Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 498.99 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2010 - A 11 S 895/08
Anforderungen an die Berufungsbegründung im Asylstreitverfahren
Soweit die Beklagte auf einen nicht veröffentlichten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1999 (9 B 498.99) verweist und die Auffassung vertritt, hiernach habe die Berufungsbegründung im Wesentlichen nur die Funktion, klarzustellen, ob und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des Berufungsverfahrens festhalten wolle, und diesen Anforderungen sei vorliegend genügt worden, so vermag der Senat nicht zu erkennen, dass dieser ihm im Einzelnen nicht bekannte Beschluss im Widerspruch zu den oben dargelegten Grundsätzen steht, zumal regelmäßig entscheidend auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist.
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