Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    SG § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 2, § 23 Abs. 1; SBG § 20 Satz 3, § 27 Abs. 1 und 2; WDO § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 58 Abs. 2 Satz 1, § 92 Abs. 3, § 97 Abs. 3, § 98 Abs. 1 Nr. 4, § 108 Abs. 3 Satz 1; ZDv 10/2 Nr. 238 Abs. 4
    Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Atypischer Tatmilderungsgrund; Verhängungsverbot; Einstellung unter Feststellung eines Dienstvergehens.

  • Bundesverwaltungsgericht

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Kürzung des Ruhegehalts als Disziplinarmaßnahme für Unfallflucht eines Soldaten




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09  

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich;

    Die Vertrauensperson kann sich deshalb im Rahmen ihrer Anhörung z.B. auch dazu äußern, ob sie die Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens für geboten hält oder eine anderweitige Ahndung, insbesondere den Ausspruch einer einfachen Disziplinarmaßnahme - dann vorherige Anhörung der Vertrauensperson gemäß § 27 Abs. 1 SBG - oder einer Erzieherischen Maßnahme, für ausreichend erachtet (vgl. ZDv 10/2, Nr. 238; dazu Urteil vom 12. Juni 2007 - BVerwG 2 WD 11.06 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 256).

    Wie ein Vergleich zu § 27 Abs. 1 SBG ("Disziplinarmaß") zeigt, umfasst § 27 Abs. 2 SBG keine obligatorische Anhörung zur disziplinarrechtlichen Bewertung des Sachverhalts; eine Anhörungspflicht zur rechtlichen Bewertung des Sachverhalts ist im Gesetz nicht vorgesehen und kann auch nicht auf die Zentrale Dienstvorschrift gestützt werden (Urteil vom 12. Juni 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06  

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

    Denn jedenfalls eine Dienstpflicht des Inhalts, außerhalb des Dienstes keine mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohte Straftat zu begehen, begegnet aus Sicht des Bestimmtheitsgebots keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch Urteile vom 3. April 2003 BVerwG 2 WD 46.02 Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2003, 259 und vom 12. Juni 2007 BVerwG 2 WD 11.06 ).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07  
    Denn jedenfalls eine Dienstpflicht des Inhalts, außerhalb des Dienstes keine mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohte Straftat zu begehen, begegnet aus Sicht des Bestimmtheitsgebots keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. dazu auch Urteil vom 12. Juni 2007 - BVerwG 2 WD 11.06 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 256 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WDB 3.10  

    Einfache Disziplinarmaßnahme; weitere Beschwerde; Anhörung der Vertrauensperson;

    bb) Schon aus dem Wortlaut des § 27 Abs. 1 SBG folgt, dass die, sofern der Soldat einer Anhörung nicht insgesamt widerspricht (vgl. dazu Urteil vom 8. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 24.09 - ), zwingend vorgeschriebene Anhörung der Vertrauensperson vor Verhängung einer Disziplinarmaßnahme durch den Disziplinarvorgesetzten auch auf die Frage des Disziplinarmaßes zu erstrecken ist (vgl. Beschluss vom 25. November 2004 - BVerwG 1 WB 3.04 - und Urteil vom 12. Juni 2007 - 2 WD 11.06 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 3 = NZWehrR 2007, 256).
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