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   BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 146.67   

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  • BVerwGE 35, 141



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85  

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Eine im Gesetz vorgesehene Bestimmung der behördlichen Zuständigkeit obliegt, soweit andere organisationsrechtliche Bestimmungen dies nicht ausschließen, der dafür zuständigen Stelle der Verwaltung - hier also dem zuständigen Minister -, die insoweit in Ausübung der ihr zukommenden Organisationsgewalt handelt (vgl. Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 143.69 - BVerwGE 36, 327 [329]; ferner: Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 146.67 - BVerwGE 35, 141 [143 ff.]).
  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 ER 400.79  

    VwGO § 52 Nr. 4, § 53 Abs. 1 Nr. 3

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  • BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00  

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Klagen eines ehemaligen

    Eine solche setzt eine Vorschrift des Inhalts voraus, dass eine am dienstlichen Wohnsitz begründete örtliche Zuständigkeit bestehen bleibt, obwohl der dienstliche Wohnsitz des Bediensteten sich verändert oder entfällt (vgl. dazu etwa Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG 8 C 146.67 - BVerwGE 35, 141 ).
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