Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66   

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 35, 69
  • VersR 1970, 966



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Wird zitiert von ... (10)  

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  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70  

    Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten

    In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmenden Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 = Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543-), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrigbleibt.

    Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetze gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 [282]; Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 [224]; s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 [79]).

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 67.66  
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  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 77.66  
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  • BVerwG, 04.12.1970 - VII C 127.66  
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  • BVerwG, 07.07.1970 - VII B 42.69  
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  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68  
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  • BVerwG, 04.12.1970 - VII B 8.70  
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