Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97   

'Das Maria-Syndrom'

Aufführungsverbot für ein Theaterstück, § 166 StGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 304
  • afp 1999, 113
  • NVwZ 1999, 422 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (78)  

  • VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12  

    Theaterstück Golgota Picnic kann im Thalia Theater Gaussstraße heute Abend

    Trägerin des Rechtsguts des "öffentlichen Friedens" ist ausschließlich die staatliche Gemeinschaft (vgl. im Zusammenhang mit der Verneinung der Befugnis von Mitgliedern einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft oder eines sonstigen Mitglieds der Bevölkerung, das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zu betreiben, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.6.1993, 3 Ws 99/93, juris Rn. 2; OLG München, Beschl. v. 6.3.1995, 2 Ws 1369/93, juris), so dass sich der Antragsteller im Rahmen der polizeilichen Generalklausel von vornherein nicht auf dessen Verletzung berufen kann (anders insoweit der Sachverhalt, der den Entscheidungen OVG Koblenz, Urt. v. 2.12.1996, 11 A 11503/96, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997, 1 B 60/97, juris, zugrunde lag; dort ging es lediglich um die objektive Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Untersagungsverfügung, nicht um den Anspruch eines Einzelnen hierauf).

    Denn dieses wird in einem geschlossenen Theaterraum aufgeführt, so dass der Antragsteller der Aufführung fernbleiben kann und zu ihrer Kenntnisnahme nicht gezwungen wird (vgl. gegen die Berührung der Religionsfreiheit in diesem Zusammenhang Hufen , JuS 1999, S. 911 [912]; ders. , Staatsrecht II, Grundrechte, 2007, § 33 Rn. 51; anders u. U. wegen des "Überraschungseffekts" bei nicht erwarteten Fernsehbeiträgen, vgl. OVG Münster, Urt. v. 27.8.1996, 5 A 3485/94, juris Rn. 9, jedoch auch Rn. 11 ff.).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 253/99 B  

    Bewilligung von Arbeitslosengeld, Rücknahme, grobe Fahrlässigkeit, Ermessen

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ist nicht nur auszuführen, welche Rechtsfrage sich stellt, sondern ua auch aufzuzeigen, inwiefern die Antwort auf diese Frage nach den anzuwendenden Vorschriften, Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist (BSG SozR 1500 § 160a Nrn 59 und 60; SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; BVerwG NJW 1999, 304 ).
  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 179/99 B  

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe

    Diese Anforderungen entsprechen ständiger Rechtsprechung (BSG SozR 1500 § 160a Nrn 59 und 65 mwN sowie SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl ferner: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nrn 6 und 7).
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