Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • jusmeum.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung; Merkmalsregelung bezüglich endgültiger Herstellung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 72, 143
  • ZMR 1986, 25
  • DVBl 1986, 347
  • DÖV 1986, 391
  • BauR 1986, 80
  • NVwZ 1986, 130
  • ZfBR 1986, 36
  • ZfBR 1993, 43
  • ZfBR 1994, 187



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Wird zitiert von ... (37)  

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92  

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    "Die dem Vorliegen einer Erschließungseinheit vorausgesetzte funktionelle Abhängigkeit einer selbständigen Nebenstraße von einer Hauptstraße kann nicht schon angenommen werden, wenn die durch weitere Straßen mit dem übrigen Verkehrsnetz der Gemeinde verbundene Nebenstraße außer dem quantitativ überwiegenden Verkehr mit Personen- und kleineren Lastwagen auch den von einzelnen der durch sie erschlossenen Grundstücke ausgelosten Schwerlastverkehr aufzunehmen hat und dieser aus tatsächlichen Gründen sachgerecht nur über die Hauptstraße abgewickelt werden kann (im Anschluß u. a. an Urteil vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143 [150 f.]).

    Namentlich im Urteil vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - (BVerwGE 72, 143 [150 f.]) hat er ausgeführt, durch § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG habe der Gesetzgeber für den Fall, daß die Herstellung von selbständigen beitragsfähigen Erschließungsanlagen unterschiedlich hohe Aufwendungen verursacht, die Moglichkeit eröffnet, auch die Grundstücke anteilig an den Kosten der aufwendigeren Anlage zu beteiligen, die durch die Anlage als solche nicht i. S. des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen werden; Sinn der Zusammenfassung von Anlagen zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und -verteilung sei, daß die durch die einzelnen zusammengefaßten Anlagen jeweils erschlossenen Grundstücke teils geringer, teils stärker mit Beiträgen belastet werden, als dies bei der Einzelabrechnung der Anlagen der Fall wäre.

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86  

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Anknüpfend an diese Rechtsprechung, die - wie gesagt - ausschlaggebend darauf abstellt, welcher Anmarschweg den Benutzern bestimmter Grundstücke noch zumutbar ist, hat der erkennende Senat für selbständige, nicht als Grünanlagen zu qualifizierende Kinderspielplätze (§ 127 Abs. 2 Nr. 4 BBauG) entschieden, daß durch sie räumlich grundsätzlich alle Grundstücke erschlossen werden, die von der Anlage nicht weiter als 200 m Luftlinie entfernt sind (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143 [152 ff.]).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08  

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Ein solcher Benutzungszwang ist typischerweise gegeben bei einer Hauptstraße mit einer davon abzweigenden selbstständigen Stichstraße sowie bei einer "Ringstraße", die von der Hauptstraße abzweigt und ohne anderweitigen Anschluss an das übrige Straßennetz in sie wieder einmündet (im Anschluss an das Urteil vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143 ).*).

    Ein solcher Benutzungszwang ist typischerweise gegeben bei einem Hauptstraßenzug mit einer davon abzweigenden selbstständigen d.h. mehr als 100 Meter langen Stichstraße (vgl. die Urteile vom 11. Oktober 1985 BVerwG 8 C 26.84 BVerwGE 72, 143 , vom 22. Mai 1992 BVerwG 8 C 57.90 BVerwGE 90, 208 und vom 25. Februar 1994 BVerwG 8 C 14.92 BVerwGE 95, 176 ).

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