Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 75.80   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 68, 80



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - L 6 AS 206/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Einführung einer "Kleinstbetragsregelung" oder "Bagatellgrenze" bringt neben der Verwaltungsökonomie einen weiteren Aspekt der Regelung zum Ausdruck: Ein unter dieser Grenze liegender Betrag ist so niedrig, dass auf die Auszahlung verzichtet werden kann, ohne einen wichtigen Zweck der Ausbildungsförderung zu gefährden, nämlich den Lebensunterhalt des Auszubildenden sicherzustellen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Bagatellgrenze des § 51 Abs. 4 BAföG: BVerwG, Urteil vom 13.10.1983, 5 C 75/80 Rn 11 in BVerwGE 68, 80 ff.; zur Bagatellgrenze des § 5 Abs. 4 S. 3 Bundeserziehungsgeldgesetz a.F.: BSG, Urteil vom 10.02.2005, B 10 EG 2/03 R Rn 21 in SozR 4-7833 § 5 Nr. 1).

    Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Auszubildender allein wegen eines Betrags bis zu 10 Euro, der ihm zur Bedarfsdeckung fehlt, seine Ausbildung abbricht (BVerwG, Urteil vom 13.10.1983, 5 C 75/80 Rn 11 in BVerwGE 68, 80 ff.).

  • BVerwG, 06.08.1991 - 5 B 18.90  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht