Rechtsprechung
| | BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 256.02 | |
Volltextveröffentlichungen (3)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 24.09.2007 - 5 B 192.07
Ob eine solche Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich stattgefunden hat und abgeschlossen ist oder ob sich die Wohnraumversorgung etwa nur in Teilbereichen verbessert hat, ist keine die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigende Frage des revisiblen Rechts, sondern eine solche der Tatsachenwürdigung (Beschlüsse vom 22. November 1996 BVerwG
8 B 206.96 und vom 13. März 2003 BVerwG
5 B 256.02 u.a.).