Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
GG Art. 20 Abs. 3, Art. 72 Abs. 1, Art. 84 Abs. 1; BBodSchG § 24; GebVO BW (F. 1993) mit Anlage (GbVerz) Tarifziffer 1. 12. 8
Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; Kostenbegriff; Auslagen; Verwaltungsgebühren; Sperrwirkung gegenüber Landesrecht; Gebührenhoheit der Länder; Amtshandlung; Gebührenfreiheit; Grundsatz der Normenklarheit; Bestimmtheit von Gebührentatbeständen; Grenzen der gerichtlichen Rechtskontrolle; Besprechung; Gespräch. - Bundesverwaltungsgericht
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Verwaltungsgebührenerhebung auf landesrechtlicher Grundlage zulässig; keine Sperrwirkung des BBodSchG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgabenrecht; Verwaltungsgebühren - Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; Kostenbegriff; Auslagen; Verwaltungsgebühren; Sperrwirkung gegenüber Landesrecht; Gebührenhoheit der Länder; Amtshandlung; Gebührenfreiheit; Grundsatz der Normenklarheit; Bestimmtheit von Gebührentatbeständen; Grenzen der gerichtlichen Rechtskontrolle; Besprechung; Gespräch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Gebühren vor Maßnahmen im Vorfeld von Sanierungsanordnungen?
Kurzfassungen/Presse (3)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Gebühren für Besprechungen im bodenschutzrechtlichen Verfahren
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Gebühren für Besprechungen im bodenschutzrechtlichen Verfahren
- forumz.de (Kurzinformation)
Besprechungsgebühren im Bodenschutzrecht
Besprechungen u.ä.
- hoai-gutachter.de
, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)
Nicht für jede Besprechung mit der Behörde werden Gebühren fällig
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 126, 222
- DVBl 2006, 1520
- DÖV 2007, 123
- NVwZ 2006, 1413
Wird zitiert von ... (35)
- BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler …
Die Vorschrift wäre nur dann entsprechend der Forderung der Klägerin in ihrem Geltungsanspruch einzuschränken, wenn sie andernfalls so konturenlos bliebe, dass ihre willkürfreie Handhabung durch Behörden und Gerichte nicht gewährleistet wäre (vgl. Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30). - BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
Abfallverbringung; Überwachung; obligatorisches Nachweisverfahren; …
So zitiert die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222) mit der Aussage, dass der Gebührenpflichtige erkennen können müsse, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben werde und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Gebührenerhebung verfolge.Denn die Vorinstanz hätte sich damit immer noch nicht in einen Widerspruch zu der Aussage begeben, mit der die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zitiert.
Mit dieser Argumentation wird der Vorinstanz eine - vermeintlich (unten 2. b) - fehlerhafte Auslegung und Anwendung des § 43 Abs. 1 KrW-/AbfG a.F. und des § 17 Abs. 3 NachwV a.F. vorgehalten, nicht aber eine Abweichung von Rechtssätzen die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zum Bestimmtheitsgrundsatz bzw. zum Gebot der Normenklarheit im Bereich der Gebührenerhebung formuliert hat.
So hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 28 ff.), auf dessen Aussagen sich die Beschwerde beruft, die dort anzuwendende Tarifziffer, die einen derartigen Auffangtatbestand für Amtshandlungen im Rahmen der altlastenrechtlichen Überwachung normierte, zwar als Rechtsgrundlage der streitigen Gebührenerhebung beanstandet.
- BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07 So zitiert die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222) mit der Aussage, dass der Gebührenpflichtige erkennen können müsse, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben werde und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Gebührenerhebung verfolge.
Denn die Vorinstanz hätte sich damit immer noch nicht in einen Widerspruch zu der Aussage begeben, mit der die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zitiert.
Mit dieser Argumentation wird der Vorinstanz eine - vermeintlich (unten 2. b) - fehlerhafte Auslegung und Anwendung des § 43 Abs. 1 KrW-/AbfG a.F. und des § 11 NachwV a.F. vorgehalten, nicht aber eine Abweichung von Rechtssätzen die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zum Bestimmtheitsgrundsatz bzw. zum Gebot der Normenklarheit im Bereich der Gebührenerhebung formuliert hat.
So hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 28 ff.), auf dessen Aussagen sich die Beschwerde beruft, die dort anzuwendende Tarifziffer, die einen derartigen Auffangtatbestand für Amtshandlungen im Rahmen der altlastenrechtlichen Überwachung normierte, zwar als Rechtsgrundlage der streitigen Gebührenerhebung beanstandet.
- BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07 So zitiert die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222) mit der Aussage, dass der Gebührenpflichtige erkennen können müsse, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben werde und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Gebührenerhebung verfolge.
Denn die Vorinstanz hätte sich damit immer noch nicht in einen Widerspruch zu der Aussage begeben, mit der die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zitiert.
Mit dieser Argumentation wird der Vorinstanz eine - vermeintlich (unten 2. b) - fehlerhafte Auslegung und Anwendung des § 43 Abs. 1 KrW-/AbfG a.F. und des § 17 Abs. 2 NachwV a.F. vorgehalten, nicht aber eine Abweichung von Rechtssätzen die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zum Bestimmtheitsgrundsatz bzw. zum Gebot der Normenklarheit im Bereich der Gebührenerhebung formuliert hat.
So hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 28 ff.), auf dessen Aussagen sich die Beschwerde beruft, die dort anzuwendende Tarifziffer, die einen derartigen Auffangtatbestand für Amtshandlungen im Rahmen der altlastenrechtlichen Überwachung normierte, zwar als Rechtsgrundlage der streitigen Gebührenerhebung beanstandet.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 2690/08
Gericht bestätigt Rundfunkgebühr für PC mit Internet // Studenten scheitern mit …
vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2006 - 10 C 9.05 -, BVerwGE 126, 222 = NVwZ 2006, 1413 = juris Rn. 34.vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. März 2009, a.aO., juris Rn. 36; VG Regensburg, Urteil vom 24. März 2009, a.a.O., juris Rn. 30; siehe zu dieser Frage allgemein außerdem BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2006, a.a.O., juris Rn. 33.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922
Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
Maßgebend ist insoweit, ob ein Gebührenschuldner aufgrund der einschlägigen Bestimmungen mit seiner Heranziehung rechnen muss, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (BVerwG vom 12.7.2006 BVerwGE 126, 222/229). - BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 30.08
Sprungrevision, Regelüberprüfung, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, …
Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist durch nachträgliche Auslegung nur dann gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (so die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend: Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 = Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 47; vgl. auch den ebenfalls einen gebührenrechtlichen Auffangtatbestand betreffenden Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 61.07 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49). - BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH; …
Ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot liegt jedoch dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der gebührenrechtlichen Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 5 f. und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8; Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 m.w.N.). - VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2130/08 Es ist das erklärte Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes, den Behörden mit der Anordnungsbefugnis zur Altlastensanierung die Instrumente an die Hand zu geben, um die Sanierungspflicht der Verantwortlichen im Einzelfall durchzusetzen (BVerwG, Urteil vom 12.07.2006 - 10 C 9.05 -, BVerwGE 126, 222; vgl. BT-Drucks 13/6701 S. 19).
Dies kann dann anders sein, wenn die bundesrechtliche Norm nicht eindeutig umfassend und abschließend ausgestaltet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.).
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1750/08
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 50.09
Alkoholische Getränke; Berufsausübung; Ermessensfehler; Ermessensnichtgebrauch; …
- VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2131/08
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 51.09
Alkoholische Getränke; Berufsausübung; feststellender Verwaltungsakt; Fußgänger; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 15.04
Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig
- VG Würzburg, 27.01.2009 - W 1 K 08.1886
Rundfunkgebühr auch für PCs
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts
- OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 11 LC 169/06
Gebühr für die turnusmäßige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 9 A 111/05
- BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 7.09
Bestimmung der Mauthöhe als Summe der jeweils nach der Länge der einzelnen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 8.05
Stellenpool
- OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07
Zur Gebührenpflicht eines Feuerwehreinsatzes wegen des Fehlalarms einer …
- VG Düsseldorf, 20.03.2012 - 27 K 6228/10
Jugendschutzrechtliche Haftung eines Domaininhabers
- VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
Gebühr für "öffentliche" Leistungen der Gemeinde
- BVerwG, 15.10.2009 - 9 B 36.09
Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Eigenbetrieben und Zweckverbänden; …
- OVG Niedersachsen, 19.04.2011 - 11 LC 255/10
Gebühr für waffenrechtliche Regelüberprüfung
- VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10
Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen
- VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10
Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der …
- VG Münster, 23.03.2012 - 3 K 33/11
- VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07
Kostenerstattungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer wegen der Durchführung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 92/08
Erhebung einer Verwaltungsgebühr: Auffangregelung in einer Kostenverordnung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10
Keine Gebührenpflicht für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach dem …
- VG Münster, 21.08.2012 - 7 K 972/11
- VG Augsburg, 13.12.2011 - Au 3 K 11.508
Indirekteinleitung; Gewässeraufsicht; Gebühren
- VG Augsburg, 20.07.2012 - Au 3 K 12.448
Indirekteinleitung; Gewässeraufsicht; Gebühren
Sie betreiben juristische Internetseiten?