Rechtsprechung
| BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
GG Art. 14 Abs. 1 und 3; VwVfG § 73 Abs. 8; FStrG § 17 Satz 1 und 2, § 17a, § 17e Abs. 6, § 19; BNatSchG n. F. § 42 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 5 Satz 2 und 3; FFH-RL Art. 12 Abs. 1 Buchst. a, b und d; VRL Art. 5 Buchst. d; BImSchG §§ 41, 42, 43; 16. BImSchV § 2
Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; Prüfungsmaßstab; Vollüberprüfungsanspruch; Planänderung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Änderungsmitteilung; eigenständige Verkehrsfunktion; Artenschutz; Bestandsaufnahme; Ermittlungstiefe; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; nachträgliche Erhebungen; Verbotstatbestand; Zugriffsverbot; Gemeinschaftsrechtskonformität; Tötungsverbot; Kollisionsrisiko; Rodungsarbeiten; Baufeldfreimachung; Störungsverbot; Individuenbezug; Populationsbezug; Erheblichkeitsschwelle; Beschädigungs- und Zerstörungsverbot; mittelbare Einwirkungen; Verkehrslärm; Effektdistanzen; artenschutzrechtliches Defizit; Entscheidungserheblichkeit; Monitoring; begleitende ökologische Bauüberwachung; Fehlerbehebung; Heilung; Planergänzung; Verkehrsprognose; Modellprognose; Schwerlastverkehr; Lkw-Anteil; Luftschadstoffprognose; Alternativenprüfung; Trassenvarianten; Grobanalyse; Entlastungswirkung; straßenentwurfstechnische Beurteilung; Netzfunktion; Lückenschluss; ergänzender aktiver Lärmschutz; Außenbereichsgrundstück; Verhältnismäßigkeit.; - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 14 Abs. 1 und 3
Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; Prüfungsmaßstab; Vollüberprüfungsanspruch; Planänderung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Änderungsmitteilung; eigenständige Verkehrsfunktion; Artenschutz; Bestandsaufnahme; Ermittlungstiefe; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; nachträgliche Erhebungen; Verbotstatbestand; Zugriffsverbot; Gemeinschaftsrechtskonformität; Tötungsverbot; Kollisionsrisiko; Rodungsarbeiten; Baufeldfreimachung; Störungsverbot; Individuenbezug; Populationsbezug; Erheblichkeitsschwelle; Beschädigungs- und Zerstörungsverbot; mittelbare Einwirkungen; Verkehrslärm; Effektdistanzen; artenschutzrechtliches Defizit; Entscheidungserheblichkeit; Monitoring; begleitende ökologische Bauüberwachung; Fehlerbehebung; Heilung; Planergänzung; Verkehrsprognose; Modellprognose; Schwerlastverkehr; Lkw-Anteil; Luftschadstoffprognose; Alternativenprüfung; Trassenvarianten; Grobanalyse; Entlastungswirkung; straßenentwurfstechnische Beurteilung; Netzfunktion; Lückenschluss; ergänzender aktiver Lärmschutz; Außenbereichsgrundstück; Verhältnismäßigkeit. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einschränkung der gerichtlichen Überprüfung des Anspruchs eines von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses Betroffenen auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch); Aussichten einer Anfechtungsklage in Anbetracht einer Behebbarkeit der naturschutzrechtlichen Mängel eines Beschlusses durch schlichte Planergänzung; Erfordernis einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach einer Planänderung; Aussichten einer Anfechtungsklage bei Behebung der artenschutzrechtlichen Mängel oder Unsicherheiten eines Planfeststellungsbeschlusses i.R.e. naturschutzfachlichen Monitorings oder einer qualifizierten begleitenden ökologischen Bauüberwachung
Kurzfassungen/Presse (4)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Klage gegen Planfeststellung für Autobahn Bielefeld - Osnabrück im Abschnitt Bielefeld - Steinhagen erfolglos
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klage gegen Planfeststellung für Autobahn Bielefeld - Osnabrück im Abschnitt Bielefeld - Steinhagen erfolglos
- cbh.de (Kurzinformation)
Ohne Durchführung der notwendigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte Planänderung ohne Einfluss auf den Erfolg einer Anfechtungsklage
- lto.de (Kurzinformation)
Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer Autobahn kann trotz unterbliebener Öffentlichkeitsbeteiligung nach wesentlicher Änderung Bestand haben
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Zur Reichweite des Anspruchs Privater auf gerechte Abwägung in der Planfeststellung" von MinR. a.D. Dr. Erich Gassner, original erschienen in: DVBl 2011, 214 - 217.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Marginalisierung der UVP? - Anmerkungen zu aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen" von MinR a.D./RA Dr. Erich Gassner, original erschienen in: NVwZ 2010, 685 - 687.
Verfahrensgang
- BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07
- BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvQ 43/09
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 134, 308
- DVBl 2010, 395
Wird zitiert von ... (59)
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …
Diese Rechtsfolge scheidet vielmehr aus, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler für die Eigentumsbetroffenheit des Klägers aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24).Unterstellte Auslegungs- und Bekanntmachungsfehler wären daher ohne Einfluss auf die Sachentscheidung geblieben und somit weder hinsichtlich der Eigentumsbetroffenen noch der übrigen Kläger geeignet, zur (vollständigen oder teilweisen) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit zu führen (vgl. Urteil vom 12. August 2009 a.a.O. Rn. 23 und Rn. 31 m.w.N.).
Die darin zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl EG Nr. L 206 S. 7 - FFH-RL) und Art. 5 Buchst. d der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl EG Nr. L 103 S. 1 - VRL) im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 237 und vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 89).
Selbst wenn die von den Klägern geäußerte Kritik am Kompensationskonzept hinsichtlich der Wasserralle und der anderen schutzwürdigen Vogelarten berechtigt sein sollte, stünde ihrem mit dem Hauptantrag verfolgten Begehren entgegen, dass artenschutzrechtliche Defizite, die durch schlichte Planergänzung behoben werden können, nicht zu einem Erfolg der Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss führen können (…Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 129 f. und vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 93).
Dass das Verfahren PROKAS in besonderer Weise geeignet ist, Lärmschutzbauten typisierend zu erfassen, und deswegen dem Verfahren nach MLuS in diesen Fällen vorzuziehen ist, hat der Senat bereits in einem früheren Verfahren festgestellt (Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 203 Rn. 110 [insoweit in BVerwGE 134, 308 nicht abgedruckt]).
Da für die Vorbelastung im Untersuchungsgebiet Messdaten nicht zur Verfügung standen, war es sachgerecht, auf die über Jahre hin erhobenen Messdaten anderer geeigneter Messstationen zurückzugreifen; angesichts dieser verfügbaren Daten war die Durchführung eigener, jahrelanger Messungen an Ort und Stelle vom Vorhabenträger nicht zu fordern (…Urteile vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - a.a.O. Rn. 126 und vom 12. August 2009 a.a.O. Rn. 111).
- BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09
Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung; …
Eine Planänderung nach § 73 Abs. 8 VwVfG lag nicht vor, da diese Norm nur die Gesamtkonzeption der Planung unberührt lassende Änderungen vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erfasst (…Dürr, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 73 Rn. 103;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 73 Rn. 117; vgl. auch Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 28).Unterstellte Auslegungs- und Bekanntmachungsfehler wären daher ohne Einfluss auf die Sachentscheidung geblieben und somit weder hinsichtlich der eigentumsbetroffenen noch der übrigen Kläger geeignet, zur (vollständigen oder teilweisen) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit zu führen (vgl. Urteil vom 12. August 2009 a.a.O. Rn. 23 und Rn. 31 m.w.N.).
Die darin zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl EG Nr. L 206 S. 7 - FFH-RL) und Art. 5 Buchst. d der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl EG Nr. L 103 S. 1 - VRL) im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 237 und vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 89).
Selbst wenn die von den Klägern geäußerte Kritik am Kompensationskonzept hinsichtlich der Wasserralle und der anderen schutzwürdigen Vogelarten berechtigt sein sollte, stünde ihrem mit dem Hauptantrag verfolgten Begehren entgegen, dass artenschutzrechtliche Defizite, die durch schlichte Planergänzung behoben werden können, nicht zu einem Erfolg der Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss führen können (…Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 129 f. und vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 93).
Dass das Verfahren PROKAS in besonderer Weise geeignet ist, Lärmschutzbauten typisierend zu erfassen, und deswegen dem Verfahren nach MLuS in diesen Fällen vorzuziehen ist, hat der Senat bereits in einem früheren Verfahren festgestellt (Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 203 Rn. 110 [insoweit in BVerwGE 134, 308 nicht abgedruckt]).
Da für die Vorbelastung im Untersuchungsgebiet Messdaten nicht zur Verfügung standen, war es sachgerecht, auf die über Jahre hin erhobenen Messdaten anderer geeigneter Messstationen zurückzugreifen; angesichts dieser verfügbaren Daten war die Durchführung eigener, jahrelanger Messungen an Ort und Stelle vom Vorhabenträger nicht zu fordern (…Urteile vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - a.a.O. Rn. 126 und vom 12. August 2009 a.a.O. Rn. 111).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Denn die Klagepartei hat einen Anspruch darauf, von einer Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), insbesondere nicht gesetzmäßig ist (vgl. BVerwG vom 18.3.1983 BVerwGE 67, 74/75 ff.; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 23]).In diesen Fällen liegt keine bloße Planänderung im Sinn von Art. 73 Abs. 8 BayVwVfG mehr vor (vgl. BVerwG vom 2.2.1996 UPR 1996, 235; vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/145; vom 15.1.2004 NVwZ 2004, 732/733; vom 15.7.2005 Az. 9 VR 39/04 [RdNr. 3]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 29]).
Der Verkehrsbedarf für ein in den Bedarfsplan aufgenommenes Straßenbauvorhaben wird nicht in Zweifel gezogen, wenn auf Landesebene entwickelte zusätzliche Zielvorstellungen für das Vorhaben wegfielen (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 292/294; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 33]).
Eine planungsrechtliche Abschnittsbildung ist zulässig, wenn der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt und der weiteren Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 10.4.1997 BVerwGE 104, 236/243; vom 5.12.2008 NVwZ 2009, 320 [RdNr. 21]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 113]).
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig und offensichtlich als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1; vom 12.8.2009 BVerwGE 134, 308 [RdNr. 119]).
Eine unzumutbare Belastung durch Luftschadstoffe hat die Klagepartei nicht substanziiert dargelegt (vgl. dazu BVerwG vom 18.3.2009 NuR 2009, 776 [RdNrn. 113 ff.]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 105 ff.]).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Denn die Klagepartei hat einen Anspruch darauf, von einer Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), insbesondere nicht gesetzmäßig ist (vgl. BVerwG vom 18.3.1983 BVerwGE 67, 74/75 ff.; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 23]).In diesen Fällen liegt keine bloße Planänderung im Sinn von Art. 73 Abs. 8 BayVwVfG mehr vor (vgl. BVerwG vom 2.2.1996 UPR 1996, 235; vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/145; vom 15.1.2004 NVwZ 2004, 732/733; vom 15.7.2005 Az. 9 VR 39/04 [RdNr. 3]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 29]).
Der Verkehrsbedarf für ein in den Bedarfsplan aufgenommenes Straßenbauvorhaben wird nicht in Zweifel gezogen, wenn auf Landesebene entwickelte zusätzliche Zielvorstellungen für das Vorhaben wegfielen (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 292/294; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 33]).
Eine planungsrechtliche Abschnittsbildung ist zulässig, wenn der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt und der weiteren Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 10.4.1997 BVerwGE 104, 236/243; vom 5.12.2008 NVwZ 2009, 320 [RdNr. 21]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 113]).
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig und offensichtlich als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1; vom 12.8.2009 BVerwGE 134, 308 [RdNr. 119]).
Eine unzumutbare Belastung durch Luftschadstoffe hat die Klagepartei nicht substanziiert dargelegt (vgl. dazu BVerwG vom 18.3.2009 NuR 2009, 776 [RdNrn. 113 ff.]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 105 ff.]).
- VG München, 01.02.2011 - M 2 K 10.1262
Planfeststellung; Planrechtfertigung; FFH-Gebietsschutz; Artenschutz
Davon kann keine Rede sein, wenn das Gesamtkonzept nicht berührt wird bzw. trotz der Änderungen die Identität des Vorhabens gewahrt bleibt, also keine nach Gegenstand, Art und Betriebsweise im Wesentlichen andersartige Anlage hinzugekommen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2000, BVerwG 4 A 18.99, BVerwGE 112, 140; Urt. v. 12.8.2009, 9 A 64/07, BVerwGE 134, 308;… Urt. v. 15.1.2004, 4 A 11/02, BVerwGE 120, 1;… BVerwG, Urt. v. 27.3.1992, 7 C 18.91; Beschl. v. 2.2.19.., 4 A 92, 95;… BayVGH, Urt. v. 20.5.2003, 20 A 02.400015, 20 A 02.400016 u.a.; jeweils juris).Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass die Planfeststellungsbehörde bezüglich der Wirksamkeit derartiger Leit- und Durchlasssysteme eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative hat (BVerwG, Urt. v. 12.8.2009, a.a.O.;… Urt. v. 13.3.2008, 9 VR 9/07 u. 9 VR 10/07, juris), d.h. gerichtlich kann nur überprüft werden, ob die auf fachgutachtlichen Stellungnahmen gestützten Annahmen im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf unzulänglichen oder ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen, die sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweisen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (…BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 12.8.2009, a.a.O., Urt. v. 18.3.2009, a.a.O.;… Urt. v. 9.7.2008, a.a.O.).
Da die Bestandserfassung auf ökologische Bewertungen angewiesen ist, steht der Planfeststellungsbehörde insoweit eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, so dass von Seiten des Gerichts nur eine Vertretbarkeitsprüfung erfolgen kann (…vgl. BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.; BVerwG, Urteile v. 12.8.2009, a.a.O.;… v. 18.3.2009, a.a.O.;… v. 9.7.2008, a.a.O.;… v. 13.3.2008, a.a.O.; v. 12.4.2005, 9 VR 41/04, NVwZ 2005, 943;… v. 9.6.2004, a.a.O.).
Insbesondere greift auch der Einwand des Klägers nicht, es seien nur die Zahlen aus Bayern umgerechnet worden, da zum einen - wie dargelegt - Untersuchungen vor Ort stattfanden, zum anderen teilweise zusätzlich erfolgte Umrechnungen mit Sicherheitszuschlägen versehen wurden, somit vom "worst case" ausgegangen wurde (vgl. Unterlage 8.7), was grundsätzlich zulässig ist (BVerwG, Urt. v. 12.8.2009, a.a.O.;… Urt. vom 9.7.2008, a.a.O.;… Urt. v. 12.4.2005, a.a.O.).
a) Nach der Rechtsprechung dürfen Kompensations- und Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen auch schon bei der Prüfung der Verbotstatbestände berücksichtigt werden (…vgl. BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.; Urt. v. 12.8.2009, a.a.O.;… Urt. v. 13.5.2009, a.a.O.;… Urt. v. 18.3.2009, a.a.O.;… Urt. v. 9.7.2008, a.a.O.;… Urt. v. 13.3.2008, a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O).
Ein Vorhaben verstößt demgegenüber nicht gegen das Tötungsverbot, wenn es nach naturschutzfachlicher Einschätzung unterhalb der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist (…vgl. BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.; Urt. v. 12.8.2009, a.a.O.;… Urt. v. 13.5.2009, a.a.O.;… Urt. v. 18.3.2009, a.a.O.;… Urt. v. 9.7.2008, a.a.O.;… Urt. v. 13.3.2008, a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Denn die Klagepartei hat einen Anspruch darauf, von einer Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), insbesondere nicht gesetzmäßig ist (vgl. BVerwG vom 18.3.1983 BVerwGE 67, 74/75 ff.; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 23]).In diesen Fällen liegt keine bloße Planänderung im Sinn von Art. 73 Abs. 8 BayVwVfG mehr vor (vgl. BVerwG vom 2.2.1996 UPR 1996, 235; vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/145; vom 15.1.2004 NVwZ 2004, 732/733; vom 15.7.2005 Az. 9 VR 39/04 [RdNr. 3]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 29]).
Der Verkehrsbedarf für ein in den Bedarfsplan aufgenommenes Straßenbauvorhaben wird nicht in Zweifel gezogen, wenn auf Landesebene entwickelte zusätzliche Zielvorstellungen für das Vorhaben wegfielen (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 292/294; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 33]).
Eine planungsrechtliche Abschnittsbildung ist zulässig, wenn der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt und der weiteren Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 10.4.1997 BVerwGE 104, 236/243; vom 5.12.2008 NVwZ 2009, 320 [RdNr. 21]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 113]).
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig und offensichtlich als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1; vom 12.8.2009 BVerwGE 134, 308 [RdNr. 119]).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Denn die Klagepartei hat einen Anspruch darauf, von einer Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), insbesondere nicht gesetzmäßig ist (vgl. BVerwG vom 18.3.1983 BVerwGE 67, 74/75 ff.; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 23]).In diesen Fällen liegt keine bloße Planänderung im Sinn von Art. 73 Abs. 8 BayVwVfG mehr vor (vgl. BVerwG vom 2.2.1996 UPR 1996, 235; vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/145; vom 15.1.2004 NVwZ 2004, 732/733; vom 15.7.2005 Az. 9 VR 39/04 [RdNr. 3]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 29]).
Der Verkehrsbedarf für ein in den Bedarfsplan aufgenommenes Straßenbauvorhaben wird nicht in Zweifel gezogen, wenn auf Landesebene entwickelte zusätzliche Zielvorstellungen für das Vorhaben wegfielen (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 292/294; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 33]).
Eine planungsrechtliche Abschnittsbildung ist zulässig, wenn der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt und der weiteren Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 10.4.1997 BVerwGE 104, 236/243; vom 5.12.2008 NVwZ 2009, 320 [RdNr. 21]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 113]).
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig und offensichtlich als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1; vom 12.8.2009 BVerwGE 134, 308 [RdNr. 119]).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Denn die Klagepartei hat einen Anspruch darauf, von einer Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), insbesondere nicht gesetzmäßig ist (vgl. BVerwG vom 18.3.1983 BVerwGE 67, 74/75 ff.; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 23]).In diesen Fällen liegt keine bloße Planänderung im Sinn von Art. 73 Abs. 8 BayVwVfG mehr vor (vgl. BVerwG vom 2.2.1996 UPR 1996, 235; vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/145; vom 15.1.2004 NVwZ 2004, 732/733; vom 15.7.2005 Az. 9 VR 39/04 [RdNr. 3]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 29]).
Der Verkehrsbedarf für ein in den Bedarfsplan aufgenommenes Straßenbauvorhaben wird nicht in Zweifel gezogen, wenn auf Landesebene entwickelte zusätzliche Zielvorstellungen für das Vorhaben wegfielen (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 292/294; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 33]).
Eine planungsrechtliche Abschnittsbildung ist zulässig, wenn der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt und der weiteren Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 10.4.1997 BVerwGE 104, 236/243; vom 5.12.2008 NVwZ 2009, 320 [RdNr. 21]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 113]).
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig und offensichtlich als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1; vom 12.8.2009 BVerwGE 134, 308 [RdNr. 119]).
- VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09
Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke
Die übrigen grundeigentumsbetroffenen Kläger können zwar grundsätzlich geltend machen, von einer Eigentumsentziehung verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient, insbesondere nicht gesetzmäßig im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, siehe etwa Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 -, juris Rn. 23).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (aus neuester Zeit etwa zusammenfassend: Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 -, juris, Rn. 37 f.) und der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. Juni 2010 - 2 C 2344/09.T -, Urteilsabdruck S. 27 f.) setzt die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensräume voraus.
Die übrigen grundeigentumsbetroffenen Kläger können - wie oben ausgeführt - zwar grundsätzlich geltend machen, von einer Eigentumsentziehung verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient, insbesondere nicht gesetzmäßig ist (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG; ständige Rechtsprechung des BVerwG, siehe etwa Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 -, juris Rn. 23).
Denn die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV stellt keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Vorhabens dar (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 -, juris Rn. 106 m. w. N.).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007
Planfeststellung für Neubau der A 94
Die gerichtliche Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses wird deshalb nicht nur auf die Frage beschränkt, ob der Planfeststellungsbeschluss nach § 61 Abs. 2 BNatSchG in einer einer seine Aufhebung oder die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit rechtfertigenden Weise gegen die dort genannten Vorschriften verstößt (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 NuR 2008, 176 [RdNr. 15]; vom 13.5.2009 NVwZ 2009, 1296 [RdNr. 44]. Vielmehr wird im Hinblick auf die unterstellte enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. § 19 Abs. 2 FStrG) eine sog. Vollüberprüfung vorgenommen (vgl. BVerwG vom 18.3.1983 BVerwGE 67, 74/75 ff.; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 23]).Der Verkehrsbedarf für ein in den Bedarfsplan aufgenommenes Straßenbauvorhaben wird nicht in Zweifel gezogen, wenn auf Landesebene entwickelte zusätzliche Zielvorstellungen für das Vorhaben wegfielen (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 292/294; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 33]).
Eine planungsrechtliche Abschnittsbildung ist zulässig, wenn der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt und der weiteren Verwirklichung des Vorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 10.4.1997 BVerwGE 104, 236/243; vom 5.12.2008 NVwZ 2009, 320 [RdNr. 21]; vom 12.8.2009 UPR 2010, 193 [RdNr. 113]).
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig und offensichtlich als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1; vom 12.8.2009 BVerwGE 134, 308 [RdNr. 119]).
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07
Normenkontrolle: Lärmimmissionen - Artenschutz
- BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss der …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011
Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im …
- BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - 8 C 10696/10
Anforderungen an die städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; …
- BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 3 S 1873/09
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Bürgerbeteiligung - Artenschutz im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2012 - 8 B 441/12
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40013
Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen; …
- BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10
Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz; …
- BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10
Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …
- OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
Beteiligungsrecht eines Naturschutzverbandes im Planfeststellungsverfahren als …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059
Planfeststellung S-Bahnstrecke; Stationsbauwerk; Abschnittsbildung bei …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045
Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Eigentümern, …
- VG Frankfurt/Oder, 16.08.2012 - 5 K 833/10
Wasserrecht
- BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10
Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08
Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer …
- BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 14.09
Verhältnis von Bauleitplanung und Fachplanung
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
Gewichtung des Gesichtspunkts der Bausicherheit durch eine …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043
Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2011 - 8 C 11052/10
Planfeststellung für Errichtung von Basistationen (Funk)
- BVerwG, 10.11.2010 - 9 A 13.09
Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; …
- BVerwG, 10.11.2010 - 9 A 14.09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - 11 D 37/10
Klage gegen Ortsumgehung Nottuln (B 525) abgewiesen
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08
Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit; …
- BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10
Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss; …
- BVerwG, 24.05.2012 - 7 VR 4.12
Überprüfung einer Planfeststellung für Stromtrasse möglich?
- VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08
Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - …
- VGH Bayern, 17.02.2011 - 22 A 09.40060
Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - aktiver Schallschutz für …
- VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 S 192/08
Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - …
- BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 27.10
- BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 25.10
- BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 26.10
- BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10
Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil; …
- BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2011 - 20 D 80/05
Öffentl. Baurecht - Landebahnausbau Münster/O.: Planfeststellung rechtswidrig!
- BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit; …
- VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11
Ist eine Windenergieanlage neben Rotmilanhorst zulässig?
- BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10
Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose; …
- VG Arnsberg, 20.04.2010 - 8 L 522/09
Eilantrag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt gegen Erweiterung eines …
- VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 N 10.1663
Keine Privatflieger auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck
- BVerwG, 06.06.2012 - 7 B 68.11
Zulassung der Revision im Zusammenhang mit der Zulassung eines …
- VGH Bayern, 04.09.2012 - 8 ZB 12.534
Klagebefugnis, Fischereiausübung, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, …
- VGH Bayern, 21.08.2012 - 8 CS 12.847
Antragsbefugnis; Bergrechtliche Zulassung; Wasserrechtliche Erlaubnis zum …
- VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Plangenehmigung für eine Hochspannungsfreileitung
- VGH Bayern, 17.10.2011 - 8 ZB 10.2319
Berufungszulassung (abgelehnt); Planfeststellung für Staatsstraße; Abwägung; …
- VG Regensburg, 22.02.2010 - RO 2 K 08.491
Ortsumgehung Kümmersbruck - Planfeststellung
- BVerwG, 09.12.2011 - 9 B 46.11
Wahrung der Beteiligungsrechte einer außerhalb ansässigen Naturschutzvereinigung …
- VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 09.01096
Nachbareinwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss
