verbandsaufwendungen auf die einzelnen Gemeinden des Verbandes (vgl. zu dem Charakter dieser Umlage: BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 316; zum Vorteilsbegriff: BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210, 214; Siemers in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand: Juli 2009, § 6, Anm. 13.1.4) neben der Beteiligung der Gemeinde am Verbandsgebiet (Anteil der gemeindlichen Fläche an der Verbandsfläche) ausschlaggebend.
Zwar ist es richtig, dass sich der Grundstückseigentümer als Adressat eines Gebührenbescheides für Wasser- und Bodenverbandsgebühren grundsätzlich auf Einwände gegen die Entstehung des Kostenaufwandes aus dem Verhältnis der Gemeinde zum Unterhaltungsverband, also die erste Stufe des zweistufigen Finanzierungssystems betreffende Einwände, wie hier die monierte Unwirksamkeit der Beitragssatzung des Verbandes, berufen und darauf gestützt die gegen ihn - "auf der zweiten Stufe" - erhobene Gebührenforderung beanstanden kann (vgl. BVerwG, 11.07.2007, a.a.O., 317;… OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006, a.a.O., 376).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 373/06
Musterklagen gegen Entwässerungsgebühren der Stadt Essen erfolglos
BVerwG, Urteil vom 11.7.2007 - 9 C 1.07 -, RdL 2008, 139, 140. - OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 9 N 62.09
Gewässerunterhaltungsumlage; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gleichheitssatz; …
Dem Umstand, dass die umlagepflichtigen Grundstückseigentümer mangels Mitgliedschaft im Gewässerunterhaltungsverband keinen direkten Einfluss auf die Höhe des Verbandsbeitrages nehmen können, wird dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass sie sich gegen den Umlagebescheid auch mit solchen Rügen wenden können, die den Verbandsbeitrag betreffen, und zwar ungeachtet einer etwaigen Bestandskraft des Bescheides über den Verbandsbeitrag (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris, Rdnr. 39).Soweit der Zulassungsantrag den undifferenzierten Flächenmaßstab für den Gewässerunterhaltungsbeitrag und die Gewässerunterhaltungsumlage im Land Brandenburg als verfassungswidrig kritisiert, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Maßstab nicht nur vom erkennenden Senat gebilligt worden ist (…vgl. u. a. Beschluss vom 9. März 2010 - OVG 9 N 125.08 - juris, Rdnr. 12;… Beschluss vom 12. Februar 2010 - OVG 9 N 123.08 - juris, Rdnr. 6), sondern auch vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris).
Eine mehr als generalisierende Betrachtung kann verfassungsrechtlich nicht verlangt werden, weil jeder genauere Maßstab mit höherem Verwaltungsaufwand verbunden wäre, aber ebenfalls nur Ergebnisse mit sich brächte, die sich letztlich wiederum mit den gleichen Argumenten kritisieren ließen wie der undifferenzierte Flächenmaßstab (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris, Rdnr. 41).
- BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07
Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte …
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht eine Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine zulässige Anschlussberufung vorgenommen (Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 12 bis 14). - OVG Niedersachsen, 14.11.2007 - 13 LB 13/03
Beitragspflichtigkeit (Wasserverband) von Grundstücken, die unter Naturschutz …
Diese Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem zuletzt dazu ergangenen Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 (früher 10 C 11.05) - erneut bekräftigt.Nach den oben dargelegten Grundsätzen einer Verbandslast bedarf die Beitragserhebung aber gerade nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für das einzelne herangezogene Grundstück (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2007 - 9 C 1.07 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 33/08
Planungsrecht:Abgrenzung Bundes-/Landesfernstraßengesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08
Zuständigkeit für bauliche Maßnahmen bzgl. B-Fernstraßen
- BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 11 D 31/08
Planung für Bau des A 40-Tunnels in Dortmund rechtswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 13 A 1536/09
Möglichkeit von Ausnahmen von der Aufbewahrungspflicht für Rückstellmuster von …
- OVG Niedersachsen, 21.11.2012 - 13 LA 92/12
Deichgrundstück: Kein Anspruch auf Küstenschutz!
- OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 13 LA 185/11
Wasserverbandsbeitrag - Antrag auf Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
Anwesenheit von Polizeibeamten bei Versammlungen in geschlossenen Räumen
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10
Satzungsmäßige Bestimmung eines Abgabenschuldners bei der Umlage von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08
Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige …
- OVG Thüringen, 27.02.2008 - 4 EO 355/05
Überprüfung eines Verbandsumlagebescheides im Verfahren des vorläufigen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 286/07
Erstattung der Kosten der auswärtigen Unterbringung im Bereich der Tagesbetreuung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2010 - 9 N 123.08
Gewässerunterhaltungsumlage; Flächenmaßstab; Waldgrundstücke
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 9 S 64.08
Rechtsverhältnisse in einem Gewässerunterhaltungsverband: Voraussetzung für die …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
Unterhaltungslast von Schöpfwerken; Verfassungsmäßigkeit des GUVG MV § 3a
- VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 1408/09
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2010 - 9 N 55.09
Steuerrecht - Grundsteuerhebesatz zur Gewässerunterhaltung erhöht!
- VG Greifswald, 14.12.2007 - 3 A 587/05
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2009 - 1 L 113/05
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
- VG Frankfurt/Oder, 13.04.2010 - 3 K 1283/05
Beiträge an einen Gewässerunterhaltungsverband
- VG Düsseldorf, 18.05.2010 - 17 K 1096/09
Gewässerunterhaltung; Verbandsbeitrag; Flächenmaßstab; Erscherer; Erschwerung; …
- VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Gebührenschuldner im Rahmen des Wasser- und Bodenverbandsgebührenrechts
- VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 1924/06
Heranziehung zu Wasser- und Bodenverbandsgebühren und Differenzierung nach …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 9 N 46.10
Berufungszulassungsverfahren; Wasser- und Bodenverband; …
- VG Frankfurt/Oder, 21.12.2010 - 3 K 1836/06
Umlegung von Beiträgen an einen Gewässerunterhaltungsverband
- VG Frankfurt/Oder, 21.12.2010 - 3 K 1837/06
Umlegung von Beiträgen an einen Gewässerunterhaltungsverband
- VGH Bayern, 30.08.2011 - 8 B 11.172
Straßen- und wegerechtliche Inanspruchnahme Beteiligter; Anwendbarkeit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 9 B 63.11
Gewässerunterhaltung; Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; …
- VG Potsdam, 09.05.2012 - 6 K 2294/07
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Frankfurt/Oder, 29.06.2011 - 3 K 1074/05
§ 78 WasG BB, § 78 Abs 1 S 1 WasG BB, § 78 Abs 1 S 2 WasG BB, § 78 Abs 1 S 3 WasG …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 9 L 40.10
Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitragsbescheid; …
