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   BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 99.86   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85  

    BAföG § 2 Abs. 5 S. 1 Hs.2

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  • VG Freiburg, 25.02.2004 - 7 K 894/03  

    Ausbildungsförderung wird nur ordentlichen Studenten gewährt

    16 Nach ständiger Rechtsprechung "besucht" der Auszubildende eine Ausbildungsstätte, solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1987 - 5 B 99.86 -, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 14; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.11.1989 - 7 S 475/89 -).

    Im Falle einer Hochschulausbildung etwa begründet der Auszubildende seine Zugehörigkeit zu der Universität durch die Immatrikulation, die ihrerseits die Einschreibung in eine bestimmte Fachrichtung notwendig macht (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1987, a.a.O.).

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