Rechtsprechung
| BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 56.00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
BauGB §§ 149, 162 Abs. 1, § 165 Abs. 3, § 171 Abs. 1 und 2
Städtebaurecht - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Städtebaurecht - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; zügige Durchführung; Finanzierbarkeit; Kosten- und Finanzierungsübersicht; Kooperationsbereitschaft der Betroffenen; Angebot, städtebauliche Verträge abzuschließen.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Normenkontrolle: Kosten- u. Finanzierungsübersicht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; zügige Durchführung; Finanzierbarkeit; Kosten- und Finanzierungsübersicht; Kooperationsbereitschaft der Betroffenen; Angebot, städtebauliche Verträge abzuschließen.
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 31.05.2000 - 3 N 618/98
- BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 56.00
Zeitschriftenfundstellen
- DVBl 2001, 1444
- BauR 2001, 1689
- NVwZ 2001, 1053
- ZfBR 2001, 495
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher …
Dahinstehen kann, ob sich das Normenkontrollgericht unter dem Blickwinkel der in § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB normierten Erfordernisse über einen Rechtssatz hinweggesetzt hat, den der Senat im Beschluss vom 16. Februar 2001 - BVerwG 4 BN 56.00 - (Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 10) im Zusammenhang mit der Frage aufgestellt hat, wieweit die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung eines Entwicklungsbereichs zu prüfen hat, ob sich die angestrebten Entwicklungsziele durch den Abschluss städtebaulicher Verträge erreichen lassen. - BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 54.03
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Gemeinbedarfseinrichtung; Allgemeinwohl; …
Die Bildung des richtigen Maßstabs für die Überprüfung einer Prognose ist im Übrigen dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 16. Februar 2001 - BVerwG 4 BN 56.00 - NVwZ 2001, 1053 = BRS 64 Nr. 224); bei der Würdigung einer Aufklärungsrüge ist insoweit von der materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz auszugehen. - BVerwG, 06.02.2006 - 4 BN 3.06
Verhinderung des Missbrauchs von Entwicklungsmaßnahmen
Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht insbesondere nicht dazu, der Rechtsansicht oder der Tatsachenwürdigung eines der Beteiligten zu folgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2001 BVerwG 4 BN 56.00 juris Rn. 22 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2006 - 3 S 2468/04
Anforderungen an Erlass einer Entwicklungsmaßnahme
Die Vorgehensweise bei der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Satzung (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 16.2.2001 - 4 BN 56.00 -, NVwZ 2001, 1053). - VerfGH Bayern, 13.03.2008 - 12-VII-06
Popularklage gegen Entwicklungssatzung
(2) Die Stadt Augsburg durfte davon ausgehen, dass vertragliche Lösungen nicht als geeignete Mittel in Betracht kommen, um die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sicherzustellen (vgl. BVerwG vom 16.2.2001 = NVwZ 2001, 1053/1055). - BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 33.02 Dahinstehen kann, ob sich das Normenkontrollgericht unter dem Blickwinkel der in § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB normierten Erfordernisse über einen Rechtssatz hinweggesetzt hat, den der Senat im Beschluss vom 16. Februar 2001 - BVerwG 4 BN 56.00 - (Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 10) im Zusammenhang mit der Frage aufgestellt hat, wieweit die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung eines Entwicklungsbereichs zu prüfen hat, ob sich die angestrebten Entwicklungsziele durch den Abschluss städtebaulicher Verträge erreichen lassen.
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 34.02 Dahinstehen kann, ob sich das Normenkontrollgericht unter dem Blickwinkel der in § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB normierten Erfordernisse über einen Rechtssatz hinweggesetzt hat, den der Senat im Beschluss vom 16. Februar 2001 - BVerwG 4 BN 56.00 - (Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 10) im Zusammenhang mit der Frage aufgestellt hat, wieweit die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung eines Entwicklungsbereichs zu prüfen hat, ob sich die angestrebten Entwicklungsziele durch den Abschluss städtebaulicher Verträge erreichen lassen.
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 35.02 Dahinstehen kann, ob sich das Normenkontrollgericht unter dem Blickwinkel der in § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB normierten Erfordernisse über einen Rechtssatz hinweggesetzt hat, den der Senat im Beschluss vom 16. Februar 2001 - BVerwG 4 BN 56.00 - (Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 10) im Zusammenhang mit der Frage aufgestellt hat, wieweit die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung eines Entwicklungsbereichs zu prüfen hat, ob sich die angestrebten Entwicklungsziele durch den Abschluss städtebaulicher Verträge erreichen lassen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 86/09
Stadt Attendorn obsiegt im Streit um Entwicklungssatzung für Industriegebiet …
- 4 BN 56.00 -, BRS 64 Nr. 224 = juris Rn. 27; OVG NRW, Urteile vom 18. Mai 2010 - 10 D 42/06.NE -, BauR 2010, 1890 = juris Rn. 90, vom 18. Dezember 2008 - 10 D 104/06.NE -, BRS 73 Nr. 221 = juris Rn. 78, vom 27. November 2003. - VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
Ausgleich naturschutzrechtlicher Eingriffe
Dasselbe gilt für die Urteile des Senats vom 31.05.2000 - 3 N 618/98 und 3 N 1250/99 - nach den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.02.2001 - 4 BN 55.00 und 4 BN 56.00 - in den Normenkontrollverfahren gegen die im Süden von Frankfurt am Main - Kalbach für Wohnungen und Universitätsbauten vorgesehene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Riedberg". - OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 1 C 11712/02
Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs
- OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
Entwicklungssatzung; Erhöhter Wohnbedarf; Bedarfsprognose; Landschaftspark; …
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