Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Verminderte Anforderungen an die FFH-Verträglichkeisprüfung und die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, gesteigerte Darlegungslast für ein faktisches Vogelschutzgebiet nach dem Beschluss des BVerwG vom 13. März 2008" von RA Sebastian Fehrensen, original erschienen in: NuR 2008, 483 - 487.
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
- BVerwG - 9 VR 10.07 (anhängig)
Wird zitiert von ... (26)
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2009 - 8 C 10435/08
Abweichung; Alternative; Alternativenprüfung; Art; prioritäre Art; Artenschutz; …
Ein Ermittlungsaufwand, der keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht, ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 498 f.).Es ergeben sich von daher sowie nach den bestätigenden Ausführungen der Sachverständigen des Beklagten in der mündlichen Verhandlung keine Anhaltspunkte für die Annahme, für die in niedriger Höhe sich fortbewegenden Fledermäuse sei trotz der kompensierenden Maßnahmen von einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungsziels "Schutz von Fledermausquartieren" auszugehen (vgl. zur Geeignetheit insbesondere der dichten Überflughilfe auch BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 499).
Diese Wertung entspricht allgemein anerkanntem Fachstand (vgl. S. 19 des Verträglichkeitsgutachtens; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 499), den der Kläger lediglich verbal angegriffen hat, ohne einen konkreten fachwissenschaftlich notwendigen Nachbesserungsbedarf unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort - insbesondere der gewählten Tunnellösung in einem schon bisher von Straßen durchzogenen und damit vorbelasteten Bereich - aufzuzeigen.
Den Mitgliedstaaten obliegt in dieser Frage ein fachlicher Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist; die Prüfung geht allein auf die fachliche Vertretbarkeit einer Nichtausweisung eines Gebiets (vgl. zu Vorstehendem BVerwG…, Urteil vom 12.3.2008 , a.a.O. und juris, Rn. 51 f.; Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 495 f.).
Inzwischen hat das Melde- und Gebietsausweisungsverfahren indes einen fortgeschrittenen Stand erreicht, so dass nach der Rechtsprechung nunmehr in Deutschland das von der Vogelschutzrichtlinie angestrebte zusammenhängende Netz der Vogelschutzgebiete entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 496; ebenso OVG Niedersachsen…, Urteil vom 22.5.2008, NuR 2008, 805 und juris, Rn. 77).
Dies vermag allenfalls die Feststellung zu rechtfertigen, es handele sich um ein naturschutzfachlich als wertvoll einzuschätzendes Gebiet, ohne dass damit zwingend die Aussage getroffen werden könnte, es liege eines der "geeignetsten" vor, das für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beiträgt und deshalb hätte ausgewählt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 496).
Untersuchungen "ins Blaue hinein" sind nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 498 f. m.w.N.;… Urteil vom 12.3.2008 , a.a.O. und juris, Rn. 243).
Der grundsätzlich individuumsbezogene Ansatz der artenschutzrechtlichen Vorschriften verlangt andererseits Ermittlungen, deren Ergebnisse die Planfeststellungsbehörde in die Lage versetzen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotstatbestände zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 499;… Urteil vom 9.7.2008 , a.a.O. und juris, Rn. 54, 57 ff., 81).
Im Hinblick auf das Ziel der FFH-RL, die Artenvielfalt zu schützen, kommt es nicht darauf an, jede lokale Art an ihrem Ort zu schützen, sondern es bedarf einer gebietsbezogenen Betrachtung, für die der Behörde ein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 501).
- VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118
Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen
Als durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung in ihrem Grundeigentum Betroffene sind die Kläger zu 4 - 6 grundsätzlich nicht darauf beschränkt, sich auf die Verletzung drittschützender Rechte zu berufen, vielmehr haben sie einen Anspruch auf eine gerichtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses mit öffentlichen Belangen (st. Rspr., grundlegend BVerwG, U.v. 18.03.1983, 4 C 80/79; s.a. U.v. 27.10.2000, 4 A 18/99; U.v. 16.03.2006, 4 A 1075/04; B.v. 13.03.2008, 9 VR 10/07; alle ;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 75, RdNrn. 46 ff.).Mit dem Bundesverwaltungsgericht (B.v. 13.03.2008, 9 VR 10.07, ) kann es dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Gerichte noch befugt sind, die Gebietsabgrenzung zu überprüfen.
Soweit überhaupt nach dem Abschluss der Phase 2 noch Raum für die Annahme potenzieller FFH-Gebiete sein könnte (vgl. zu dem entsprechenden Problem bei der Vogelschutzrichtlinie EuGH, U.v. 23.03.2006, Rs. C-209/04, ), bedarf es - wie das Bundesverwaltungsgericht (B.v. 13.03.2008, 9 VR 10.07, ) ausgeführt hat - einer besonderen Substantiierung der Einwände, die geeignet sein kann, die Sachgerechtigkeit der von den verschiedenen eingeschalteten Gremien überprüften Ergebnisse zu erschüttern.
Allerdings können sich die enteignungsbetroffenen Kläger dann nicht auf die Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs - hier des Naturschutzes - mit Erfolg berufen, wenn auch die Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Verschonung ihres Grundeigentums führen würde (BVerwG, B.v. 13.03.2008, 9 VR 10/07; U.v. 28.02.1996, 4 A 27/95; U.v. 18.03.1983, 4 C 80/79; alle ), wenn also der rechtliche Mangel in seiner örtlichen Wirkung so begrenzt ist, dass er das in Rede stehende Eigentum nicht berührt.
- VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043
Auch der 2. Bauabschnitt der B 15 neu darf gebaut werden
Die Prüfung, ob naturschutzrechtliche Verbote, insbesondere solche nach § 42 BNatSchG, eingreifen, setzt eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Tierarten und ihrer Lebensräume voraus (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 NuR 2008, 495/498 m.w.N.).Die Untersuchungstiefe hängt dabei maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab (BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. S. 499).
Untersuchungen quasi "ins Blaue hinein" sind jedoch bei den vorliegenden Gegebenheiten nicht veranlasst (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. S. 499).
Entgegen der Auffassung der Kläger ist bei der Erteilung einer Befreiung nach § 62 Abs. 1 BNatSchG a.F. bzw. Abweichung nach Art. 16 FFH-Richtlinie und Art. 9 und 13 VRL auf die Population der betroffenen Art insgesamt und nicht nur auf den möglichen Verlust eines lokalen Vorkommens oder Reviers abzustellen (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. S. 501).
- OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 59/07
Ausbau des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg
Das gilt auch, wenn eine Verletzung von Gemeinschaftsrecht geltend gemacht wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - 4 C 11.96 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138 S. 252 f.; B. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07 -, ZUR 2008, 378 Rn. 11).Das gilt auch, wenn eine Verletzung von Gemeinschaftsrecht geltend gemacht wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - 4 C 11.96 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138 S. 252 f.; B. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07 -, ZUR 2008, 378 Rn. 11).
Das gilt auch, wenn eine Verletzung von Gemeinschaftsrecht geltend gemacht wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - 4 C 11.96 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138 S. 252 f.; B. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07 -, ZUR 2008, 378 Rn. 11).
- BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08 BVerwG 9 VR 14.08 (9 VR 10.07).
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Juni 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Storost, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Vallendar und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Buchberger beschlossen: Die Anhörungsrüge der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 BVerwG 9 VR 10.07 wird zurückgewiesen.
Angesichts der positiven Wirkungen, die der Rückbau der Bestandstrasse im Leutratal und damit auch im Vogelschutzgebiet haben wird, und des Umstandes, dass nur ein kleiner Teil des Waldbestandes im Waldgebiet „Doberau“ in Anspruch genommen wird, dürften auch insoweit die Abweichungsvoraussetzungen nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. a letzter Spiegelstrich VRL vorliegen (vgl. Beschluss vom 13. März 2008 BVerwG 9 VR 10.07 Rn. 41 ff.).
- OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07
Überplanung einer Bundesstraße mit Autobahnanschluss
Dementsprechend verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterläge Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, besonderen Darlegungsanforderungen (BVerwG, Beschl. v. 13.3.2008 - 9 VR 9.07 -, NuR 2008, 495).Die Auswahlentscheidung für europäische Vogelschutzgebiete hat sich ausschließlich an ornithologischen Erhaltungszielen zu orientieren (…BVerwG, Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 = NVwZ 2006, 1161; Beschl. v. 13.3.2008 - 9 VR 10.07 -, NuR 2008, 495).
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08
Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer …
Wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses im Falle der Kläger zu 1, 2 und 3 ist eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung geboten; ausgenommen wären insoweit nur Rechtsmängel, die für die enteignende Inanspruchnahme der Grundstücke dieser Kläger nicht kausal sind (BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 - NVwZ-RR 1996, 188; Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07 -, NuR 2008, S. 495).Die Notwendigkeit bestimmter Einzelmaßnahmen richtet sich nach dem Maßstab praktischer Vernunft; die artenschutzrechtliche Prüfung - bei der Erfassung und Bewertung möglicher Betroffenheiten - hat dabei nach ausschließlich wissenschaftlichen Kriterien zu erfolgen (zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07 -, NuR 1008, 495ff, juris Rdnr. 33;… Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, juris Rdnr. 55 bis 75).
- OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
Beteiligungsrecht eines Naturschutzverbandes im Planfeststellungsverfahren als …
Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine ,,Lücke im Netz" schließe, unterliegt nunmehr besonderen Darlegungsanforderungen (BVerwG, Beschl. v. 13. März 2008 - 9 VR 10.07 -, NuR 2008, 495 - A 4 bei Jena, Rn. 17 f., m. w. N.).Dabei sind Maßnahmen, mittels derer solche Kollisionen vermieden oder dieses Risiko zumindest minimiert werden soll, wie Überflughilfen, Leitstrukturen u.ä., in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. bereits den Beschluss vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 35).
- VG Hannover, 20.09.2012 - 12 A 5497/10
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Steinbruch; …
Diesem vorläufigen Schutzregime unterliegen diejenigen Gebiete, die nach den Kriterien der Vogelschutzrichtlinie förmlich unter Vogelschutz hätten gestellt werden müssen, aber nicht als Vogelschutzgebiet gemeldet und unter Schutz gestellt worden sind (…stRspr., vgl. nur EuGH, Urt. v. 13.12.2007 - C-418/04, Slg. 2007, I-10947;… Urt. v. 02.08.1993 - C-355/90, Slg. 1993, I-4221; BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07, juris).Nur Lebensräume und Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 VRL geeignetsten Gebiete (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07, juris;… Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05, BVerwGE 126, 166).
Diese gesteigerten Anforderungen gelten auch dann, wenn die fehlerhafte Abgrenzung eines als solches identifizierten Vogelschutzgebietes geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07, juris).
- OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05
Erforderlichkeit einer kommunalen Entlastungsstraße
Das Gebiet steht auch nicht (mehr) als sog. faktisches Vogelschutzgebiet unter unmittelbarem Schutz der Vogelschutz-Richtlinie (vgl. zu den rechtlichen Grundlagen: BVerwG, Beschl. v. 13.3.2008 - 9 VR 9.07 -, NuR 2008, 495):.Dementsprechend verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, besonderen Darlegungsanforderungen (BVerwG, Beschl. v. 13.3.2008 - 9 VR 9.07 - NuR 2008, 495 unter Hinweis auf Urteile vom 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 …und vom 14.11.2002 - 4 A 15.02, a.a.O.;… vgl. zu den Substantiierungsanforderungen im Übrigen auch: BVerwG, Urt. v. 30.1.2008 - 9 A 27.06 -, NVwZ 2008, 678;… Urt. v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, UPR 2008, 112).
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09
Zur Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen
- VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07
Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden
- BVerwG, 30.06.2008 - 9 VR 17.08
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
Rechtmäßigkeit eines straßenbaurechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10399/08
Abwägungsgebot; Abweichungszulassung; Alternative; Alternativenprüfung; …
- OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07
Zur Abweichensprüfung bei Eingriff in ein FFH- oder Vogelschutzgebiet
- VGH Bayern, 23.06.2009 - 8 A 08.40001
Bund-Naturschutz-Klage gegen den Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen (B 23) …
- OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 1 KN 314/07
Nachbarantrag gegen Überplanung eines Sportplatzgeländes als reines Wohngebiet
- VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04
Dresdner Waldschlößchenbrücke darf weiter gebaut werden // Verwaltungsgericht …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007
Planfeststellung für Neubau der A 94
- VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129
Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche …
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40007
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente …
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40004
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente …
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40006
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente …
- VG München, 01.02.2011 - M 2 K 10.1262
Planfeststellung; Planrechtfertigung; FFH-Gebietsschutz; Artenschutz
- VGH Bayern, 18.02.2011 - 22 CS 10.2460
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage …
Für Blogger: