Rechtsprechung
| BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
VwGO § 65 Abs. 2
Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer. - Bundesverwaltungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbleiben einer notwendigen Beiladung des Verfügungsberechtigten eines streitigen Grundstücks als materielle Beschwer des Beklagten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Unterbleiben einer notwendigen Beiladung des Verfügungsberechtigten eines streitigen Grundstücks als materielle Beschwer des Beklagten
Verfahrensgang
- VG Halle, 29.04.2009 - 1 A 19/07
- BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09
- BVerwG, 02.10.2009 - 8 B 75.09
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 37
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung; …
Ein Verfahrensmangel, der den Beschwerdeführer nicht in eigenen Rechten berührt, kann der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (Beschluss vom 16. September 2009 - BVerwG 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 Rn. 2).Wer ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt war und entsprechend auf das Verfahrensergebnis einwirken konnte, wird hingegen durch das Unterbleiben der notwendigen Beiladung eines anderen nicht in eigenen Rechten berührt (Beschluss vom 16. September 2009 a.a.O. Rn. 3).
- VGH Bayern, 15.08.2011 - 21 ZB 10.1314
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Das Unterbleiben einer notwendigen Beiladung wäre zwar ein beachtlicher Verfahrensfehler, begründete aber keine materielle Beschwer des Klägers, weil es ihn nicht in eigenen Rechten berühren würde (vgl. BVerwG vom 16.9.2009 NVwZ-RR 2010, 37;… Schmidt, a.a.O., RdNr. 19 zu § 65).Das schließt kein subjektives Recht der Prozessbeteiligten auf fehlerfreie Anwendung des § 65 Abs. 2 VwGO ein (vgl. BVerwG vom 16.9.2009 a.a.O.).
- BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10
Unternehmensbeteiligung einer vom Berechtigten allein gehaltenen Gesellschaft als …
Die von der Beklagten weiter erhobene Rüge unterbliebener notwendiger Beiladung ist mangels Beschwer unzulässig, weil der Beiladungsmangel die Beklagte nicht in eigenen Rechten betrifft (vgl. Beschluss vom 16. September 2009 - BVerwG 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 f. m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 12 N 7.11
Kommunaler Finanzausgleich; Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung 2005; …
Ein subjektives Recht auf fehlerfreie Anwendung des § 65 Abs. 2 VwGO steht dem Beklagten danach nicht zu (BVerwG, Beschluss vom 16. September 2009 - 8 B 75/09 - NVwZ-RR 2010, 37).
