Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 75.80 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.1980 - V 1152/79
- BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 75.80
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 68, 80
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - L 6 AS 206/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Einführung einer "Kleinstbetragsregelung" oder "Bagatellgrenze" bringt neben der Verwaltungsökonomie einen weiteren Aspekt der Regelung zum Ausdruck: Ein unter dieser Grenze liegender Betrag ist so niedrig, dass auf die Auszahlung verzichtet werden kann, ohne einen wichtigen Zweck der Ausbildungsförderung zu gefährden, nämlich den Lebensunterhalt des Auszubildenden sicherzustellen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Bagatellgrenze des § 51 Abs. 4 BAföG: BVerwG, Urteil vom 13.10.1983, 5 C 75/80 Rn 11 in BVerwGE 68, 80 ff.; zur Bagatellgrenze des § 5 Abs. 4 S. 3 Bundeserziehungsgeldgesetz a.F.: BSG…, Urteil vom 10.02.2005, B 10 EG 2/03 R Rn 21 in SozR 4-7833 § 5 Nr. 1).Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Auszubildender allein wegen eines Betrags bis zu 10 Euro, der ihm zur Bedarfsdeckung fehlt, seine Ausbildung abbricht (BVerwG, Urteil vom 13.10.1983, 5 C 75/80 Rn 11 in BVerwGE 68, 80 ff.).
- BVerwG, 06.08.1991 - 5 B 18.90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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