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   BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87   

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BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87 (https://dejure.org/1988,3005)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1988 - 1 B 153.87 (https://dejure.org/1988,3005)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1988 - 1 B 153.87 (https://dejure.org/1988,3005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Meldebehörde - Aktenführung - Mangelnde Dokumentationsfunktion - Aktenvernichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2123 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 621
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87
    Im übrigen ergebe sich aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1984, 419 ff. [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]), daß die Meldebehörde nur innerhalb eines genau zu bestimmenden und festzulegenden Zeitraums berechtigt sein könne, personenbezogene Daten bei sich zu behalten, und außerdem verpflichtet sei, diese Daten zu löschen, wenn deren weitere Aufbewahrung - wie hier - zur Erfüllung des von der Behörde verfolgten gesetzlichen Zwecks nicht mehr erforderlich sei.
  • BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 153.87
    Die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze ist nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkenntnissquellen für das künftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält; dies macht die Führung von Akten erforderlich, ohne daß dies eines ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedürfte (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244, 310/83, NJW 1983, 2135).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, Akten zu führen (Gebot der Aktenmäßigkeit), alle wesentlichen Verfahrenshandlungen vollständig und nachvollziehbar abzubilden (Gebot der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit) und diese wahrheitsgemäß aktenkundig zu machen (Gebot der wahrheitsgetreuen Aktenführung) (vgl. BVerwG 16. März 1988 - 1 B 153.87 -) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, Akten zu führen (Gebot der Aktenmäßigkeit), alle wesentlichen Verfahrenshandlungen vollständig und nachvollziehbar abzubilden (Gebot der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit) und diese wahrheitsgemäß aktenkundig zu machen (Gebot der wahrheitsgetreuen Aktenführung) (vgl. BVerwG 16. März 1988 - 1 B 153.87 -) .
  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Sollen sie nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit regelmäßig nur festhalten, dass eingesehene Kontoauszüge keine leistungserheblichen Auswirkungen haben (24. Tätigkeitsbericht, BT-Drucks 17/13000 S 159 f; ähnlich Gemeinsame Hinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vom 13.3.2017, abrufbar unter https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html, abgerufen am 16.3.2020) , beschränkt das nicht nur die aufsichtlichen Kontrollmöglichkeiten (zu dieser Funktion vollständiger Aktenführung vgl nur BVerwG vom 16.3.1988 - 1 B 153.87 - NVwZ 1988, 621, 622; zur rechtsstaatlichen Bedeutung aufsichtlicher Kontrolle vgl BVerfG vom 24.4.2013 - 1 BvR 1215/07 - BVerfGE 133, 277 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 2969/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsentziehung wegen Verletzung von

    Bei Rechtsvorgängen, die sich - wie der Bezug von Sozialleistungen - meist über längere Zeit erstrecken, ist die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkenntnisquellen für das zukünftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 u.a. - juris Rdnr. 2 zur Ausländerakte; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 16. März 1988 - 1 B 153/87 - juris Rdnr. 10 zum Melderecht).

    Die Pflicht zur Aktenführung soll den Geschehensablauf wahrheitsgetreu und vollständig dokumentieren und dient damit in zweifacher Weise der Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns (BVerwG, Beschluss vom 16. März 1988 - 1 B 153/87 - juris Rdnr. 11 - auch zum Folgenden).

    Die Pflicht zur Führung wahrheitsgetreuer und vollständiger Akten kann ihre präventive und ihre nachträgliche Sicherungsfunktion nur entfalten, wenn die Akten so lange aufbewahrt werden, dass sie ihre Nachweisfunktion im Bedarfsfall tatsächlich erfüllen können (BVerwG, Beschluss vom 16. März 1988 - 1 B 153/87 - juris Rdnr. 12 - auch zum Folgenden).

    Eine Vernichtung von Akten kann deshalb nur für einen Zeitpunkt in Betracht gezogen werden, in dem mit Sicherheit feststeht, dass die Akten ihre die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sichernde Dokumentationsfunktion nicht mehr erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 16. März 1988 - 1 B 153/87 - juris Rdnr. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Das Prinzip der Aktenvollständigkeit folgt aus der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.06.1983 - 2 BvR 244, 310/83 - NJW 1983, 2135; BVerwG, Beschl. v. 16.03.1988 - 1 B 153.87 - NJW 1988, 621 ; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 22.12.2000 - 2 L 38/99 - juris Rn. 55 f., m.w.N.; ebenso Bonk/Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 29 Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - 15 A 873/18

    Amtliche Information Vorhandensein Löschungsanspruch Herausgabeanspruch

    vgl. zu diesem auch BVerwG, Beschluss vom 16. März 1988 - 1 B 153.87 -, juris Rn. 10 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - 1 B 1260/14

    Akteneinsichtsrecht eines Beamten in eine E-Mail der Vorgesetzten an das

    vgl. zu diesen Pflichten BVerwG, Beschluss vom 16. März 1988 - 1 B 153/87 -, NVwZ 1988, 621 = juris, Rn. 11.
  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

    Die den Behörden nach dem Grundgesetz obliegende Vollziehung der Gesetze ist nicht ohne eine Dokumentation der einzelnen Verwaltungsvorgänge denkbar, die das bisherige sachbezogene Geschehen sowie mögliche Erkenntnisquellen für das künftig in Frage kommende behördliche Handeln enthält; das macht die Führung von Akten erforderlich, ohne dass dies eines ausdrücklichen Ausspruchs im Gesetz bedürfte (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244, 310/83, NJW 1983, 2135; BVerwG, Beschluss vom 16. März 1988 - 1 B 153/87, NVwZ 1988, 621 [juris Rn. 10]).

    Die Dokumentation soll den Geschehensablauf so, wie er sich ereignet hat, in jeder Hinsicht nachprüfbar festhalten (BVerwG, NVwZ 1988, 621, [juris Rn. 11]).

    Die Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Dokumentation in den Akten dient der Sicherung rechtsstaatlich gesetzmäßigen Verwaltungshandelns und liegt zugleich im Interesse des Einzelnen (BVerwG, NVwZ 1988, 621 [juris Rn. 11]; NVwZ 2023, 423 Rn. 39).

  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Die rechtsstaatliche Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Dokumentation in Akten dient der Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns (BVerwG, Beschluss vom 16. März 1988 - 1 B 153.87 - Buchholz 402.43 § 1 MRRG Nr. 1) und liegt zugleich im wohlverstandenen Interesse des betroffenen Einzelnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2021 - 11 A 1958/20

    Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 1988- 1 B 153.87 -, NVwZ 1988, 621 = juris, Rn. 10, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 -, NJW 1983, 2135 = juris, Rn. 2.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 1988- 1 B 153.87 -, NVwZ 1988, 621 = juris, Rn. 11.

  • VG Freiburg, 30.04.2020 - 3 K 688/19

    Beförderungsauswahlverfahren; Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung;

  • VG Köln, 25.03.2022 - 25 K 2138/19
  • VG Karlsruhe, 21.02.2023 - A 19 K 304/23

    Überstellung im Dublin-Verfahren nach Kroatien; Beweiskraft einer eingescannten

  • VG Münster, 16.01.2017 - 13 K 2564/15

    Schlechtarbeit

  • VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16

    Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition

  • VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer

  • VG Berlin, 24.09.2008 - 2 A 135.07

    Anspruch auf Einsicht in öffentlich geführte Akten und Daten

  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde;

  • BSG, 08.06.2021 - B 13 R 249/20 B

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit im Zugunstenverfahren; Verfahrensrüge im

  • VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19

    Prüferbestellung nicht in der Akte - neuer Prüfungsversuch?

  • VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22

    Beförderung auf einen förderlichen Dienstposten; Leistungsvergleich; Einbeziehung

  • VG Köln, 17.01.2018 - 13 K 2702/15
  • VG Berlin, 06.12.2017 - 24 K 18.17

    Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg durfte kein Eintrittsgeld verlangen

  • FG München, 04.11.2021 - 15 K 2687/19

    Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - 4 A 1382/18
  • VG München, 22.09.2016 - M 17 K 15.5180

    Beihilferecht der Beamten - Herausgabe von Rechnungsbelegen

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - L 9 U 1657/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - 4 A 1383/18
  • VG Augsburg, 25.06.2020 - Au 9 S 20.896

    Anordnung zur Teilnahme an Krankenhausentgelt-Kalkulation

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - L 9 U 1451/22
  • VG Augsburg, 30.06.2020 - Au 9 S 20.897

    Auswahlentscheidung zur Teilnahme an einer Krankenhausentgelt-Kalkulation

  • VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3080/22

    Räumliche Beschränkung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für Dispositionsstunden

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