Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.2003 - 3 C 51.02   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    StVO § 39 Abs. 2 Sätze 2, 3, 4, 5, § 41 Abs. 2 Nr. 8
    Abschleppmaßnahme, Rechtmäßigkeit einer - wegen Verstoßes gegen Haltverbot; Umsetzung eines Kraftfahrzeugs wegen Verstoßes gegen Haltverbot; Haltverbot, Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme wegen Verstoßes gegen -; eingeschränktes Haltverbot, Zusatzzeichen zu -; Zusatzschild, Bezug eines -s zu Verkehrszeichen; Verkehrszeichen, Zuordnung eines Zusatzschilds zu einem -.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme wegen Verstoßes gegen Haltverbot; Umsetzung eines Kraftfahrzeugs wegen Verstoßes gegen Haltverbot; eingeschränktes Haltverbot - Zusatzzeichen; Bezug eines Zusatzschilds zu Verkehrszeichen; Zuordnung eines Zusatzschilds zu einem Verkehrszeichen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Abschleppmaßnahme, Rechtmäßigkeit einer - wegen Verstoßes gegen Haltverbot; Umsetzung eines Kraftfahrzeugs wegen Verstoßes gegen Haltverbot; Haltverbot, Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme wegen Verstoßes gegen -; eingeschränktes Haltverbot, Zusatzzeichen zu -; Zusatzschild, Bezug eines -s zu Verkehrszeichen; Verkehrszeichen, Zuordnung eines Zusatzschilds zu einem -

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Zusatzschild, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, gilt nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Zusatzschild gilt nur für oberes Zeichen

  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Missverständliche Beschilderung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 1408
  • DVBl 2003, 880 (Ls.)
  • DÖV 2004, 308



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2003 - 12 LB 68/03  

    (Kein) Halt- bzw. Parkverbot für Fahrräder auf Fußgängerverkehrsflächen;

    Schließlich muss, sofern nach der vorgenommenen Auslegung überhaupt noch Zweifel daran verbleiben, dass ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone für das Abstellen von Fahrrädern auf den Fußgängern vorbehaltenen Verkehrsflächen nicht gilt, der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz eingreifen, dass Unklarheiten, die sich daraus ergeben, dass Verkehrszeichen nicht aus sich heraus eindeutig sind, sondern auch bei einer vernünftigen Auslegung Anlass zu Zweifeln geben, nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers, sondern zu Lasten der für die Aufstellung der Schilder verantwortlichen Behörde gehen (BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 3 C 51/02 -, NJW 2003, 1408f; BayObLG, Beschl. v. 22.2.1973, a.a.O.; OLG Celle, Beschl. v. 9.11.1979, a.a.O.; Beschl. v. 16.1.1989, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 02.07.2009 - 2 Ss OWi 482/09  

    Zusatzschild - Mehrere Verkehrszeichen auf einer Trägerfläche

    Das Beschwerdevorbringen lässt solche Rechtsfragen nicht erkennen; insbesondere ist hinreichend geklärt, dass ein Zusatzschild im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz 2 - 5 StVO, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 3 C 51/02, NJW 2003, 1408).
  • AG Lüdinghausen, 14.06.2005 - 16 Cs 81 Js 583/05  

    Fahrverbot - Beschränkung des Fahrverbots auf einzelne Fahrzeugarten (hier:

    So wurden in der Vergangenheit beispielsweise als eigene Fahrzeugarten angesehen: Rettungswagen der Feuerwehr (LG I DAR 1992, 191 f), als Pannenhilfsfahrzeuge abgenommene Straßenwachtfahrzeuge des ADAC (LG I NZV 1992, 422) und Feuerlöschfahrzeuge der ehemaligen Klasse 3 (BayObLG NZV 1991, 397; DAR 1991, 388ff. m.w.N) und dienstlich genutzte Kraftfahrzeuge der C (AG M DAR 2003, 328 = NStZ-RR 2003, 248 = BA 2004, 361).
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  • LG Münster, 14.06.2005 - 16 Cs 81 Js 583/04  
    So wurden in der Vergangenheit beispielsweise als eigene Fahrzeugarten angesehen: Rettungswagen der Feuerwehr (LG I DAR 1992, 191 f), als Pannenhilfsfahrzeuge abgenommene Straßenwachtfahrzeuge des ADAC (LG I NZV 1992, 422) und Feuerlöschfahrzeuge der ehemaligen Klasse 3 (BayObLG NZV 1991, 397; DAR 1991, 388ff. m.w.N) und dienstlich genutzte Kraftfahrzeuge der Bundeswehr (AG M DAR 2003, 328 = NStZ-RR 2003, 248 = BA 2004, 361).
  • VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 5 K 10.856  

    Abschleppkosten; Behindertenparkplatz; Sicherstellung

    Die beidseits der vier Sonderparkplätze jeweils angebrachte Verkehrszeichenregelung mit Zusatzschildern entsprach den Vorschriften der §§ 42 Abs. 4 und 39 Abs. 2 Satz 4 StVO, wonach Zusatzzeichen dicht unter den Verkehrszeichen angebracht werden (siehe hierzu auch BVerwG vom 13.3.2003 NJW 2003, 1408 f. = BayVBl. 2004, 58 f.).
  • AG Lüdinghausen, 07.10.2003 - 9 Ds 26 Js 845/03  
    Die von § 69a II StGB geforderten "besonderen Umstände" für dasAusnehmen einer Kraftfahrzeugart, die die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird, liegen hier vor.An dieser Stelle ist durch das Gericht zu prüfen, ob die Gefährdung des Maßregelzwecks durch objektive (z.B. Vorkehrungen des Arbeitgebers des Angeklagten zur Kontrolle des Fahrers vor der Fahrt, LG Zweibrükken, NZV 1992, 499) und subjektive (also Täter bezogene) Umstände abgeschirmt ist (AG Lüdinghausen, DAR 2003, 328, = NStZ-RR 2003, 248).
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