Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Prüfungsbereich des § 137 Abs. 3 VwGO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bau von Atomkraftwerk: Ermittlungs- oder Bewertungsdefizit?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Revisionsbegründung; Verfahrensrügen; Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk; Teilerrichtungsgenehmigung; Erdbebenvorsorge; Stand von Wissenschaft und Technik; Funktionsvorbehalt zugunsten der Genehmigungsbehörde; Ermittlungs- und Bewertungsdefizit; Anspruch auf fehlerfreie Risikoabgrenzung; Heilung von Ermittlungs- und Bewertungsfehlern; Ersetzung einer fehlerhaften ersten Teilgenehmigung.

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich

Verfahrensgang

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1995 - 7 C 11685/90
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 106, 115
  • DVBl 1998, 339
  • NVwZ 1998, 628



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Wird zitiert von ... (99)  

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04  

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Ob sich, wie die Beklagte meint, dem Berufungsgericht auch ohne entsprechenden Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Erlangung statistisch repräsentativer Zahlen über die Einspielergebnisse der Gewinnspielautomaten aufdrängen musste, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts aus zu beurteilen (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 BVerwG 11 C 11.96 BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07  

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Das Oberverwaltungsgericht hat die von der Genehmigungsbehörde zu verantwortende Risikoermittlung und -bewertung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 19. Dezember 1985, a.a.O. S. 316 f.; vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 und vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ) dahin überprüft, ob sie auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt.

    Aus der Normstruktur des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG ergibt sich, dass die Exekutive für die Risikoermittlung und -bewertung, also auch für die Entscheidung über Art und Ausmaß von Risiken, die hingenommen oder nicht hingenommen werden, allein verantwortlich ist (Urteil vom 14. Januar 1998, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00  

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Als zu rügende Kontrollmaßstäbe kann das Revisionsgericht die Auslegung des Tatrichters alsdann daraufhin nachprüfen, ob ihr ein fehlerhaft festgestellter Sachverhalt zugrunde liegt, ob sie auf einem Rechtsirrtum beruht oder ob sie einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt oder einen unumstrittenen Prozessstoff zu Unrecht unberücksichtigt gelassen hat (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ; Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 = NVwZ 1982, 196; Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 ; Urteil vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - BVerwGE 81, 74 ; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
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