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   BVerwG, 13.12.1967 - IV C 145.65   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68  

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Nach dem Urteil -im Fall 1- BVerwG IV C 145.65 - ist die beabsichtigte Werbeanlage nach § 3 Abs. 2 StVO a. F. unzulässig, da sie die Wirkung von Verkehrszeichen beeinträchtigen könne; die bundesrechtliche Vorschrift des § 3 Abs. 2 StVO a. F. verdränge hier die landesrechtliche Generalklausel des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauO NW .
  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65  

    BauO NW § 3 Abs. 1 S. 1, § 15 Abs. 2 S. 2; GG Art. 74 Nr. 22; StVG §

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