Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.2006 - 6 C 11.06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Main, 08.12.2005 - 1 E 1206/04
  • BVerwG, 13.09.2006 - 6 C 11.06



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07  

    Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft,

    Der Wert des Streitgegenstandes wird bis zu ihrer Verbindung für das Verfahren BVerwG 6 C 11.06 auf 610 000 EUR und für das Verfahren BVerwG 6 C 12.06 auf 693 750 EUR, für die Zeit nach der Verbindung auf 1 303 750 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 03.08.2007 - 6 B 33.07  
    Überdies ist die Problematik der rückwirkenden Anordnung der Gesetzeskraft der Umlage-Verordnung Kredit- und Finanzdienstleistungswesen bereits in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteile vom 13. September 2006 BVerwG 6 C 10.06 Buchholz 451.61 KWG Nr. 20 und BVerwG 6 C 11.06 ).
  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 12.07  

    Bankgeschäft; Finanzdienstleistung; Finanzkommissionsgeschäft;

    Der Wert des Streitgegenstandes wird bis zu ihrer Verbindung für das Verfahren BVerwG 6 C 11.06 auf 610 000 EUR und für das Verfahren BVerwG 6 C 12.06 auf 693 750 EUR, für die Zeit nach der Verbindung auf 1 303 750 EUR festgesetzt.
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