Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ladisch.de (Leitsatz)

    §§ 4, 18 Wohngeldgesetz
    Wohngeld für vorübergehend Abwesende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 44, 265



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02  

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Denn die Beschaffung und die Erhaltung der für die Auswahlentscheidung erforderlichen Grundlagen liegt ausschließlich in dem Verantwortungs- und Verfügungsbereich der zuständigen Behörde (vgl. zu diesem Kriterium für die Beweislastverteilung Urteile vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 , vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 20.76 - BVerwGE 55, 288 , vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99  

    Beamtenrecht; Laufbahnrecht; Verwaltungsprozeßrecht

    Die Ranglisten und der Kriterienkatalog befinden sich ausschließlich in seinem Verantwortungs- und Verfügungsbereich (vgl. zu diesem Kriterium für die Beweislastverteilung Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - , BVerwGE 55, 288 und BVerwGE 44, 265 ).

    Ohne Kenntnis der Listen und des Kriterienkatalogs kann ein Einstellungsbewerber nicht prüfen, welcher Platz auf der Rangliste ihm zukommt und ob dieser Platz für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe ausreicht (vgl. BVerwGE 44, 265 ).

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92  

    AFG § 119 Abs. 1

    Denn bei der im angefochtenen Urteil niedergelegten Überzeugung, daß sich rückblickend nicht mehr beurteilen lasse, ob der Kläger schon im Juli 1989 durch die ihm angebotene Arbeit körperlich überfordert worden sei, handelt es sich um eine Tatsachenfeststellung, an die das Revisionsgericht nach § 163 SGG gebunden ist, wenn die Beteiligten dagegen keine zulässigen und begründeten Verfahrensrügen erhoben haben (BSGE 7, 249, 254; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 12; vgl BVerwGE 44, 265, 269).

    Anhaltspunkte für die Abgrenzung bieten so unterschiedliche Kriterien wie Regel und Ausnahme (BVerwGE 3, 267, 273; 12, 247, 250; Berg JuS 1977, 23, 27), die Zumutbarkeit der Belastung mit einem Beweisnachteil (vgl BVerfG aaO.; BGH IM Nr. 56 zu § 3 UWG = NJW 1962, 2149; BGH IM Nr. 92 zu § 48 Abs. 2 EheG = NJW 1968, 1825; BGH NJW 1971, 241, 242 f; BGHZ 72, 132, 136) und der Zurechenbarkeit der Ungewißheit bzw Unaufklärbarkeit zur Verantwortungssphäre der einen oder anderen Seite (BVerwGE 44, 265, 271; 55, 288, 297).

    Durch ihren Aufbau und ihren Wortlaut bringen Vorschriften des öffentlichen Rechts vielfach keine eindeutige Beweislastregelung zum Ausdruck (BVerwGE 44, 265, 270; vgl Berg, Die verwaltungsrechtliche Entscheidung bei ungewissem Sachverhalt, 1980, S 219), in Sonderheit bei mehrdeutigen Wendungen wie hier.

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