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   BVerwG, 14.07.1998 - 6 B 53.98   

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https://dejure.org/1998,15469
BVerwG, 14.07.1998 - 6 B 53.98 (https://dejure.org/1998,15469)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1998 - 6 B 53.98 (https://dejure.org/1998,15469)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 6 B 53.98 (https://dejure.org/1998,15469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 11.90

    Ablehnung eines Sachverständigen - Musterungsstreit - Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 6 B 53.98
    § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO erfaßt nicht den Fall einer gemäß § 34 Satz 1 WPflG nicht mit der Beschwerde anfechtbaren Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (vgl. Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 11.90 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 40).

    Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung eines Sachverständigen nicht aus (stRspr, vgl. Urteil vom 29. November 1991 a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - 19 E 826/06

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss

    BVerwG, st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 1998 - 6 B 53.98 -, juris Rn. 3, und vom 6. Oktober 1998 - 3 B 35.98 - DÖV 1999, 342 (343); OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2005 - 6 E 58/05 -, juris Rn. 3.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 6 B 53.98 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 6 A 4069/92 - Bay. VGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - 19 B 96.3462 -, juris Rn. 46 ; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, NJW 2005, 1869, juris Rn. 14.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 L 17.05

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung eines Sachverständigen nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 6 B 53.98 - Juris Rn. 3 m.w.N.).

    Es ist auch weder ersichtlich noch vorgetragen, dass die geltend gemachten Fehler Ausdruck einer insgesamt oberflächlichen Arbeitsweise oder gar einer gezielten Ausnutzung vorhandener Wertungsspielräume zu Lasten des Klägers sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1998, a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - 1 E 803/17

    Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen vom Amtsärztlichen Dienst des

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1998- 6 B 53.98 -, juris, Rn. 3, und Hess. VGH, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 E 229/17 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - 1 E 802/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit;

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1998- 6 B 53.98 -, juris, Rn. 3, und Hess. VGH, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 E 229/17 -, juris, Rn. 9.
  • BVerwG, 03.03.2000 - 6 B 72.99

    Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund des Revisionszulassungsgrundes

    War das Befangenheitsgesuch nicht begründet, so greift auch die allein auf dessen angeblich fehlerhafte Ablehnung gestützte Aufklärungsrüge nicht durch (BVerwG, Beschluß vom 14.Juli 1998 - BVerwG 6 B 53.98 -).
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